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05.08.2024
05:57 Uhr

Messerattacke auf Vierjährige in Wangen: Staatsanwaltschaft fordert Sicherheitsverwahrung für syrischen Täter

Messerattacke auf Vierjährige in Wangen: Staatsanwaltschaft fordert Sicherheitsverwahrung für syrischen Täter

Ein erschütternder Vorfall ereignete sich im April in Wangen im Allgäu: Ein gebürtiger Syrer, der mittlerweile die niederländische Staatsbürgerschaft besitzt, soll ein vierjähriges Mädchen in einem Supermarkt mit einem Messer attackiert und schwer verletzt haben. Nun fordert die Staatsanwaltschaft die dauerhafte Sicherheitsverwahrung des 35-jährigen Täters.

Der Tathergang

Nach Angaben der Polizei geschah der Messerangriff ohne jegliche Vorwarnung. Der Täter und das Opfer kannten sich den Ermittlungen zufolge nicht. Das Mädchen befand sich zum Zeitpunkt der Tat mit ihrer Mutter in dem Supermarkt und musste aufgrund ihrer schweren Verletzungen operiert werden. Unmittelbar nach dem Angriff wurde der Täter aufgrund eines Unterbringungsbefehls in ein psychiatrisches Krankenhaus gebracht, wo auch ein psychiatrisches Gutachten angeordnet wurde, um seinen Geisteszustand zu überprüfen.

Hintergründe und Motiv

Der 35-jährige Täter war der Polizei bereits bekannt. Das Motiv des Angriffs bleibt jedoch weiterhin unklar. Laut den Ermittlungen soll der Mann 2023 nach Wangen gekommen sein, um seine Schwester und deren Familie zu besuchen. Die Staatsanwaltschaft und die Polizei bestätigen diesen Sachverhalt nicht direkt, sondern sprechen lediglich von „Familienangehörigen des Tatverdächtigen“, bei denen er sich einige Monate vor der Messerattacke im Supermarkt aufgehalten habe. Bereits damals soll der Mann gegenüber seinen Verwandten, einschließlich der Kinder, aggressiv und teilweise gewalttätig aufgetreten sein, was letztlich zu seinem Rauswurf aus der Familie führte.

Der Weg in die Obdachlosigkeit

Nach seinem Rauswurf übernachtete der Tatverdächtige an verschiedenen Stellen im Stadtgebiet, darunter in einer Tiefgarage oder im Wald. Auch in dieser Zeit fiel er erneut polizeilich auf. Mehrere Platzverweise wurden gegen ihn ausgesprochen, strafrechtlich relevante Verhaltensweisen wurden jedoch nicht festgestellt. Der wohnungslose Tatverdächtige wurde zeitweise in einer Obdachlosenunterkunft untergebracht und kam erneut mit der Polizei in Kontakt. Im März soll er einem anderen Bewohner ins Gesicht geschlagen haben.

Staatsanwaltschaft fordert Sicherheitsverwahrung

Die Staatsanwaltschaft hat einen Antrag zur Durchführung eines Sicherungsverfahrens gestellt, das im Falle einer möglichen Schuldunfähigkeit des Täters eingeleitet wird. Dieser Antrag ersetzt die Anklageschrift und zielt darauf ab, den Täter dauerhaft in einer psychiatrischen Einrichtung unterzubringen. Die Anklagebehörde wirft dem Mann versuchten Mord und gefährliche Körperverletzung vor.

Ob es bereits einen Prozesstermin am Landgericht Ravensburg gibt, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bekannt. Es bleibt abzuwarten, wie die Justiz in diesem Fall entscheidet und ob die Forderung der Staatsanwaltschaft nach Sicherheitsverwahrung umgesetzt wird.

Dieser Fall wirft erneut ein Schlaglicht auf die Sicherheitslage in Deutschland und die Herausforderungen, vor denen die Justiz steht. Es bleibt zu hoffen, dass die Verantwortlichen die richtigen Maßnahmen ergreifen, um solche tragischen Vorfälle in Zukunft zu verhindern.

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