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08.08.2024
14:56 Uhr

Dubiose Großspende von linker NGO an Grüne und Linkspartei wirft Fragen auf

Dubiose Großspende von linker NGO an Grüne und Linkspartei wirft Fragen auf

In einer aufsehenerregenden Entwicklung hat die linke NGO „Campact“ im August über 220.000 Euro als Großspende an die Grünen und die Linkspartei überwiesen. Dabei gingen 161.300 Euro an die Grünen und 66.600 Euro an die Linke. Diese ungewöhnliche Großspende wirft zahlreiche Fragen auf, insbesondere hinsichtlich der Herkunft der Gelder und des Umgangs des Vereins mit der Gemeinnützigkeit.

Strohmannspenden und Parteiengesetz

Während Großspenden von Einzelpersonen oder Unternehmen an politische Parteien nicht ungewöhnlich sind, ist die Tatsache, dass eine NGO solche Spenden tätigt, bemerkenswert. „Campact“ ist vollständig spendenfinanziert, was bedeutet, dass die NGO Spendengelder nutzt, um Großspenden an Parteien zu tätigen. Dies könnte den Verdacht einer sogenannten Strohmannspende aufkommen lassen, bei der Spenden eines nicht genannten Dritten weitergeleitet werden. Laut § 25 des Parteiengesetzes sind solche Strohmannspenden verboten, sofern sie 500 Euro übersteigen.

Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages erklärte 2018, dass eine Partei eine Spende nur annehmen darf, wenn klar ist, dass es sich beim Spender auch um den wirklichen Spender handelt. Umgehungskonstellationen, die dazu dienen, die Herkunft der Mittel zu verschleiern, sind verboten. „Campact“ könnte argumentieren, dass ihre Spender die konkrete Unterstützung der Grünen und Linken nicht im Hinterkopf hatten, als sie an die NGO spendeten. In der Satzung von „Campact“ wird allgemein auf die Unterstützung progressiver Politik verwiesen, und neuerdings wird auch die Parteienfinanzierung angedeutet.

Gemeinnützigkeit und rechtliche Grauzonen

Ein weiterer kritischer Punkt ist die Frage der Gemeinnützigkeit. „Campact“ war jahrelang als gemeinnützig anerkannt, was eine Parteispende nach dem Parteiengesetz streng verboten hätte. Seit 2019 hat das zuständige Finanzamt „Campact“ jedoch die staatliche Anerkennung der Gemeinnützigkeit entzogen. Die NGO darf seitdem keine Spendenquittungen mehr ausstellen, suggeriert jedoch weiterhin ihre Gemeinnützigkeit.

Im Parteiengesetz heißt es, dass eine Parteispende Vereinen, die nach ihrer Satzung und tatsächlichen Geschäftsführung gemeinnützig sind, verboten ist. „Campact“ erwähnt in seiner Satzung zwar keine explizite Gemeinnützigkeit, jedoch viele gemeinnützige Ziele. Öffentlich nennt sich die NGO trotz der staatlichen Aberkennung weiterhin gemeinnützig. Dies könnte bedeuten, dass die Großspende an Grüne und Linke nur deshalb legal ist, weil das Finanzamt „Campact“ als nicht gemeinnützig ansieht – obwohl die NGO dagegen protestiert und beteuert, gemeinnützig zu sein. Wäre sie tatsächlich gemeinnützig, wäre die Spende klar illegal.

Fragwürdiger Umgang mit Ursprungsspendern

Auch der Umgang mit den Ursprungsspendern wirft Fragen auf. Wenn Spender glauben, sie unterstützen einen gemeinnützigen Verein, ihre Gelder jedoch bei einer Partei landen, fühlen sie sich möglicherweise getäuscht. Es muss einen Grund geben, warum sie an eine aktivistische NGO wie „Campact“ und nicht direkt an Parteien wie die Linke oder die Grünen spenden. Es scheint, als habe „Campact“ nach dem Verlust der Gemeinnützigkeit einen Taktik-Wandel vollzogen und unterstützt nun offen und großangelegt die Grünen und Linken.

Diese Entwicklungen werfen ein Schlaglicht auf die fragwürdigen Praktiken und rechtlichen Grauzonen, in denen sich „Campact“ bewegt. Es bleibt abzuwarten, wie die politischen und rechtlichen Institutionen auf diese Vorfälle reagieren werden.

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