ARD in der Kritik: Ordnungsgeld und Programmbeschwerde gegen den NDR
Der Norddeutsche Rundfunk (NDR) steht aktuell vor erheblichen Herausforderungen. Dem öffentlich-rechtlichen Sender droht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro und eine Programmbeschwerde. Hintergrund ist ein Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg, das dem NDR untersagte, bestimmte Behauptungen der Plattform „Correctiv“ weiter zu verbreiten.
Verbotene Behauptungen und fehlende Belege
Der NDR hatte in seiner Berichterstattung über ein angebliches Geheimtreffen in Potsdam behauptet, dass es bei diesem Treffen, an dem auch AfD-Politiker und Mitglieder der WerteUnion teilgenommen hätten, darum gegangen sei, „massenhaft Menschen mit Migrationshintergrund“ einschließlich deutscher Staatsbürger zu vertreiben. Diese Behauptungen stammten ursprünglich von „Correctiv“, wurden jedoch ohne eigene Recherche übernommen und als Tatsachen dargestellt.
Mehrere Teilnehmer des Treffens, darunter der Staatsrechtler Ulrich Vosgerau, wiesen diese Unterstellungen in eidesstattlichen Versicherungen zurück. Vosgerau klagte gegen den NDR und gewann. Das Oberlandesgericht stellte fest, dass der NDR die Behauptungen als Tatsachen darstellte, obwohl „Correctiv“ diese nur als Wertungen und Meinungen präsentiert hatte.
Gefährliche Quelle: Gerichtsurteil und mögliche Konsequenzen
Die Niederlage vor Gericht ist jedoch nur der Anfang der Probleme für den NDR. Obwohl die Tagesschau die untersagten Behauptungen nicht mehr wiederholte, stehen sie immer noch auf einer senderinternen Webseite sowie auf der Plattform „presseportal.de“. Rechtsanwalt Carsten Brennecke von der Kölner Kanzlei Höcker, der Vosgerau vertritt, reichte deshalb einen Ordnungsmittelantrag ein, da der NDR das gerichtliche Verbot nicht konsequent befolgte.
Für die ARD-Anstalt könnte dies nun teuer werden: Es droht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro, ersatzweise Haft der Verantwortlichen. In der Praxis fällt ein entsprechendes Ordnungsgeld zwar meist deutlich geringer aus, aber mehrere tausend Euro dürften dennoch fällig werden.
Programmbeschwerde und Kritik an der Berichterstattung
Zusätzlich reichte die Kanzlei Höcker im Namen von Vosgerau eine Programmbeschwerde beim Rundfunkrat des NDR ein. Der Sender hielt an seinen Behauptungen fest, obwohl den Redakteuren längst klar gewesen sein musste, dass „Correctiv“ keine Belege für die Unterstellungen vorlegte. Zudem stellte sich heraus, dass der NDR die Darstellungen von „Correctiv“ ohne eigene Recherchen übernahm.
Der Rundfunkrat des NDR bestätigte den Eingang der Beschwerde. Diese Entwicklungen werfen ein schlechtes Licht auf den Sender, der sich in seiner Berichterstattung über das Potsdamer Treffen als Anwalt des Rechtsstaats aufspielte und die Zusammenkunft als rechtsstaats- und verfassungswidrig bezeichnete. Nun steht der NDR selbst in der Kritik, ein Gerichtsurteil nicht zu befolgen.
Es bleibt abzuwarten, wie sich die Situation weiterentwickelt und welche Konsequenzen der NDR letztlich zu tragen haben wird. Klar ist jedoch, dass diese Vorfälle das Vertrauen in den öffentlich-rechtlichen Rundfunk weiter erschüttern könnten.
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