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Mit Gold durch den Zoll – darauf kommt es an!

Ob Sie ein Urlaubssouvenir aus Gold mit nach Hause bringen oder Gold von einem ausländischen Anbieter im Internet bestellen – spätestes am Zoll sind einige Dinge zu beachten. Denn für Gold und andere Wertgegenstände müssen unter Umständen Zollgebühren oder auch eine Einfuhrumsatzsteuer  gezahlt werden. Die Höhe der Gebühren hängt etwa von der Goldmenge und der Art der Verwendung ab. Welche Freigrenzen beim Ein- und Ausreisen mit Gold gelten und worauf sonst noch zu achten ist, zeigt folgender Beitrag zum Thema Gold Zoll und Edelmetalle Zoll.

Ist Gold ein Barmittel?

Haben Sie schon auf der Internetseite des deutschen Zollamtes zum Thema Goldeinfuhr recherchiert und nichts Eindeutiges gefunden? Vielleicht liegt es daran, dass Gold und andere Werte nicht immer als solches beschrieben, sondern vom Zoll als sogenannte Barmittel bzw. gleichgestellte Zahlungsmittel bezeichnet werden. Barmittel sind üblicherweise Bargeld oder Schecks, aber auch Goldmünzen mit einem Reinheitsgrad von über 90 Prozent gehören dazu. Als gleichgestellte Zahlungsmittel werden Schmuck, Gold, Silber und andere Edelmetalle in Rohform sowie Münzen mit einem Goldgehalt von unter 90 Prozent bezeichnet – auch Sparbücher gehören dazu.

Wenn also von einer Verzollung von Barmitteln und gleichgestellten Zahlungsmitteln die Rede ist, ist im Regelfall ebenfalls die Einfuhr von Gold gemeint. Auch für andere Edelmetalle gibt es Vorschriften zum Zoll, zum Beispiel zum Thema Silber am Zoll oder Edelmetalle am Zoll.

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Einfuhr von Gold aus dem Ausland

Schmuck als Mitbringsel: Der häufigste Grund Gold aus dem Ausland einzuführen, ist die Urlaubsreise. Viele Länder haben bessere Goldpreise und sind damit bei vielen Reisendes ein beliebtes Mitbringsel. Ob Ringe, Ketten, Ohrschmuck oder eine schicke Armbanduhr mit goldenem Armband – hier gibt es viele Varianten.

Münzen und Barren als Anlage- und Sammel-Objekt: Neben dem typischem Schmuck kaufen andere aber auch Münzen und Goldbarren im Ausland ein, um dieses zu Hause zur eigenen Münzensammlung hinzuzufügen oder den Barren als alternative Wertanlage aufzubewahren.

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Gold Zoll für Geschenke: Wen Sie im Ausland Verwandtschaft und Freund haben, kann auch die Einfuhr von Goldgeschenken am Zoll relevant sein. Das Gleiche gilt für Silber und andere Edelmetalle.

Wertlagerung im Ausland: Nicht zuletzt bewahren auch einige Anleger ihre Goldvorräte bei einem ausländischen Bank- oder Wert-Depot auf. Werden diese dann wieder zum Besitzer geliefert, müssen sie ebenfalls durch den Zoll.

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Ausreisen mit Gold

Zur Wertelagerung im Ausland kann das Ausreisen mit Gold notwendig sein. Ausländische Banken und Wertlagerspezialisten bieten oft günstige Konditionen, haben aber den Nachteilen, dass das Gold immer erst durch den Zoll muss.

Auch Goldgeschenk lassen sich natürlich aus ins Ausland ausführen.

Zoll

Einreisen mit Gold – Wichtige Informationen und Tipps!

Bildquelle: asiandelight / via Shutterstock

Einreisen mit Gold – Zoll innerhalb der EU-Länder

Wenn Sie innerhalb der EU verreisen und dabei  Gold mitführen, müssen Sie es anmelden. Das gilt aber im Regelfall erst dann, wenn es einen Wert von 10.000 Euro übersteigt. Wird diese Freigrenze überschritten, müssen Sie dies unaufgefordert beim Zollbeamten anzeigen, und zwar bei Ein- und Ausreise. Der Zoll stellt Ihnen dafür ein passendes Formular zur Verfügung, diese können Sie sich auch online vor der Reise herunterladen und ausgefüllt mitnehmen. Alternativ haben Sie die Möglichkeit, ein Formular an den Schaltern des Zollamts zu bekommen.

Angeben müssen Sie dabei alle Barmittel, aber auch andere gleichgestellte Zahlungsmittel wie Edelmetalle, Sparbücher und Aktienpapiere mit einem Wert über 10.000 Euro.

Die Zollgebühren für Gold hängen vom Wert der Wertmittel ab. Je mehr Sie mitführen, desto höher fallen die Zollgebühren aus.

Wichtig: Am Zoll wird die Einhaltung der Anmeldepflicht streng kontrolliert. Sie müssen mit hohen Bußgeldern rechnen, wenn Sie diese nicht korrekt erfüllen.

Zoll außerhalb der EU-Länder

Möchten Sie Gold außerhalb der EU über den Zoll bringen, gilt die Freigrenze von 10.000 Euro nicht. Hier liegt die Freigrenze deutlich niedriger. Sie liegt bei 300 Euro, wenn Sie mit dem Auto unterwegs sind. Reisen Sie mit dem Flugzeug oder mit dem Schiff, liegt die Freigrenze geringfügig darüber – bei 430 Euro. Beim Zoll müssen Sie hier also alle Wertmittel anmelden, die über diesem Satz liegen. Das gilt für Goldschmuck, aber auch für alle Edelmetalle. Auch hier können sie das Formular „Anmelden von Barmitteln“ elektronisch oder auf Papier ausfüllen und unterschrieben für die Zollkontrolle bereithalten.

