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Kettner Edelmetalle
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Tafelgeschäft

Kettner Edelmetalle hat sich entschieden, das anonyme Tafelgeschäft ab dem 01.03.2020 einzustellen. Ab diesem Datum sind keine Abholungen und Tafelgeschäfte vor Ort in der Schalterfiliale Villingen-Schwenningen (PLZ: 78052) mehr möglich.

Das Tafelgeschäft, also der anonyme Kauf von Edelmetallen gegen Barzahlung, wurde in den vergangenen Jahren durch die Politik systematisch torpediert. Die Absenkung der Bargeldgrenze von ursprünglich 14.999 Euro auf zwischenzeitlich 9.999 Euro und nunmehr nur noch 2.000 Euro hatte zahlreiche negative Auswirkungen auf den Edelmetallhandel:

  • Die meisten Anlageprodukte aus Gold sind künftig nicht mehr im anonymen Tafelgeschäft zu bekommen.
  • Bei den äußerst geringen Margen von meist unter einem Prozent für klassische Anlageprodukte lässt sich das anonyme Tafelgeschäft für Edelmetallhändler mit einem hohen Personaleinsatz und einer konsequenten Serviceorientierung nicht mehr kostendeckend darstellen.
  • Viele Käufer sehen sich einem Generalverdacht ausgesetzt.
  • Die Dokumentationspflichten der Edelmetallhändler wurden massiv erhöht.
  • Es besteht eine juristische Grauzone, da die zeitliche Distanz zwischen zwei anonymen Käufen je nach Regierungsbezirk unterschiedlich definiert wird.

Filiale wird europaweit tätiges Handelszentrum

Die Filiale in Villingen-Schwenningen wird zu einem europaweit tätigen Handelszentrum für den internetgestützten Edelmetallhandel umstrukturiert. Für die Kunden von Kettner Edelmetalle ergeben sich dadurch viele Vorteile:

  • Kettner Edelmetalle richtet den vollen Fokus auf den Online-Handel. Dadurch kann das Unternehmen seinen Kunden noch bessere Konditionen anbieten.
  • Die erfahrenen Filialmitarbeiter werden sich künftig um die Beratung der Kunden von Kettner Edelmetalle per Telefon und E-Mail konzentrieren.
  • Kettner Edelmetalle befindet sich in einer starken Expansion, es werden zahlreiche zusätzliche Mitarbeiter zur Stärkung der Kundenberatung neu eingestellt.
  • Im Onlineshop gibt es eine weitaus größere Auswahl an Produkten im Vergleich zum Sortiment im Tafelgeschäft.

Mehrere Gründe für die Umwandlung

Für Dominik und Jürgen Kettner waren bei der Entscheidung für die Umwandlung der Schalterfiliale in ein Handelszentrum gleich mehrere Gründe ausschlaggebend:

  • Für die meisten Kunden ist das anonyme Tafelgeschäft durch die Senkung der Bargeldgrenze auf nur noch 2.000 Euro uninteressant geworden. Viele Kunden wollen sich nicht mehr dem ständigen Verdacht aussetzen. Die meisten Käufer sind bei Kettner Edelmetalle längst Stammkunden und wissen, dass ihre Daten dank höchster Sicherheitsvorkehrungen geschützt sind. Sie bestellen daher fast ausschließlich über den Onlineshop.
  • Kettner Edelmetalle rechnet mit einer weiteren Senkung der Bargeldgrenze auf unter 1000 Euro oder eine vollständige Abschaffung anonymer Bargeldzahlungen im Edelmetallhandel.
  • Bereits zum Jahresbeginn haben gleich mehrere Edelmetallhändler angekündigt, aufgrund der Absenkung der Bargeldgrenze das Tafelgeschäft einzustellen. In der Branche ist zu vernehmen, dass die starke Filialorientierung für einzelne Marktteilnehmer künftig zu einem Problem werden könnte. Kettner Edelmetalle hat seine Strategie frühzeitig angepasst.
  • Durch die Nutzung der bestehenen Kapazitäten in der bisherigen Filiale für telefonische Beratung können wir künftig noch schnellere Antwortzeiten sicherstellen. Das Gebäude wird zur Hauptverwaltung mit Telefon- und Email-Kundensupportteam umfunktioniert. Wir haben personell stark aufgerüstet, um Ihnen noch besseren Kundenservice bieten zu können.

Telefonische Beratung wird ausgebaut

Selbstverständlich beraten wir Sie weiterhin telefonisch individuell zu den einzelnen Produkten und zum Bestellablauf. Unsere telefonische Bestell- und Beratungshotline ist unter der folgenden Festnetznummer erreichbar: 07930-2699 (DE).

