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Anlagegold: Sicherer Krisenschutz für Ihr Vermögen

Bei anhaltend hoher Inflation gibt es nur eine sichere Investition, um Ihr Vermögen standhaft vor der Geldentwertung zu schützen: Edelmetalle. Dabei ist Anlagegold die Königsklasse unter den Edelmetallen. Nicht zuletzt, weil der Wert des Goldes seit Jahrzehnten steigt und sich als äußerst krisenresistent erwiesen hat. Sie haben auch Lust in Gold anzulegen? Wir führen Sie durch die Anlagegold-Möglichkeiten!

Goldchart

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Was ist Anlagegold?

Anlagegold wird hauptsächlich zu Investitionszwecken erworben. Barren weisen einen Feingehalt von mindestens 99,5% auf und Goldmünzen, die nach dem Jahr 1800 geprägt wurden mit mindestens 90% Feingoldgehalt.

Die rechtliche Definition von Anlagegold kann je nach Land und Rechtsordnung variieren. In vielen Ländern wird die Definition von Anlagegold durch Gesetze oder Verordnungen im Zusammenhang mit Edelmetallen, Finanzinstrumenten oder Steuern festgelegt. 

Nach geltender EU-Richtlinie 98/80 ergeben sich folgende Definitionen für Anlagegold:

Gold in Barren- oder Plättchenform mit einem von den Goldmärkten akzeptierten Gewicht und einem Feingehalt von mindestens 995 Tausendstel, unabhängig davon, ob es durch Wertpapiere verbrieft ist oder nicht (Barren oder Plättchen mit einem Gewicht von höchstens 1 g können die Mitgliedstaaten von der Regelung ausnehmen)

Goldmünzen, die einen Feingehalt von mindestens 900 Tausendstel aufweisen, die nach dem Jahr 1800 geprägt wurden, die in ihrem Ursprungsland gesetzliches Zahlungsmittel sind oder waren und die üblicherweise zu einem Preis verkauft werden, der den Offenmarktwert ihres Goldgehalts um nicht mehr als 80 % übersteigt. Jedes Jahr teilen die Mitgliedstaaten mit, welche Münzen, die diesen Kriterien entsprechen, innerhalb ihres Gebiets vermarktet werden. Diese Listen werden im Amtblatt veröffentlicht.

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Hier sind einige weitere Beispiele für rechtliche Definitionen von Anlagegold:

  • Deutschland: In Deutschland definiert das Umsatzsteuergesetz (UStG) Anlagegold. Gemäß § 25c UStG ist Anlagegold definiert als „gegenständliche Form, die mindestens den Feingehalt von 995 Tausendstel Gold aufweist und in der Regel nach dem Jahr 1800 geprägt wurde“.
  • Österreich: In Österreich wird Anlagegold durch das Umsatzsteuergesetz (UStG) und das Edelmetallgesetz (EMG) definiert. Anlagegold wird im UStG als Goldbarren und Goldplättchen, die einen Feingehalt von mindestens 995 Tausendstel aufweisen, bezeichnet. Bei Goldmünzen zählen folgende Eigenschaften: die einen Feingehalt von mindestens 900 Tausendstel aufweisen, die nach dem Jahr 1800 geprägt wurden, die in ihrem Ursprungsland gesetzliches Zahlungsmittel sind oder waren und die üblicherweise zu einem Preis verkauft werden, der den Offenmarktwert ihres Goldgehaltes um nicht mehr als 80 % übersteigt.
  • Schweiz: In der Schweiz ist die rechtliche Definition von Anlagegold im Bundesgesetz über die Zolltarif (Zolltarifgesetz) und in der Verordnung über Edelmetallkontrolle festgelegt.

Welche Formen von Anlagegold gibt es?

