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12.09.2024
07:00 Uhr

Messerverbote und Streichung von Sozialleistungen: Bundestag berät Sicherheitspaket

Messerverbote und Streichung von Sozialleistungen: Bundestag berät Sicherheitspaket

Der Bundestag hat am Donnerstag mit den Beratungen über ein neues Asyl- und Sicherheitspaket begonnen, das nach dem mutmaßlich islamistischen Messeranschlag von Solingen vorgelegt wurde. Das Paket sieht weitreichende Maßnahmen vor, die die Sicherheit in Deutschland erhöhen sollen.

Geplante Maßnahmen

Mehr Messerverbote

Ein zentraler Bestandteil des Pakets ist die Ausweitung der Messerverbote. Geplant ist ein absolutes Messerverbot bei Volksfesten, Sportveranstaltungen, Messen, Märkten und anderen Großveranstaltungen. Auch im öffentlichen Nahverkehr sollen die Länder Messer- und Waffenverbote erlassen können. Im Bahnfernverkehr sowie im Fernverkehr mit Bussen oder Schiffen ist ein generelles Verbot vorgesehen. Alle Springmesser werden zudem verboten, mit Ausnahmen für bestimmte Berufsgruppen wie Jäger.

Schärfere Kontrolle bei Waffen

Die Überwachung der Waffen- und Messerverbote soll durch zusätzliche Befugnisse für stichprobenartige, verdachtsunabhängige Kontrollen durch die Sicherheitsbehörden verstärkt werden. Zudem werden die Zuverlässigkeitsprüfungen verschärft, um zu verhindern, dass Extremisten in den Besitz von Waffen gelangen. Auch die Ausweisung von Ausländern, die Straftaten mit Waffen begangen haben, soll erleichtert werden.

Streichung von Sozialleistungen

Ein weiterer Punkt im Sicherheitspaket ist die Streichung von Sozialleistungen für ausreisepflichtige Migranten, die zuvor in einem anderen EU-Land registriert wurden. Nach den europäischen Dublin-Regeln wären sie verpflichtet gewesen, in ihrem Ankunftsland Asyl zu beantragen und hätten dort Anspruch auf Unterstützung. Mit dieser Maßnahme will die Bundesregierung den Druck auf ausreisepflichtige Flüchtlinge erhöhen, sich selbst mit den Abschiebebehörden in Verbindung zu setzen oder freiwillig auszureisen.

Verlust des Schutzstatus bei Reisen ins Heimatland

Wenn Asylberechtigte in ihr Heimatland ausreisen, soll ihnen der Schutzstatus aberkannt werden. Ausnahmen gelten für Flüchtlinge aus der Ukraine sowie für Reisen, die „sittlich zwingend geboten“ sind, wie etwa zur Beisetzung naher Angehöriger. Bereits nach geltender Rechtslage kann Migranten bei schweren Straftaten der Schutzstatus verweigert oder aberkannt werden. Künftig soll bei der Entscheidung auch berücksichtigt werden, ob Straftaten aus antisemitischen, rassistischen, fremdenfeindlichen oder sonstigen menschenverachtenden Beweggründen begangen wurden.

Nutzung biometrischer Daten

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge soll die Befugnis erhalten, bei der Feststellung der Identität von Ausländern einen biometrischen Abgleich mit öffentlich zugänglichen Daten aus dem Internet vorzunehmen. Bei der Suche nach Terror- und Tatverdächtigen sollen Bundeskriminalamt und Bundespolizei Befugnisse zur automatisierten Datenanalyse erhalten, etwa zum Abgleich von Lichtbildern mit islamistischen Propagandavideos. Dabei sollen auch die Voraussetzungen für die Nutzung von KI-gestützten Systemen geschaffen werden.

Politische Reaktionen

Die Union hat für die Debatte einen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Begrenzung der Zuwanderung wieder als Ziel im Aufenthaltsgesetz festschreiben soll. CDU-Chef Friedrich Merz fordert umfassende Zurückweisungen von Migranten an der Grenze, auch von Asylbewerbern. Die Regierung hatte hiergegen rechtliche Bedenken und verwies auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs.

Die Diskussionen im Bundestag zeigen einmal mehr die tiefen Gräben in der deutschen Migrationspolitik. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Debatten entwickeln und welche Maßnahmen letztlich umgesetzt werden.

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