Kostenlose Beratung
+49 7930-2699
150.000
Kunden
Sicherer
Versand
Keine
Meldepflicht
Kettner Edelmetalle
Menü

2 Unze Silbermünze Lunar II Schlange 2013

279 Bewertungen
93,04 CHF
zzgl. Versandkosten zzgl. Zoll- und Währungsgebühren *
aktuell nicht lieferbar

Leider ist dieser Artikel derzeit ausverkauft. Gerne senden wir Ihnen unmittelbar eine E-Mail, sobald dieses Produkt bei uns wieder verfügbar ist.

  • Sammlerstück mit historischem Wert
  • Limitierte Auflage steigert Sammlerwert
  • Investition in reines Silber und Kunst
Artikel-Nr: 2130057
Preisalarm
teilen
BeschreibungTechnische DatenPreisentwicklung

2 Unze Silbermünze Lunar II Schlange 2013: Ein glänzendes Investment und Sammlerstück

Die 2 Unze Silbermünze Lunar II Schlange 2013 ist eine beeindruckende Münze, die von der renommierten Perth Mint in Australien hergestellt wurde. Sie ist Teil der berühmten Lunar Serie II, die sich durch jährlich wechselnde Tiermotive des chinesischen Kalenders auszeichnet.

Details der Münze

Die Münze ist aus reinem Silber mit einer Feinheit von 999/1.000 geprägt. Sie hat ein Feingewicht von 62,21 g und einen Durchmesser von 55,10 mm. Ihr Nennwert beträgt 2 AUD und sie wurde im Jahr 2013 geprägt. Die Münze wird in einer Münzkapsel geliefert und ist neuwertig, was ihren Sammlerwert erhöht.

Design und Geschichte

Das Design der Münze ist einzigartig und attraktiv. Die Vorderseite zeigt eine kunstvoll gestaltete Schlange, das Symbol des Jahres 2013 im chinesischen Kalender. Die Rückseite der Münze zeigt das Konterfei der britischen Königin Elisabeth II., was die Münze zu einem offiziellen Zahlungsmittel in Australien macht.

Die Lunar II Serie ist eine der beliebtesten Sammlerserien für Silbermünzen weltweit. Sie folgt dem chinesischen Mondkalender und zeigt jedes Jahr das Tier, das dem jeweiligen Jahr im chinesischen Kalender entspricht. Diese Serie ist besonders bei Sammlern und Investoren beliebt, die eine Kombination aus künstlerischer Qualität und reinem Silber schätzen.

Investition in Silber

Silber ist seit langem als Wertaufbewahrungsmittel und Anlageprodukt bekannt. Die hohe Nachfrage nach Silber in der Industrie, insbesondere in der Elektronik, Solar- und Medizintechnik, trägt zur Stabilität und zum Potenzial für langfristige Wertsteigerung bei. Zudem ist Silber aufgrund seiner historischen Verwendung als Münzmetall bei Sammlern sehr begehrt.

  • Die 2 Unze Silbermünze Lunar II Schlange 2013 ist eine hervorragende Möglichkeit, in Silber zu investieren und gleichzeitig ein wunderschönes Sammlerstück zu besitzen.
  • Die begrenzte Auflage von 56.133 Stück erhöht den Sammlerwert dieser Münze zusätzlich.
  • Als Inflationsschutz und Krisenschutz ist Silber eine kluge Wahl für Investoren, die ihr Portfolio diversifizieren und sich gegen wirtschaftliche Unsicherheiten absichern wollen.

Fazit

Die 2 Unze Silbermünze Lunar II Schlange 2013 ist mehr als nur eine Münze - sie ist ein Kunstwerk, eine Investition und ein Stück Geschichte. Sie bietet nicht nur die finanziellen Vorteile einer Silberinvestition, sondern auch das Vergnügen, ein wunderschön gestaltetes und bedeutungsvolles Sammlerstück zu besitzen.

Ähnliche ProdukteGleiches EdelmetallGleiche StückelungGleicher JahrgangGleiche SerieNiedrigerer PreisHöherer Preis
Ähnliche Produkte werden geladen
Erhalten Sie kostenlose Tipps um Ihr Vermögen zu schützen und als erster von neuen Produkten zu erfahren

Sie möchten regelmäßig über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert werden? Dann melden Sie sich hier für den kostenfreien Kettner Edelmetalle Newsletter an.

Durch Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Abschicken“ geben Sie die folgende Einwilligungserklärung ab: „Ich bin damit einverstanden, per E-Mail über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert zu werden und willige daher in die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse zum Zwecke der Zusendung des Newsletters ein. Diese Einwilligung kann ich jederzeit und ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt im Falle des Widerrufs unberührt.“