Es gibt verschiedene Formen von Anlagegold, die von Investoren erworben werden können. Hier unterscheiden man Goldbarren, Goldmünzen, Goldstückelungen, Goldnuggets oder Papiergold. Diese Anlagegold-Formen variieren in Größe, Gewicht, Gestaltung und Herkunft. Allerdings sind nicht alle Formen von Gold auch Anlagegold. Im Folgenden führen wir die wichtigsten Anlagegold-Formen auf:

Goldbarren als Anlagegold

Goldbarren sind oft in standardisierten Gewichtsklassen erhältlich und weisen in der Regel einen hohen Feingehalt auf. Unter der Anlageklasse Goldbarren lassen sich verschiedene Arten von Goldbarren unterscheiden:

Kinebar Hologram (Gravur) auf Rückseite des Barrens, Gravur wechselt Farben mit Änderung des Lichteinfalls
Münzbarren oft dünn und flach, können auch Sammlerwert haben, abhängig von ihrer Gestaltung und Seltenheit, enthält auf Oberfläche Münzprägung
Tafelbarren (CombiBar) aufgeteilt in kleinere Teile durch Sollbruchstellen, guter Krisenschutz durch das eintasuchen von Stückelungen
Gussbarren Gießen von geschmolzenem Gold in eine Form, haben weniger gleichmäßige Oberfläche
Prägebarren Prägen von Goldblechen, glatte und gleichmäßige Oberfläche mit Logo des Herstellers, das Gewicht, die Reinheit
Kilobarren 1 Kilogramm schwer, einfach zu handhaben und zu lagern
Grammbarren Gewichtseinheiten von wenigen Gramm,
Länder- und Themenbarren Prägung durch Regierungen oder privaten Herstellern in Zusammenarbeit mit bestimmten Ländern, historische Ereignisse, kulturelle Symbole oder andere Besonderheiten werden abgebildet
Sammelbarren besonders durch Seltenheit, Geschichte oder Gestaltung, haben Sammlerwert
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Goldbarren, die einen Feingehalt von mindestens 995 Tausendstel Gold aufweisen, sind in Deutschland gemäß § 25c Umsatzsteuergesetz (UStG) von der Umsatzsteuer befreit. Das bedeutet, dass beim Ankauf von solchen Goldbarren als Anlagegold keine Umsatzsteuer anfällt.

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Goldbarren als Anlagegold müssen bestimmte Informationen tragen, einschließlich des Feingehalts, des Gewichts, des Herstellers und einer eindeutigen Seriennummer. Sie können auch durch Prüfungen und Zertifikate bestätigt werden, um ihre Authentizität und Qualität zu gewährleisten.

Während der Ankauf von Goldbarren als Anlage in Deutschland von der Umsatzsteuer befreit ist, können beim Verkauf eventuell Steuern auf eventuelle Gewinne anfallen. Verkäufe nach einer Haltedauer von einem Jahr können bei dieser Art des Anlagegold gemäß § 23 EStG steuerfrei erfolgen.

Wenn Sie Goldbarren als Anlagegold über die Grenzen Deutschlands hinweg bewegen möchten, sollten Sie sich über die Einfuhr- und Ausfuhrbestimmungen des jeweiligen Landes informieren. Dies gilt insbesondere für Länder außerhalb der Europäischen Union (Laden Sie sich dazu auch unseren Ratgeber „Edelmetalle transportieren“ herunter).

Kauf von Goldmünzen als Anlagegold

Goldmünzen als Anlagegold sind geprägte Münzen aus Gold, die oft einen bestimmten Nennwert und einen definierten Feingehalt haben. Einige Goldmünzen werden von Regierungsbehörden geprägt, wie zum Beispiel der „American Gold Eagle“ in den USA oder der „Canadian Maple Leaf“ in Kanada. Es gibt auch Goldmünzen von privaten Münzprägeanstalten.

Goldmünzen als Anlagegold, die einen Feingehalt von mindestens 900 Tausendstel Gold aufweisen und in der Regel nach dem Jahr 1800 geprägt wurden, sind gemäß § 25c Umsatzsteuergesetz (UStG) in Deutschland von der Umsatzsteuer befreit. Dies gilt für die meisten Münzen auf dem Markt:

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Goldmünzen aus Ländern außerhalb der Europäischen Union können von der Umsatzsteuer befreit sein, wenn sie bestimmte Kriterien erfüllen. Hierzu gehört auch Anlagegold in Form von Goldmünzen, die nicht als gesetzliches Zahlungsmittel gelten. Der Ankauf und Verkauf von Goldmünzen als Anlage unterliegt den allgemeinen Handelsvorschriften und Verbraucherschutzbestimmungen. Goldmünzen als Anlagegold sollten Informationen über ihren Feingehalt, das Gewicht, das Prägejahr, den Hersteller und andere relevante Details tragen.

