Kostenlose Beratung
+49 7930-2699
150.000
Kunden
Sicherer
Versand
Keine
Meldepflicht
Kettner Edelmetalle
Menü
19.04.2023
11:28 Uhr

Grundsteuerreform: Verfassungswidrig und Kostenfalle – Experten schlagen Alarm

Die geplante Grundsteuerreform ab 2025 steht unter Beschuss: Laut einem renommierten Steuerprofessor ist die Neuregelung verfassungswidrig, und in 12 Bundesländern soll bereits gegen sie geklagt werden. Experten warnen vor einer Kostenfalle für Immobilienbesitzer und sehen Ungerechtigkeiten in der Bewertung der Grundstücke. Ein Rechtsgutachten stützt diese Kritik.

Verfassungswidrigkeit: 12 Bundesländer klagen vor Finanzgerichten

Das Reformmodell der Grundsteuer stößt auf massiven Widerstand: In 12 Bundesländern soll gegen das ab 2025 geplante Modell vor den Finanzgerichten geklagt werden. Eigentümerverbände und der Steuerzahlerbund berufen sich dabei auf ein 73-seitiges Rechtsgutachten, das sie beim Augsburger Steuerprofessor Gregor Kirchhof in Auftrag gegeben hatten. Nur in Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen entsprechen die Neuregelungen laut Gutachten der Landesverfassung.

Rechtsgutachten: Halbherzige Bewertung und Ungerechtigkeiten

Professor Kirchhof stellt das Reformmodell der Grundsteuer in Frage: „Ich halte das Gesetz für verfassungswidrig“, sagte er bei der Präsentation des Rechtsgutachtens. Er kritisiert, dass sich der Gesetzgeber beim sogenannten Bundesmodell für „eine halbherzige Bewertung“ entschieden habe. Demnach sei das Modell weder detailliert genug noch grob genug, um Ungerechtigkeiten bei der Bewertung von Immobilien zu vermeiden.

Ein weiterer Kritikpunkt Kirchhofs ist, dass die von den Finanzämtern angesetzten Werte weit von einer „realitäts- und gleichheitsgerechten Bewertung“ entfernt seien. In der Praxis bedeute das, dass die Finanzämter häufig höhere Werte ansetzen, als in der Erklärung angegeben. Besonders problematisch sei, dass Immobilien in Top-Lagen oft günstiger bewertet würden als Gebäude in Problemvierteln.

Eigentümerverbände und Steuerzahlerbund: Reform ist zu kompliziert und ungerecht

Auch Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke übt scharfe Kritik an der Grundsteuerreform: „Zu kompliziert, intransparent und ungerecht“ sei sie, so Warnecke. Diese Einschätzung teilt auch der Präsident des Steuerzahlerbundes, Reiner Holznagel. Er ist überzeugt, dass die neue Grundsteuer in ihrer jetzigen Form nicht funktionieren könne und letztendlich zu „deutlichen Mehrbelastungen“ für Immobilienbesitzer führe. Holznagel warnt: Die Grundsteuer dürfe „nicht zur Kostenfalle werden“.

Reformbedarf und mögliche Alternativen

Angesichts der massiven Kritik an der geplanten Grundsteuerreform ist es offensichtlich, dass es Reformbedarf gibt. Eine verfassungskonforme, transparente und gerechte Neuregelung der Grundsteuer ist notwendig, um Immobilienbesitzer und Steuerzahler nicht über Gebühr zu belasten. Mögliche Alternativen könnten eine Vereinfachung des Bewertungsverfahrens oder eine stärkere Orientierung an realen Marktwerten sein.

Die Bundesregierung sollte sich die Kritik von Experten wie Gregor Kirchhof, den Eigentümerverbänden und dem Steuerzahlerbund zu Herzen nehmen und nochmals gründlich überdenken, welche Auswirkungen die geplante Grundsteuerreform auf Immobilienbesitzer und die Gerechtigkeit im Steuersystem hat. Nur so kann eine verfassungskonforme und gerechte Neuregelung der Grundsteuer erreicht werden, die nicht zur Kostenfalle für Immobilienbesitzer wird.

Wissenswertes zum Thema

Erhalten Sie kostenlose Tipps um Ihr Vermögen zu schützen und als erster von neuen Produkten zu erfahren

Sie möchten regelmäßig über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert werden? Dann melden Sie sich hier für den kostenfreien Kettner Edelmetalle Newsletter an.

Durch Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Abschicken“ geben Sie die folgende Einwilligungserklärung ab: „Ich bin damit einverstanden, per E-Mail über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert zu werden und willige daher in die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse zum Zwecke der Zusendung des Newsletters ein. Diese Einwilligung kann ich jederzeit und ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt im Falle des Widerrufs unberührt.“