Wir fixieren mit Ihnen auch gerne gemeinsam am Telefon die minutenaktuellen, verbindlichen Preise und Stückmengen der gewünschten Edelmetallprodukte Ihrer Bestellung, welche bequem zu Ihnen nach Hause gesendet wird. Für den vollumfänglich versicherten Versand arbeiten wir mit spezialisierten Logistikunternehmen wie UPS und auch Hochsicherheitslogistikern wie beispielsweise Prosegur. Alle Lieferungen werden in neutral-verpackten und geräuschlos-verpackten Paketen an Sie versendet.

Die Pakete sind so groß, dass diese nicht im Briefkasten hinterlassen werden können und nur persönlich übergeben werden.

Alternativ zur persönlichen Abholung können Sie gerne auch die Ware in einem UPS Paketshop gegen Ausweisvorlage abholen. Die Pakete werden dort eine Woche kostenlos für Sie zwischengelagert, sodass Sie frei in Ihrer Zeit der Abholung sind. Alle Pakete sind auf unser Versandrisiko versichert und über 100.000 zufrieden Onlineshop-Kunden zeigen, dass wir hier absoluter Experte sind. Auch in der Filiale sind seit 01. Januar 2020 keine Tafelgeschäfte und Warenabholungen mehr möglich.

Erfahren Sie mehr zum Ablauf einer Bestellung in unserem Onlineshop und den Fragen & Antworten:

Ablauf einer Bestellung >>
Häufig gestellte Fragen & Antworten (FAQ) >>

Für die Zukunft gilt weiterhin

Telefonische und schriftliche Email-Beratungen in unserem Haus sind jederzeit weiter möglich, die Bezahlung kann allerdings nur giral erfolgen, d.H. Vorab- oder Echtzeitüberweisung.
Kontaktieren Sie uns gerne jederzeit, wenn Sie Fragen zu den neuen Gesetzen oder der neuen Abwicklungsmethodik haben. Unsere Hotline: 07930-2699.

Hintergründe zum Ende des Tafelgeschäfts bei Kettner Edelmetalle

Die sogenannten „Erweiterten Sorgfaltspflichten des Verpflichteten“, damit sind alle Händler gemeint, die für personalisierte Tafelgeschäfte gelten, verlangen derart komplexe und umfangreiche Datensammlungen und Controlling-Mechanismen, dass wir uns nach sehr reiflicher Überlegung auch für diesen Fall dagegen entschieden haben diese anzubieten.
Dies geschieht auch zu Ihrem Vorteil, denn die Menge an Daten die Sie uns als Voraussetzung für ein personalisiertes Tafelgeschäft zur Verfügung stellen müssten, stehen weder für Sie noch für uns in einem gesunden Verhältnis zum Ertrag im Verhältnis zu giraler Bezahlung. Diese wären neben Ihrem Ausweis auch Quellennachweise der Barmittel, sowie zahlreiche Erklärungen Ihrerseits.

Aus diesem Gründen bieten wir ab dem 01. März 2020 keine Tafelgeschäfte und Abholungen von Ware in unserer Filiale Villingen-Schwenningen mehr an.

Die wichtigsten Fragen rund um den anonymen Kauf von Gold und Silber ab dem Jahr 2020

Die Absenkung der Bargeldgrenze hat dazu geführt, dass sich auch Edelmetall-Neulinge verstärkt für den anonymen Kauf von Gold und Silber interessieren und die letzte Chance wahrnehmen wollen, größere Mengen an Edelmetallen anonym zu kaufen. Doch wie läuft ein Tafelgeschäft konkret ab? Welche Fallstricke sind zu beachten?

Woher kommt überhaupt der Begriff „Tafelgeschäft“, gibt es diese Form des Edelmetallkaufs schon länger?

Zugegeben, die Bezeichnung „Tafelgeschäft“ klingt zuerst ein wenig antiquiert und so mancher Kunde stellt sich möglicherweise eine Tafel in Form eines rustikalen Tisches vor – und tatsächlich stammt der Begriff von der Örtlichkeit, an der die Transaktion abgewickelt wird: Beim Tafelgeschäft handelt es sich um ein Zug-um-Zug-Geschäft, bei dem die Ware an Ort und Stelle gegen Bargeld ausgehändigt wird – es ist also kein Bankkonto und auch kein anderes technisches Hilfsmittel nötig.

Vereinzelt wird das Tafelgeschäft auch als „Schaltergeschäft“ bezeichnet, um der modernen Ausstattung von seriösen Edelmetallhändlern Rechnung zu tragen – diese Begriff war bereits zu Zeiten geläufig, als Edelmetalle noch bei Banken an einem Bankschalter oder einem Schreibtisch gehandelt wurden. Der geläufige Begriff „Tafelgeschäft“ ist also streng genommen überholt, weil Tafelgeschäfte heutzutage nicht mehr in einem Hinterzimmer an einer „Tafel“ stattfinden.