Einige Investoren sammeln Goldmünzen nicht nur als Anlagegold aufgrund ihres Goldwerts, sondern auch aufgrund ihrer Seltenheit oder historischen Bedeutung. Diese Münzen können sowohl einen Sammlerwert als auch einen intrinsischen Goldwert haben.

Als Anlagemünzen gelten beispielsweise:

Als Sammlerstücke gelten beispielsweise:

  • Gold Sovereign (Vereinigtes Königreich) – Historische Münze mit verschiedenen Prägejahren
  • Spanische Goldmünze aus dem 16. Jhd. – Historische Goldmünze vor 1800
  • Goldmünze Römerzeit – Antike Goldmünze
  • Isle of Man Angel (Isle of Man) – Historische Münze mit Engelsmotiv

Goldstückelungen als Anlagegold

Goldstückelungen als Anlagegold beziehen sich auf die verschiedenen Gewichts- oder Größeneinheiten, in denen Goldbarren oder Goldmünzen erhältlich sind. Diese Einheiten dienen dazu, den Handel, die Lagerung und den Besitz von Anlagegold zu erleichtern. Goldstückelungen werden oft in Feinunzen (oz) oder Gramm (g) gemessen und können je nach den Präferenzen der Anleger, den Marktbedingungen und den Verwendungszwecken variieren.

Tabelle: Einheiten und Stückelungen für Gold & Silber

Feinunze (troy ounce) entspricht etwa 31,1035 Gramm,
bekannteste und häufigste Einheiten
Gramm (g) Messung des Goldes in Ländern mit entsprechendem metrischen System
Kilogramm (kg) entspricht etwa 32,1507 Feinunzen,
Messung von größeren Mengen
Tola entspricht etwa 11,66 Gramm,
traditionelle Einheit für Gold in einigen asiatischen Ländern
Goldmünzen Bruchteil einer Feinunze bis zu mehreren Feinunzen,
in verschiedenen Größen und Gewichten
Einheiten und Stückelungen für Gold & Silber

Welche Rolle spielen Legierungen bei Anlagegold?

Legierungen im Zusammenhang mit Anlagegold beziehen sich auf Mischungen aus Gold mit anderen Metallen, die verwendet werden, um die Eigenschaften des Goldes zu verändern oder zu verbessern. Rein goldene Barren oder Münzen sind oft weniger praktisch, da Gold in seiner reinen Form relativ weich ist und sich leicht verformen kann. Durch die Zugabe von anderen Metallen in Form von Legierungen kann Anlagegold härter, widerstandsfähiger und besser handhabbar gemacht werden.

Tabelle Goldlegierungen

Oft wird Kupfer als Beimischung verwendet, um die Härte des Goldes zu erhöhen.

Unterschied von Gelbgold und Kupferbeimischung anhand von Krügerrand un dAmerican Eagle

Silber kann zur Legierung hinzugefügt werden, um die Farbe des Goldes zu beeinflussen und es härter zu machen, was selten gemacht wird. Gold-Silber-Legierungen sind Au 500 (weissgrün), Au 585 (blassgelb) und Au 750 (blass gelbgrün). Manchmal wird Palladium als Teil von Goldlegierungen verwendet, um bestimmte Eigenschaften zu verbessern.

Alle gängigen Legierungen dazu im Artikel: Goldlegierungen

Goldnuggets als Anlagegold

In einigen Regionen der Welt, in denen Gold abgebaut wird, können Investoren auch natürliche Goldnuggets als Anlagegold erwerben. Diese werden oft aufgrund ihrer einzigartigen Formen und Merkmale geschätzt.

