Afghanistan-Experte: Taliban machen sich über Abschiebe-Handzahlungen lustig
Die jüngste Abschiebung von 28 afghanischen Straftätern nach Afghanistan hat in Deutschland und Afghanistan für Aufsehen gesorgt. Bundesinnenministerin Nancy Faeser verteidigte die Zahlung eines Handgelds von 1.000 Euro pro abgeschobenen Afghanen, um deren Verelendung zu verhindern. Doch die Taliban nahmen das Geld offenbar sofort an sich und machten sich über die deutsche Politik lustig.
Verhandlungen und Handgelder
Monatelange Verhandlungen zwischen der deutschen Regierung und den Taliban gingen der Abschiebung voraus. Ein Entwicklungshelfer vermutet, dass auch direkte Geldzahlungen an die Taliban geflossen sind. Die Zahlung des Handgelds sollte verhindern, dass die Afghanen ihre Abschiebung gerichtlich stoppen, da ihnen in ihrer Heimat sonst die Verelendung drohe. Laut Faeser sei dies ein übliches Verfahren, das in allen beteiligten Bundesländern abgestimmt wurde.
Reaktionen der Taliban
Kaum in Kabul angekommen, wurden die abgeschobenen Straftäter von den Taliban inhaftiert und das Handgeld abgenommen. Der Entwicklungshelfer Reinhard Erös berichtete, dass die Taliban die Straftäter nach der Konfiszierung des Geldes wieder freiließen. Die Taliban hätten sich über die deutsche Aktion lustig gemacht und bezeichneten sie als das „dümmste“ in der deutschen Afghanistan-Politik der letzten Jahre. Die Bevölkerung am Hindukusch sei vom Westen enttäuscht und mit den Taliban weitgehend zufrieden.
Fassungslosigkeit in afghanischen Medien
Afghanische Medien reagierten mit Fassungslosigkeit auf die Zahlung von 1.000 Euro pro abgeschobenem Straftäter. Erös berichtete der „Augsburger Allgemeinen“, dass die afghanischen Medien insbesondere die Höhe des Handgelds kritisierten. Diese Straftäter seien keine einfachen Taschendiebe, sondern verurteilte Verbrecher, darunter auch ein Mann, der an der Vergewaltigung einer 14-Jährigen beteiligt war. In Afghanistan würden solche Verbrechen normalerweise mit der Todesstrafe geahndet.
Hintergrund der Zahlungen
Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2022 dient als Leitfaden für die Zahlung von Handgeldern an Abzuschiebende. Das Gericht entschied, dass abgeschoben werden dürfe, wenn die Existenz des Abgeschobenen über einen gewissen Zeitraum gesichert sei. Dies schließe auch Rückkehrhilfen ein. Das Urteil sollte verhindern, dass Abgeschobene in ihrem Heimatland verelenden.
Kritik an der Rechtsprechung
Der Asylrechtler Kay Hailbronner kritisierte die „überzogene Rechtsprechung“ bezüglich der Handgelder. Üblicherweise lägen diese eher bei 50 Euro als bei 1.000 Euro. Nicht alle abgeschobenen Straftäter erhielten das Handgeld. Von den sechs Männern, die sich in Hessen aufgehalten hatten, bekamen nur drei das Geld. Die anderen verfügten über ausreichende eigene Mittel. Der hessische Innenminister Roman Poseck (CDU) forderte eine Überprüfung der bisherigen Gerichtsentscheidungen zu Handgeldzahlungen.
Die Abschiebung und die damit verbundenen Zahlungen werfen ein Schlaglicht auf die deutsche Afghanistan-Politik und die Herausforderungen, die mit der Rückführung von Straftätern verbunden sind. Die Kritik an der deutschen Regierung und die Reaktionen der Taliban zeigen, dass die Debatte um Abschiebungen und Rückkehrhilfen noch lange nicht abgeschlossen ist.
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