Darf ich Edelmetalle überhaupt anonym kaufen oder bewege ich mich beim Tafelgeschäft in einer Grauzone?

In Deutschland ist ab dem Jahr 2020 ein anonymer Kauf von Edelmetallen nur noch bis zu einer Grenze von exakt 2.000 Euro möglich. Wird diese Grenze nur um einen Cent überschritten, ist aufgrund der geltenden Gesetze zur Bekämpfung von Geldwäsche eine so genannte „Identitätsprüfung“ erforderlich. Und durch die neue Grenze sind die meisten Goldprodukte wie der beliebte 100 Gramm Barren nicht mehr anonym zu bekommen. Käufer müssen auf weniger attraktive Stückelungen zurückgreifen.

Welche gesetzlichen Grundlagen gibt es überhaupt für die Überprüfung und Speicherung meiner Daten?

Grundlage für die Identitätsprüfung ist das „Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten“, kurz „GWG“. Seit dem Jahr 2008 sind Händler verpflichtet, unversteuertes Bargeld, Gelder aus schweren Straftaten sowie Gelder zum Zwecke der Terrorismusfinanzierung zu erkennen und bei der Bekämpfung dieser Einsatzzwecke mitzuwirken.

Und oberhalb der Grenze? Kann ich höherwertige Goldkäufe auch bar bezahlen?

Selbstverständlich erhalten Sie im direkten Tafelgeschäft auch für mehr als 2.000 Euro ihre gewünschten Produkte bei Barzahlung. Allerdings fällt dann die Anonymität weg und die Transaktion muss vorschriftsmäßig dokumentiert werden.

Kann ich durch zeitlich getrennte Käufe die Grenze von 2.000 Euro in kurzer Zeit dennoch überwinden?

Nein. Wenn Sie innerhalb kurzer Zeit mehrfach zum selben Verkäufer gehen, wird dies als „zusammenhängender Geschäftsvorfall“ bezeichnet. Eine der zentralen Bestandteile der Geldwäschegesetzgebung ist das so genannte „Know your customer“-Prinzip: Händler sind dazu verpflichtet, von Neukunden bestimmte Daten vorzuhalten und zudem sicherzugehen, dass sie mögliche Verdachtsmomente auch über einen längeren Zeitraum hinweg erkennen. Und wenn verschiedene Transaktionen in Summe die Grenze von 2.000 Euro übersteigen, ist die Transaktion zu dokumentieren, welche zum Überschreiten der Grenze geführt hat.

Hierzu ein drastisches Beispiel: Würde ein bestimmter Kunde an drei aufeinander folgenden Tagen bei einem konkreten Edelmetallberater kaufen und dieser seinen Kunden nicht „wiedererkennen“, wäre das „Know your customer“-Prinzip beschädigt und der Händler hätte seine Pflicht verletzt. Denn es wäre wenig plausibel, wenn sich ein bestimmter Händler nicht daran erinnern kann, dass ein und dieselbe Person in kürzester Zeit diverse Male zu einem Bargeschäft bekommen ist.

Wo liegen die ganz praktischen Grenzen dieser Regelung, was bedeutet „zusammenhängender Geschäftsvorfall“?

Wann ein „zusammenhängender Geschäftsvorfall“ vorliegt und wann nicht, ist im Gesetz nicht genau geregelt. Grundsätzlich sind Edelmetallkäufe unterhalb der Grenze von 2.000 Euro anonym möglich, wenn dazwischen längere Zeiträume liegen. Als üblich gelten Abstände von mindestens mehreren Wochen oder bei strenger Auslegung sogar Monate, manche Regierungspräsidien gehen von einem Kauf pro Jahr aus.

Kann ich bei verschiedenen Händlern die Freigrenze von 2000 Euro mehrfach ausnutzen?

Es gibt gleich mehrere durchaus legale Vorgehensweisen, um mehrere separate Transaktionen bis zur Bargeldgrenze anonym vorzunehmen: Wenn Sie zu verschiedenen Verkäufern gehen und die einzelnen Geschäftsvorfälle auf bis zu 2.000 Euro limitieren, sind Sie nach derzeitiger Auslegung auf der sicheren Seite – denn die verschiedenen Edelmetall-Handelshäuser betreiben keinen automatisierten Austausch von Kundendaten.

Mit „verschiedene Verkäufer“ sind jedoch nicht nur unterschiedliche Unternehmen gemeint, auch beim Kauf innerhalb eines Unternehmens bei verschiedenen Kundenberatern oder in verschiedenen Niederlassungen wird das „Know your customer“-Prinzip nicht verletzt. Denn ein bestimmter Mitarbeiter wird wohl nur durch Zufall mitbekommen, dass ein Kunde kurz zuvor bei einem anderen Kollegen vorstellig geworden ist. Allerdings können auch hier unangenehme Verdachtsmomente entstehen.

