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21.06.2024
19:03 Uhr

ARD- und ZDF-Sender vor dem Aus: Rundfunkreform mit drastischen Änderungen steht bevor

ARD- und ZDF-Sender vor dem Aus: Rundfunkreform mit drastischen Änderungen steht bevor

TV-Zuschauer in Deutschland könnten bald weniger Auswahl haben. Insbesondere ARD und ZDF könnten von drastischen Einsparungen betroffen sein. Die Bundesländer haben sich auf eine umfassende Rundfunkreform geeinigt, die erhebliche Veränderungen mit sich bringen könnte.

Spartensendern von ARD und ZDF droht das Aus

Die rheinland-pfälzische Medienstaatssekretärin Heike Raab (SPD), die gleichzeitig Koordinatorin der Rundfunkkommission der Länder ist, berichtete, dass eine Reduzierung der TV-Spartensender im Gespräch sei. Auch eine Begrenzung der Apps wird diskutiert. Derzeit bieten die öffentlich-rechtlichen Sender sieben Spartensender an: Tagesschau24 (ARD), Phoenix (ARD und ZDF), KiKa (ARD und ZDF), ZDFinfo (ZDF), ZDFneo (ZDF), ARD alpha (ARD) und One (ARD). Für Branchenkenner sind das zu viele, einigen Sendern könnte nun das Ende drohen.

Auch bei den Radioprogrammen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sind Kürzungen geplant. „Wir werden die Hörfunkprogramme reduzieren“, erklärte Raab, ohne jedoch ins Detail zu gehen. Der Hessische Rundfunk (HR), ein Sender der ARD, hatte bereits angekündigt, langfristig mit weniger als den bisher sechs Radioprogrammen zu planen.

Bundesländer verfassen Rundfunkreform

Die Bundesländer arbeiten aktuell an einer umfassenden Rundfunkreform. Dies ist auch eine Reaktion auf Forderungen aus dem Länderkreis, die öffentlich-rechtlichen Sender sollten effizienter arbeiten. In Deutschland sind die Länder für die Beauftragung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und die Festlegung seiner grundlegenden Struktur verantwortlich. Die Inhalte der Programme liegen jedoch in der Hand der Sender selbst, um die Pressefreiheit zu wahren. Die Rundfunkkommission plant, ihre Vorschläge im Oktober den Ministerpräsidenten vorzulegen. „Wir sind in einem guten und konstruktiven Prozess und werden am Montag (24. Juni) weitersprechen“, so Raab.

Geplante Änderungen im Rundfunkstaatsvertrag

Geplant ist ein Reformstaatsvertrag, der als Rahmen für Änderungen in insgesamt fünf weiteren Staatsverträgen dienen soll. Dazu gehören der Medienstaatsvertrag, der den gesamten Rundfunk in Deutschland regelt, der ARD-, ZDF- und Deutschlandradio-Staatsvertrag sowie der Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag, der die Höhe des Rundfunkbeitrags festlegt.

Streit um Rundfunkbeitrag ab 2025

Mehrere Ministerpräsidenten wollen einer Empfehlung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) nicht folgen, den Rundfunkbeitrag ab dem 1. Januar 2025 von derzeit 18,36 Euro auf 18,94 Euro zu erhöhen. Eine Änderung der Höhe kann nur einstimmig von allen Ländern beschlossen werden. Dies könnte zu einem Fall für das Bundesverfassungsgericht werden.

Effizienzsteigerung und neue Organisationsstrukturen

Laut Raab soll der ARD-Staatsvertrag die grundlegendsten Änderungen erfahren: „Die Organisation soll deutlich gestrafft und die Gremienkontrolle neu sortiert werden.“ Das Prinzip der Intendanten, die als Senderchefs an der Spitze der Medienhäuser stehen, soll beibehalten werden. Allerdings ist die Einrichtung eines Direktoriums geplant. Hier könnte die ARD möglicherweise ein Vorbild in den Staatsverträgen von ZDF und Deutschlandradio finden. Kürzlich veröffentlichte interne Dokumente zeigten die hohen Gehälter bei ZDF und ARD.

Diese Reformen könnten weitreichende Auswirkungen auf die deutsche Medienlandschaft haben. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Veränderungen auf die Qualität und Vielfalt des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auswirken werden.

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