
Bundestag verschärft Hausordnung: Neue Zutrittsregeln stoßen auf massive Kritik
In einer umstrittenen Entscheidung hat der Deutsche Bundestag seine Hausordnung deutlich verschärft. Die neuen Regelungen, die seit dem 10. März in Kraft sind, sollen angeblich dem "Schutz des Parlaments vor extremistischen Einflüssen" dienen. Doch hinter den Kulissen brodelt es gewaltig - insbesondere die größte Oppositionsfraktion sieht darin einen gezielten Angriff auf ihre parlamentarische Arbeit.
Verschärfte Kontrollen unter dem Deckmantel der Sicherheit
Bundestagspräsidentin Bärbel Bas hat im Einvernehmen mit dem zuständigen Ausschuss weitreichende Änderungen durchgesetzt. Besonders brisant: Die Schwelle für Zutrittsverweigerungen wurde deutlich herabgesetzt. Künftig reicht bereits ein "Risiko" statt wie bisher eine konkrete "Gefahr" für die Funktionsfähigkeit des Parlaments aus, um Mitarbeitern den Zutritt zu verwehren. Diese schwammige Formulierung öffnet der Willkür Tür und Tor.
AfD warnt vor verfassungswidrigen Eingriffen
Der parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Bundestagsfraktion, Stephan Brandner, schlägt Alarm. Die neuen Bestimmungen seien nichts anderes als ein "direkter Angriff auf grundsätzliche Abgeordnetenrechte". Besonders kritisch sieht er die Möglichkeit eines faktischen Berufsverbots: Wer als "unzuverlässig" eingestuft wird, verliert nicht nur den Zugang zu den Bundestagsgebäuden, sondern auch zu den IT-Systemen des Parlaments.
Politisch motivierte Einschränkungen?
Der Zeitpunkt der Verschärfung lässt aufhorchen. Erst kürzlich kursierten Medienberichte über angeblich mehr als 100 Mitarbeiter aus dem rechten Spektrum in der AfD-Fraktion. Doch Rechtsexperten warnen: Die bloße Mitgliedschaft in bestimmten Organisationen darf nicht automatisch zum Ausschluss führen. Entscheidend müsse die individuelle Zuverlässigkeit im Hinblick auf die konkrete Tätigkeit sein.
Fragwürdige Doppelmoral bei Zutrittsrechten
Die Geschichte zeigt: Während man bei der größten Oppositionsfraktion nun besonders genau hinschaut, wurden in der Vergangenheit durchaus fragwürdige Entscheidungen getroffen. So erhielt beispielsweise der ehemalige RAF-Terrorist Christian Klar zu Recht keinen Zugang zum Parlament - eine Entscheidung, die auf seiner fehlenden Reue basierte. Doch die jetzigen Regelungen gehen weit darüber hinaus und treffen auch unbescholtene Mitarbeiter.
Die neuen Bestimmungen werfen die grundsätzliche Frage auf, ob hier nicht unter dem Deckmantel der Sicherheit politisch unliebsame Opposition behindert werden soll. Das freie Mandat der Abgeordneten und ihr Recht auf selbstgewählte Mitarbeiter sind verfassungsrechtlich geschützt - Einschränkungen müssen verhältnismäßig und gut begründet sein. Ob die neuen Regelungen einer gerichtlichen Überprüfung standhalten würden, darf bezweifelt werden.

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