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07.09.2024
10:22 Uhr

1.000-Euro-Handgeld für abgeschobene Straftäter: Eine fragwürdige Praxis der Bundesregierung

1.000-Euro-Handgeld für abgeschobene Straftäter: Eine fragwürdige Praxis der Bundesregierung

Eine Recherche von Focus Online hat aufgedeckt, dass das 1.000 Euro-Handgeld, welches abgeschobene afghanische Straftäter erhielten, in vielen Fällen rechtlich nicht notwendig war. Diese Zahlungen wurden von einem „Kompetenzzentrum“ angeregt, das dem Innenministerium von Nancy Faeser untersteht. Die Praxis wirft nun erhebliche Fragen auf.

Hintergrund der Zahlungen

Ende August schob Deutschland erstmals seit Beginn der Taliban-Herrschaft in Afghanistan wieder Straftäter in das zentralasiatische Land ab. Dabei erhielten die 28 Straftäter jeweils 1.000 Euro Handgeld. Diese Zahlungen wurden mit gesetzlichen Regelungen begründet und Nancy Faeser verwies zudem auf die Verantwortung der Bundesländer. Doch die Recherchen von Focus Online zeigen, dass die Gelder in vielen Fällen ohne jegliche gesetzliche Notwendigkeit ausgezahlt wurden.

Das Zentrum zur Unterstützung der Rückkehr (ZUR)

Das Zentrum zur Unterstützung der Rückkehr (ZUR), ein Kompetenzzentrum unter dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und somit dem Innenministerium unterstellt, hatte die Handgelder angeregt. In einer Handreichung an die Landesministerien, die für das Handgeld zuständig sind, wurde ausführlich über die Problematik informiert. Deutschen Gerichten zufolge muss einer möglichen Verelendung im Zielland entgegengewirkt werden. Dies wurde als Rechtfertigung für die Handgelder herangezogen.

Rechtliche Grundlagen und Zweifel

Das Oberverwaltungsgericht Greifswald hat bereits im vergangenen Jahr eine feste Messgröße für eine drohende Verelendung festgelegt. Wenn 25 Prozent oder mehr Menschen in einem Land eine „akute Nahrungsmittel- und Lebensunterhaltskrise“ erleiden, muss ein Handgeld gezahlt werden. In Afghanistan liegt dieser Anteil knapp über der Grenze bei 28 Prozent. Allerdings wurde in der Handreichung des ZUR ausgeführt, dass dieses Mindestniveau in zahlreichen Regionen in Afghanistan gewährleistet sei. Somit wären Handgelder in Bezug auf die gesetzlichen Regelungen nicht notwendig gewesen.

Höhe des Handgeldes

Auch die Höhe des Handgeldes wird von vielen infrage gestellt. Die Handreichung führt aus, dass die Summe pauschal auf der Grundlage errechnet wurde, dass eine siebenköpfige Familie für drei Monate mit einem „Mindestwarenkorb“ überleben kann. Es ist jedoch nicht bekannt, wie groß die Familien der jeweiligen Abgeschobenen sind; eine einzelne Person könnte in Afghanistan um ein Vielfaches länger mit dem Geld überleben.

Kritik an der Bundesregierung

Die Enthüllungen werfen ein schlechtes Licht auf die Bundesregierung und insbesondere auf Innenministerin Nancy Faeser. Kritiker werfen der Regierung vor, Steuergelder leichtfertig zu verschwenden und die Bürger nicht ausreichend zu informieren. Diese Praxis könnte das Vertrauen in die Regierung weiter untergraben und die ohnehin schon angespannte politische Lage in Deutschland verschärfen.

Es stellt sich die Frage, warum in einem Land wie Deutschland, in dem viele Bürger selbst mit finanziellen Schwierigkeiten kämpfen, solche großzügigen Zahlungen an Straftäter geleistet werden. Die Bundesregierung muss sich nun den berechtigten Fragen der Bürger stellen und Transparenz über diese fragwürdige Praxis schaffen.

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