Die Herkunft von Goldnuggets ist wichtig, da der Handel mit illegal abgebautem Gold (z. B. aus Konfliktgebieten oder illegalen Minen) in vielen Ländern nicht erlaubt ist. Da Goldnuggets oft individuelle Stücke sind, können ihre Preise variieren, abhängig von Faktoren wie Gewicht, Form und Reinheit.

Die Besteuerung von Goldnuggets als Anlage kann von Land zu Land unterschiedlich sein. In Deutschland zählen Goldnuggets nicht als Zahlungsmittel und sind damit voll umsatzsteuerpflichtig. Wenn Sie Goldnuggets über die Grenzen Deutschlands hinaus transportieren möchten, sollten Sie sich über die Einfuhr- und Ausfuhrbestimmungen des jeweiligen Landes informieren. Bei der Einfuhr nach Deutschland sollte eine Einfuhrumsatzsteuer von 19 Prozent gezahlt werden. Lesen Sie dazu auch unseren Ratgeber „Gold am Zoll“.

Schmuckgold als Anlagegold

Schmuck als Anlagegold bezieht sich auf Goldgegenstände, die nicht nur aus ästhetischen Gründen getragen werden, sondern auch als Investition in physisches Gold dienen. Diese Art von Schmuck besteht aus reinem oder nahezu reinem Gold, das oft in Form von Münzen, Barren oder anderen Kunstwerken geprägt wird. Im Wesentlichen handelt es sich um Goldgegenstände, die neben ihrem Materialwert auch einen gewissen ästhetischen Wert haben.

Wie bei anderen Formen von Gold kann der Wert von Schmuckgold im Laufe der Zeit steigen, abhängig von Angebot und Nachfrage auf dem Edelmetallmarkt. Wenn die Preise steigen, kann der Wert Ihres Schmuckgolds im Wert steigen. Schmuckstücke haben zudem oft Herstellungs- und Designkosten, die den Preis über den reinen Materialwert hinaus erhöhen können.

Die Besteuerung von Schmuckgold richtet sich hauptsächlich nach dem Zweck des Kaufs und Verkaufs sowie nach der Form des Schmuckgolds. Bei Schmuckgold, das rein aufgrund seiner Materialeigenschaften erworben wird (z. B. Goldbarren, -münzen), gilt in Deutschland eine Umsatzsteuerbefreiung nach § 25c UStG (Umsatzsteuergesetz).

Beim Verkauf von Schmuckgold, das ursprünglich umsatzsteuerfrei erworben wurde (wie Anlagegoldprodukte), fällt keine Umsatzsteuer an. Allerdings kann im Fall von Gewinnen aus dem Verkauf Kapitalertragsteuer anfallen. Der Verkauf von Schmuckgold ist nach § 23 EStG (Einkommensteuergesetz) von der Einkommensteuer befreit, wenn der Verkauf frühestens nach Ablauf von einem Jahr nach dem Erwerb erfolgt. Dies wird als „Abgeltungsteuerfreibetrag“ bezeichnet. Wird Schmuckgold innerhalb eines Jahres nach dem Kauf verkauft, gelten die regulären Steuersätze der Abgeltungsteuer (je nach persönlichem Einkommensteuersatz).

Schmuckstücke, die kein Anlagegold sind, hingegen unterliegen normalerweise der vollen Umsatzsteuer. Wenn der Goldgehalt eines Schmuckstücks mindestens 325 Tausendstel beträgt (entspricht 13 Karat), fällt jedoch eine reduzierte Umsatzsteuer an. Der reduzierte Umsatzsteuersatz beträgt derzeit 7 %.

Beim Erwerb von Schmuckgold durch Erbschaft oder Schenkung können ebenfalls steuerliche Regelungen gelten. Die Erbschaft- und Schenkungsteuer sind hierbei abhängig von der Verwandtschaftsbeziehung zwischen Schenkendem bzw. Erblasser und Empfänger sowie dem Wert des Schmuckgolds.

Papiergold als Anlagegold

Neben physischem Gold können Investoren auch in Gold-Zertifikate oder Wertpapiere investieren, die den Besitz von Anlagegold repräsentieren, ohne dass physische Goldbarren oder Münzen physisch erworben werden müssen.

