Kostenlose Beratung
+49 7930-2699
150.000
Kunden
Sicherer
Versand
Keine
Meldepflicht
Kettner Edelmetalle
Menü
17.10.2023
06:12 Uhr

EU droht Elon Musk: Ist Meinungsfreiheit in Gefahr?

Die EU-Kommission hat kürzlich Ermittlungen gegen Elon Musks Kurznachrichtendienst X (vormals Twitter) eingeleitet. Der Vorwurf: Auf der Plattform würden Falschinformationen über den Hamas-Angriff auf Israel verbreitet. Das neue Digitalgesetz der EU würde sogar eine Abschaltung der Plattform in Europa erlauben. Doch stellt sich die Frage: Will die EU an Musk, der als Verfechter der Meinungsfreiheit gilt, ein Exempel statuieren?

Die Anschuldigungen

Auf X sollen falsche und irreführende Informationen über den Angriff der islamistischen Hamas auf Israel verbreitet werden. Es sollen unter anderem Geisel-Aufnahmen, Antisemitismus-Posts und Gewalt-Aufrufe kursieren. Daher hat sich die EU-Kommission eingeschaltet und beruft sich dabei auf das neue EU-Digitalgesetz. X hat nun bis zum 18. Oktober Zeit, Fragen zu Aktivierung und Funktionsweise seines Krisen-Protokolls zu beantworten. Bis Ende des Monats müssen die restlichen eingeforderten Informationen übermittelt werden.

Das neue EU-Digitalgesetz

Seit Ende August sind die größten Social-Media-Plattformen wie X, Facebook oder TikTok nach dem umstrittenen Digital Services Act (DSA) der EU verpflichtet, strikt gegen illegale Inhalte wie Hassrede oder Hetze im Netz vorzugehen. Der DSA sieht ein Krisenprotokoll vor, das Maßnahmen im Falle eines Krieges vorsieht. Bei Verstößen drohen Geldbußen von bis zu sechs Prozent des weltweiten Umsatzes, in Extremfällen ist auch eine „vorübergehende Schließung“ möglich.

Musk fordert Transparenz

EU-Kommissar Thierry Breton hatte Elon Musk auf die Verpflichtung, illegale Inhalte zu löschen, hingewiesen. Musk, ein Verfechter der Meinungsfreiheit, forderte Breton daraufhin auf, die Verstöße aufzulisten, „damit die Öffentlichkeit sie sehen kann“. Breton verweigerte jedoch Transparenz und antwortete: „Die Berichte Ihrer Nutzer – und der Behörden – über Falschinformationen und die Verherrlichung von Gewalt sind Ihnen gut bekannt.“ Es sei jetzt an Musk, seinen Worten Taten folgen zu lassen.

Kritik an der EU

Die Kritik an der EU wächst. Die Behauptung, es gehe der EU um den Kampf gegen Hass und Falschinformationen, erscheint wenig glaubwürdig. Immerhin hat man sich nie an Beiträgen in sozialen Netzwerken gestört, in denen gegen Ungeimpfte gehetzt wurde oder Kriegspropaganda der Ukraine geteilt wurde. Ausgerechnet die EU hat mit der Politik der ungebremsten Massenmigration für einen regelrechten Import von Antisemitismus gesorgt.

Die Rolle von X

Musk zielt mit X darauf ab, dass die Öffentlichkeit sich ohne Zensur und Beeinflussung durch einseitige Berichterstattung und Institutionen informieren und eigene Meinungen bilden kann. Es braucht demnach Medienkompetenz und kritisches Denken bei den Usern, keine Zensur von oben. Im Zuge dessen werden aktuell manche Beiträge auf X, die eigentlich gegen die Regeln verstoßen, mit einem deutlichen Warnhinweis versehen und sind im Interesse der Öffentlichkeit weiter aufrufbar.

Die totalitären Maßnahmen der EU

Die totalitären Maßnahmen der EU sollten jeden freiheitsliebenden Bürger erschauern lassen. Der DSA ist nichts anderes als eine Zensur-Offensive zur Einschränkung der Meinungsfreiheit. Es geht nicht um die Wahrheit, sondern um das Aufrechterhalten gewünschter Narrative und um die Ausübung von Kontrolle. Dass man nun versucht, Elon Musk durch Androhung einer Abschaltung einzuschüchtern und auf Linie zu bringen, ist entlarvend. Es zeigt sich wieder einmal, dass die EU in ihrer derzeitigen Form keine Daseinsberechtigung hat.

Wissenswertes zum Thema

Erhalten Sie kostenlose Tipps um Ihr Vermögen zu schützen und als erster von neuen Produkten zu erfahren

Sie möchten regelmäßig über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert werden? Dann melden Sie sich hier für den kostenfreien Kettner Edelmetalle Newsletter an.

Durch Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Abschicken“ geben Sie die folgende Einwilligungserklärung ab: „Ich bin damit einverstanden, per E-Mail über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert zu werden und willige daher in die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse zum Zwecke der Zusendung des Newsletters ein. Diese Einwilligung kann ich jederzeit und ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt im Falle des Widerrufs unberührt.“