Bundesnetzagentur: Wenn die Meldelizenz zum Denunzianten-Tool wird
Die Bundesnetzagentur vergibt neuerdings Lizenzen zum Melden von Inhalten in sozialen Medien. Doch was zunächst wie ein Schritt in Richtung mehr Sicherheit und Ordnung im Netz erscheint, könnte sich schnell als problematisch herausstellen. Denn wenn nicht einmal deutsche Gerichte immer klar sagen können, was legal und was strafbar ist, wie sollen es dann private Hinweisgeber wissen?
Ein Rückblick in die Geschichte der Zensur
Der Dichter Heinrich Heine beklagte sich einst bei seinem Verleger Julius Campe, dass das Schreiben unter dem „Censurschwert“ wahnsinnig mache. Das ist gut 200 Jahre her, aber der Zensurvorwurf ist heute aktueller denn je. Zwar gibt es in Deutschland keine Vorzensur mehr, doch der Satz „Eine Zensur findet nicht statt“ in Artikel 5 des Grundgesetzes bedeutet lediglich, dass keine staatliche Vorzensur stattfindet.
Wenn man jedoch auf die Idee käme, pornographische Bilder zu posten oder fälschlich zu behaupten, der Nachbar habe die eigene Katze verspeist, würde man sehr schnell staatliche Zensur in Form von Jugendschutz oder Strafrecht erleben. Doch wie soll man die Grenzen des Sagbaren erkennen, wenn selbst Gerichte oft uneinig sind?
Die Rolle der „trusted Flaggers“
Die Bundesnetzagentur hat nun begonnen, Lizenzen an sogenannte „trusted Flaggers“ zu vergeben. Diese vertrauenswürdigen Hinweisgeber sollen Inhalte melden, die dann von Plattformen wie Facebook oder X unverzüglich gelöscht werden müssen. Andernfalls drohen hohe Strafen. Doch was für den einen Hassrede ist, ist für den anderen vielleicht nur harsche Kritik. Und selbst der Begriff „Hassrede“ ist ein aus dem Englischen übersetztes Modewort, kein Paragraph im Strafgesetzbuch.
Ein gefährlicher Trend
Die Gefahr besteht, dass diese Meldelizenzen zum Denunzianten-Tool gegen andere Meinungen werden. Dies könnte bewusst oder fahrlässig geschehen und wird oft mit staatlicher Unterstützung finanziert. Warum wird dieses Geld nicht in Polizei und Staatsanwaltschaft investiert, die in dieser Hinsicht völlig überlastet sind? Die Verantwortung sollte nicht auf Lizenznehmer abgeschoben werden, denn das ist gefährlich.
Ein Fallbeispiel: Renate Künast
Ein Beispiel für die Problematik ist der Fall der Politikerin Renate Künast. 2019 entschieden Berliner Richter, es gehöre zur Meinungsfreiheit, wenn jemand sie auf Facebook beleidigt. Erst das Bundesverfassungsgericht gab Künast recht und erkannte die Beleidigung als strafbar an. Wenn selbst Gerichte uneinig sind, wie sollen dann private Hinweisgeber die Grenzen des Sagbaren kennen?
Diese Entwicklung könnte zu einer sozialen Denunziation führen, die mehr Schaden anrichtet als sie nützt. Es wäre sinnvoller, die Mittel in die Stärkung der Polizei und der Justiz zu investieren, um eine klare und rechtssichere Bewertung von Inhalten zu gewährleisten.
Fazit
Die Vergabe von Meldelizenzen durch die Bundesnetzagentur mag gut gemeint sein, birgt jedoch erhebliche Risiken. Die Verantwortung für die Bewertung von Inhalten sollte nicht auf private Hinweisgeber abgewälzt werden. Stattdessen sollten Polizei und Justiz gestärkt werden, um die verfassungsrechtlichen Grenzen zu wahren und eine faire Bewertung zu gewährleisten.
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