Diese Papiere können in Form von Exchange Traded Funds (ETFs), Zertifikaten oder Derivaten auftreten. Einige Anbieter bieten Gold-Sparpläne an, bei denen Investoren regelmäßig kleine Beträge in Anlagegold investieren können. Diese Beträge werden dann für den Investoren in physisches Gold umgewandelt, wenn eine bestimmte Menge erreicht ist. (Lesen Sie dazu auch unseren Blogbeitrag „Papiergold vs. physisches Gold“.

Gold in Form eines Exchange Traded Commodities (ETCs) an der Börse ist beim Kauf von der Mehrwertsteuer befreit. Gold-ETCs werden vom Staat als physisches Gold betrachtet, da ein Lieferanspruch auf physisches Gold besteht. Nachdem die ETCs ein Jahr gehalten wurden, sind die Gewinne steuerfrei.

Exchange Traded Funds (ETFs) sind wegen der europäische Regulierung UCITS sind Gold-ETFs in Europa zum Handel nicht zugelassen. Allerdings können diese auf US-amerikanischen oder Schweizer Börsenplätzen gekauft werden. ETFs haben keinen Lieferanspruch. Es müssen auf Gold-ETFs 26,375 Prozent Abgeltungssteuer plus Soli und ggf. Kirchensteuer auf Gewinne gezahlt werden. Dies tritt in Kraft, wenn Gewinne über dem Sparerfreibetrag von 1.000 Euro pro Jahr liegen.

Auf Goldzertifikate muss eine reguläre Abgeltungssteuer plus Soli auf Gewinne gezahlt werden, wenn es sich um Gewinne außerhalb des Sparerfreibetrags handelt.

Was ist kein Anlagegold?

Schmuckstücke dekorative Gegenstände, Handwerk und deshalb kein Anlagegold, Armbändern, Halsketten oder Ringen
Industriegold in Elektronik, Medizin, Raumfahrt und anderen technischen Anwendungen, hervorragenden elektrischen Leitfähigkeit und Beständigkeit gegen Korrosion
Goldfolie & -beschichtung für dekorative und leitfähige Zwecke, auf Möbeln, Bilderrahmen, Gebäuden und anderen Oberflächen, um einen goldenen Glanz zu verleihen.
Numismatisches Gold historische Goldmünzen, aufgrund ihrer Seltenheit, ihres Alters, ihrer Prägung oder ihres historischen Wertes, Goldwert als auch einen Sammlerwert
Goldverzierungen in der Kunst und Architektur für Verzierungen und Veredelungen, z. B. Vergoldungen von Skulpturen, Gebäuden und religiösen Artefakten
Medizin für einige medizinische Anwendungen, z.B. Zahnmedizin für Goldinlays und in der Rheumatherapie als Goldsalze
Lebensmittelindustrie in Form von essbarem Goldblatt oder -staub für luxuriöse Optik von Lebensmitteln und Getränken

Vorteile von Anlagegold:

  • Wertbeständigkeit
  • Diversifikation
  • Krisensicherheit
  • Globale Liquidität
  • Physische Präsenz
  • Langfristige Wertsteigerung
  • Globale Akzeptanz
  • Steuerliche Vorteile
  • Erbschaft & Vermögensübertragung

Was wäre die beste Einstiegsinvestition für Anlagegold?

Wenn Sie in Edelmetalle als Anlageklasse einsteigen möchten, lohnt sich die Investition in physisches Gold. Der Onlinehandel bietet verschieden Formen von Anlageprodukten, die Sie stationär oder online bei vertrauenswürdigen und qualifizierten Händlern – ebenso Kettner Edelmetalle – erwerben können. Bestellen Sie die Ware online, wird Sie beim Versand nach Warenwert versichert und direkt zu Ihnen nach Hause oder in Ihre Lagerstätte versandt.

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Wenn Sie erstmal klein starten möchten, können Sie statt für den Kauf eines ganzen Goldbarrens auch für Stückelungen entscheiden. Münzen, wie z.B. die meist verkaufte Goldmünze der Welt: Der Krügerrand, sind für Einsteiger ein sicherer Weg. Die Münze ist bekannt und wird von allen Goldhändlern aufgekauft.

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