Kaufen Sie im nicht EU-Ausland Goldschmuck und überschreiten die Freigrenzen von 300 bzw. 430 Euro müssen Sie bei der Einfuhr mit Zollgebühren für Gold von 2,5 Prozent des Wertes rechnen.

Neue EU-Verordnung – Pflicht zur Anmeldung von Anlagegold

Lange Zeit musste Anlagegold mit einem höheren Wert als 10.000 Euro nur dann angemeldet werden, wenn ein Zollbeamter explizit danach gefragt hat. Damit ist seit Juni 2021 Schluss. Gold in geschliffener und roher Form sowie einen Feingehaltsstempel von mindestens 995 Tausendstel muss schriftlich bei der Zollbehörde angemeldet werden – unabhängig vom Wert.

Zollgebühren Gold und Einfuhrumsatzsteuer

Je nachdem, was  und welchen Wert Sei beim Einreisen mit Gold einführen möchten, wird zusätzlich zu den Zollgebühren für das Gold nach dem Einreisen mit Gold noch eine Einfuhrumsatzsteuer fällig. Die Berechnung fällt hier unterschiedlich aus und reichen von einem Pauschalsatz bis hinzu konkreten Steuersätzen zwischen 15 und 19 Prozent.

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Einreisen mit Gold – Ausnahme beim Anlagegold

Wenn Sie sogenannt Anlagegold in Form von Goldbarren und -plättchen oder Münzen einführen wollen, kommt keine Einfuhrumsatzsteuer dazu. Das von der Einfuhrumsatzsteuer befreite Gold muss aus mindestens 995 Tausendsteln Feingold bestehen. Bei den Münzen gilt zudem, dass Sie das Prägungsjahr nicht vor 1800 liegen darf.

Selbstanzeige als letztes Mittel

Haben Sie versäumt, ihr Gold oder Edelmetalle beim Zoll anzumelden? Dann haben Sie die Möglichkeit, der Strafverfolgung durch eine Selbstanzeige zu entgehen. Dies geht aber nur, wenn Sie noch nicht bei einem Zollmitarbeiter in Verdacht geraten sind, dann ist es für die Selbstanzeige zu spät. Sie müssen die Anzeige erstellen, bevor Sie verdächtigt werden, um eine Strafe wegen Steuerhinterziehung wegen nicht verzollter Ware zu entgehen. Haben Sie eine Selbstanzeige gestellt, wird eine Nachforderung zum Edelmetalle Zoll fällig.

Noch mehr Informationen rund um das Themen Einreisen mit Gold, bei der Ein- oder Ausfuhr, finden Sie auch in unserem ausführlichen Ratgeber.

Mit Gold durch den Zoll – Alles, was Sie wissen müssen

Gold am Zoll

Wenn Sie planen, mit Edelmetallen wie Goldbarren oder Goldmünzen zu reisen, gibt es einige wichtige Aspekte, die Sie im Hinblick auf den Zoll berücksichtigen sollten.

Weiterführende Informationen erhalten Sie in unserem umfassenden Ratgeber zum Thema Gold und Zoll

  • Was versteht man unter Anlagegold? Anlagegold ist ein Begriff, der typischerweise Goldbarren oder Goldmünzen mit einem hohen Feingehalt von mindestens 995 Tausendstel umfasst. Es wird oft als sicheres Barmittel angesehen, vor allem in Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit.
  • Welche Regeln gelten bei der Ein- und Ausreise? Bei der Ein- und Ausreise in und aus der Europäischen Union müssen Sie sich bewusst sein, dass Sie Edelmetalle ab einem bestimmten Gesamtwert den Zollbeamten melden müssen. Bei Gold liegt diese Freigrenze derzeit bei 10.000 Euro. Dies bezieht sich auf den Gesamtwert aller von Ihnen mitgeführten Barmittel, nicht nur auf Gold.
  • Wie erfolgt die Deklaration beim Zoll? Wenn Sie mit Goldmünzen oder Goldbarren reisen, deren Gesamtwert die Freigrenze von 10.000 Euro übersteigt, müssen Sie diese unaufgefordert und mündlich beim Zoll anmelden. Diese Anmeldung ist sowohl bei der Einreise als auch bei der Ausreise notwendig. Bei Nichtbeachtung können sowohl Bußgelder als auch Strafverfahren drohen.
  • Wie wird die Einfuhrumsatzsteuer berechnet? Eine weitere wichtige Regelung betrifft die Einfuhrumsatzsteuer. Bei der Einfuhr von Edelmetallen in die EU kann unter Umständen eine Einfuhrumsatzsteuer anfallen. Allerdings sind bestimmte Edelmetalle, wie zum Beispiel Anlagegold, von dieser Steuer ausgenommen.
  • Zusammengefasst: Wenn Sie planen, mit Anlagegold oder anderen Edelmetallen zu reisen, sollten Sie sich im Vorfeld über die aktuellen Zollbestimmungen und Freigrenzen informieren. So können Sie sicherstellen, dass Ihre Reise reibungslos verläuft und Sie nicht unerwartet mit Zollgebühren oder Strafen konfrontiert werden. Bei Fragen oder Unklarheiten können Sie sich jederzeit an einen Zollbeamten oder an uns wenden – wir helfen Ihnen gerne weiter!
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