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05.09.2024
06:43 Uhr

Der Staat als Aktionär: Ein zweischneidiges Schwert

Der Staat als Aktionär: Ein zweischneidiges Schwert

Nach 16 Jahren plant der Bund, sich von seinen Commerzbank-Anteilen zu trennen. Diese Entscheidung hat eine hitzige Debatte darüber entfacht, ob und inwieweit sich der Staat als Aktionär in Unternehmen einmischen sollte. Die Frage, wie Rettungsaktionen aussehen müssen, bleibt weiterhin umstritten.

Der Staat als Unternehmer

Deutschland, eine freie und soziale Marktwirtschaft, überrascht oft mit der Häufigkeit staatlicher Beteiligungen an Unternehmen. Der Bund hält über 100 Beteiligungen, die von Aktienpaketen an der Deutschen Telekom bis zu Gesellschaftsanteilen an den Bayreuther Festspielen reichen. Diese Engagements lassen sich in drei Kategorien unterteilen:

  • Ehemalige Staatskonzerne: Unternehmen wie die Post, die Telekom oder die Bahn, die nur schrittweise oder gar nicht privatisiert wurden.
  • Politisch oder strategisch wichtige Unternehmen: Beispielsweise Rüstungskonzerne wie Hensoldt, bei denen es sogar Pläne gibt, sich stärker zu engagieren.
  • Unternehmen in Not: Firmen, die aus existenziellen Krisen gerettet werden müssen, wie die Commerzbank während der Finanzkrise.

Die Commerzbank-Rettung

Während der Finanzkrise stieg der Bund mit mehr als 18 Milliarden Euro bei der Commerzbank ein, um den Kollaps der Bank zu verhindern. Heute hält der Staat noch 16,5 Prozent der Anteile. Viele Kritiker meinen, der Ausstieg erfolge viel zu spät und sei verlustreich. Marc Tüngler von der Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz betont: "Es geht um den freien Wettbewerb. Und der wird eingeschränkt, wenn der Staat sich engagiert."

Steuergelder in Aktiengesellschaften?

Ascan Iredi von der Plutos Vermögensverwaltung ist der Ansicht, dass Steuergelder in Aktiengesellschaften nichts zu suchen hätten. Dennoch gibt es auch hier keine Regel ohne Ausnahme. Immer wieder rufen Unternehmen nach staatlicher Hilfe, wie der Baukonzern Holzmann in den 1990er Jahren, der trotz staatlicher Rettung später pleite ging.

Erfolgsmodelle: Lufthansa und Uniper

Ein positives Beispiel für staatliche Intervention ist die Lufthansa. Während der Corona-Pandemie sprang der Bund ein, um den Luftverkehr unter deutscher Flagge zu erhalten. Chris-Oliver Schickentanz von der Capitell Vermögensverwaltung erklärt: "Der Staat ist nicht der bessere Unternehmer, aber es kann immer mal Situationen geben, wo der Staat der letzte ist, der tatsächlich noch Geld zur Verfügung stellen kann."

Auch bei Uniper griff der Staat ein, um das Unternehmen nach dem russischen Überfall auf die Ukraine zu retten. Der Staat verstaatlichte, warf die Aktionäre raus und könnte nun kommendes Jahr Uniper zurück an die Börse bringen.

Klare Ausstiegsstrategien

Marc Tüngler lobt den klaren Plan beim Staatseinstieg in die Lufthansa: "Es gab einen glasklaren Plan, dass der Staat wieder aussteigt, wenn die Geschäfte wieder normaler werden." Solche klaren Szenarien seien essenziell, um den Normalfall eines staatlichen Engagements zu definieren.

Fazit

Die Diskussion um staatliche Beteiligungen zeigt, dass der Staat als Unternehmer nicht immer der bessere Akteur ist. Dennoch gibt es Situationen, in denen staatliche Interventionen notwendig und sogar erfolgreich sein können. Am Ende trägt jedoch der Steuerzahler das Risiko, und klare Strategien für den Einstieg und Ausstieg sind unerlässlich.

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