Darf ich größere Edelmetallmengen anonym kaufen, wenn mich mein Ehepartner oder meine Frau begleitet?

Der Gedanke liegt durchaus nahe: Man reist mit „Sack und Pack“ beim Edelmetallhändler an und bringt nicht nur den Ehepartner mit, sondern auch die Kinder und Verwandte – doch so einfach ist es aus gutem Grund nicht: Damit sich sowohl Käufer als auch Verkäufer nicht strafbar machen, müssen beide Parteien hier ganz genau hinsehen – denn es gilt weiterhin der Grundsatz des „zusammenhängenden Geschäftsvorfalls“.

Und natürlich dürfte es nicht für Vertrauen sorgen, wenn ein Kunde mehrere Begleiter als offensichtliche „Strohkäufer“ mitbringt. Selbstverständlich ist es jedoch möglich, gemeinsam mit dem Ehepartner einen Edelmetallhändler aufzusuchen und zwei separate Käufe vorzunehmen. Diese müssen dann mit zwei getrennten Rechnungen dokumentiert und auch separat bezahlt werden.

Wer versucht, mithilfe von Statisten aus dem familiären Umfeld die Bargeldgrenze zu umgehen, sollte sich auf Gegenwind einstellen: Zu den häufigsten Auffälligkeiten gehört beispielsweise, wenn Ehepartner zwar auf separate Rechnungen bestehen, aber beide Rechnungen offensichtlich von einer Person bezahlt werden oder wenn deutlich wird, dass das Geld einer der beiden Personen gehört. Wenn ein Händler seinem Kunden diese Taktik durchgehen lässt, kann dies dramatische Folgen haben, es können Bußgelder von bis zu einer Million Euro fällig werden.

Mache ich mich automatisch verdächtig, wenn ich Ware im Gesamtwert von mehr als 2.000 Euro bar bezahle?

Ja und Nein. Es ist theoretisch Ihr gutes Recht, auch höhere Beträge in bar in einer Niederlassung zu bezahlen. In diesem Fall sind Edelmetallhändler jedoch grundsätzlich verpflichtet, die Daten auf dem Personalausweis oder Reisepass zu erfassen und eine Kopie des Ausweisdokuments anzufertigen.

Zu einer behördlichen Meldung sind Händler allerdings nicht ständig verpflichtet und Sie geraten nicht automatisch in ein Verdachtsraster. Händler sind nur verpflichtet, wenn der begründete Verdacht besteht, dass das Bargeld aus rechtswidrigen Vergehen, also insbesondere Straftaten stammt oder Terrorismusfinanzierung dient. Allerdings müssen Händler ständig wachsam sein und werden ihre Kunden beim Tafelgeschäft stets durch die “Geldwäsche-Brille” hindurch prüfen.

Eine solche Meldung an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen wäre allerdings auch dann nötig, wenn bei einer Transaktion unterhalb der Grenze von 2.000 Euro ein entsprechender Verdacht besteht. Insofern sollten unbescholtene Edelmetallkäufer sich keine Sorgen machen, selbst wenn sie anonym kaufen wollen.

Wird mein Edelmetallkauf in irgendeiner Form dokumentiert, wenn ich unterhalb der Grenze bleibe?

Das Wichtigste vorweg: Die Daten des Tafelgeschäfts werden bis zu einer Grenze von 2.000 Euro nicht mit Ihren Personendaten in Verbindung gebracht, selbst wenn der Kundenberater Ihren Namen aus früheren Transaktionen kennt. Es erfolgt auch keine „heimliche“ Dokumentation. Allerdings sind Edelmetallhändler im Sinne einer ordnungsgemäßen Buchführung dazu verpflichtet, ausgehende Ware und entgegen genommenes Geld zu dokumentieren.

Dieses Vorgehen bringt nicht nur den Edelmetallhändler, sondern auch den Kunden auf die sichere Seite: Denn auch bei einem Tafelgeschäft bekommt der Käufer ein Rechnungsdokument. Allerdings sind hier keinerlei persönliche Daten vermerkt, stattdessen wird in der Rechnungsvorlage das Namensfeld durch Platzhalter wie „Tafelkunde“ oder „Tafelgeschäft“ oder „Barverkauf“ ersetzt.

Achtung: Bitte beachten Sie alle Hinweise auf das aktuelle Geldwäschegesetz. Stand Juni 2017 sind wir durch das GWG (Abs.11; §11) im Verdachtsfall der Geldwäsche dazu verpflichtet, dies dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz zu melden, ohne Sie darauf hinzuweisen.

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