Höcke fordert Unterlassungserklärung von Wagenknecht
Der thüringische AfD-Landeschef Björn Höcke hat juristische Schritte gegen die BSW-Parteivorsitzende Sahra Wagenknecht eingeleitet. Hintergrund ist eine Aussage Wagenknechts, wonach Höcke die Abschiebung von 20 bis 30 Millionen Menschen aus Deutschland anstrebe. Höcke weist diese Behauptung entschieden zurück und verlangt eine Unterlassungserklärung.
Höckes Reaktion auf die Vorwürfe
In einer Pressemitteilung erklärte Höcke, dass er seine Anwälte beauftragt habe, Wagenknecht eine entsprechende Unterlassungserklärung zukommen zu lassen. Er betonte, dass er auch gegen jedes Presseorgan vorgehen werde, das diese „Lügen“ weiter verbreite. Höcke sieht in Wagenknechts Aussage eine bewusste und missbräuchliche Verdrehung seiner Worte.
Die eigentliche Aussage Höckes
Höcke erläuterte, dass seine Aussagen aus einer Fragen-Antwort-Runde nach einer Rede beim Bürgerstammtisch in Gera stammten. Dabei habe er sein Konzept für die langfristige Gesundung des deutschen Volkes in drei Schritten vorgestellt: Remigration, Wiederherstellung des früheren Staatsangehörigkeitsrechtes und Förderung der deutschen Familien zur Anhebung der Geburtenrate. Er habe erklärt, dass Deutschland für eine Übergangszeit mit 20 bis 30 Prozent weniger Menschen auskommen könne, was durch Produktivitätssteigerung und aus ökologischer Sicht sogar von Nutzen sei.
Wagenknechts Reaktion und der mediale Aufschrei
Wagenknecht hatte in einem TV-Duell behauptet, Höcke wolle 20 bis 30 Millionen Menschen abschieben. Diese Aussage hat sie zwar am 14. Oktober relativiert, jedoch den Kern der Äußerung nicht verändert. Dies veranlasste Höcke zu seinem juristischen Schritt. Die Originalsendung des TV-Duells wurde am 9. Oktober live vom Nachrichtensender „Welt“ ausgestrahlt und ist auf YouTube abrufbar.
Historische Einordnung und politische Implikationen
Der Streit zwischen Höcke und Wagenknecht wirft ein Schlaglicht auf die tiefen politischen Gräben in Deutschland. Die AfD, die vom Landesverfassungsschutz Thüringen als „erwiesen rechtsextremistisch“ eingestuft wird, steht immer wieder im Zentrum heftiger politischer Auseinandersetzungen. Höcke selbst wird vom Verfassungsschutz als Rechtsextremist eingestuft, was die politische Debatte weiter anheizt.
Weitere juristische Auseinandersetzungen
Höcke sieht sich nicht zum ersten Mal mit rechtlichen Problemen konfrontiert. Im Juli 2024 wurde er zu einer Geldstrafe von 16.900 Euro verurteilt, weil er sein Publikum mit einer widersprüchlichen Armbewegung animiert haben soll, die Wörter „Alles für Deutschland“ auszusprechen. Diese Verurteilung erfolgte wegen der Verbreitung von Propagandamitteln einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation. Ein weiteres Verfahren wegen Volksverhetzung steht noch aus.
Insgesamt zeigt dieser Fall einmal mehr, wie tief die politischen und gesellschaftlichen Gräben in Deutschland sind. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Situation weiterentwickelt und welche Konsequenzen dies für die beteiligten Parteien und Personen haben wird.