Kostenlose Beratung
+49 7930-2699
150.000
Kunden
Sicherer
Versand
Keine
Meldepflicht
Kettner Edelmetalle
Menü
22.10.2024
15:14 Uhr

Neue EU-Vorschriften für Social Media bedrohen Meinungsfreiheit

Neue EU-Vorschriften für Social Media bedrohen Meinungsfreiheit

Die jüngst eingeführten Social Media-Vorschriften in Irland, die selbst nicht-strafbaren „Hass“ verbieten, könnten weitreichende Konsequenzen für die Meinungsfreiheit in der gesamten EU haben. Dies ist von besonderer Bedeutung, da nahezu alle großen Tech-Konzerne ihren EU-Sitz in Irland haben, darunter X, Facebook, Instagram, YouTube und TikTok.

Ein fragwürdiger „Online Safety Code“

Die irische Medienaufsicht Coimisiún na Meán hat einen neuen „Online Safety Code“ erlassen, der die Plattformen verpflichtet, bestimmte Inhalte zu zensieren, selbst wenn diese nicht strafrechtlich verboten sind. Grundlage hierfür ist die „Audiovisual Media Services Directive“ der EU. Die Vorschriften fordern die Anbieter auf, die Öffentlichkeit vor Inhalten zu schützen, die zu „Gewalt oder Hass“ gegen bestimmte Minderheiten aufrufen, wie sie in der EU-Grundrechtecharta definiert sind.

Vage Formulierungen und weitreichende Zensur

Besonders bemerkenswert ist die vage Definition des Begriffs „Hass“. Während an anderer Stelle explizit rechtlich verbotene Inhalte aufgeführt sind, sollen Plattformen bereits den Upload spezieller, „beschränkter Videoinhalte“ verhindern. Diese Inhalte werden erneut als nicht-strafbarer „Hass“ definiert, wenn sie zu „Gewalt oder Hass gegen eine Gruppe von Personen oder ein Mitglied einer Gruppe aufstacheln“. Zu den Merkmalen, die hierbei geschützt werden sollen, zählen unter anderem Geschlecht, Rasse, Hautfarbe, ethnische oder soziale Herkunft, genetische Merkmale, Sprache, Religion oder Weltanschauung, politische oder sonstige Anschauung, Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, Vermögen, Geburt, Behinderung, Alter und sexuelle Orientierung.

Auswirkungen auf die Meinungsfreiheit

Die neuen Vorschriften fordern, dass vermeintliche „Hass“-Videos nicht nur gelöscht oder unsichtbar gemacht werden, sondern von den Plattformen explizit in ihren Geschäftsbedingungen untersagt werden. Dies könnte eine erhebliche Einschränkung der Meinungsfreiheit im Netz bedeuten, da die Definition von „Hass“ äußerst subjektiv und weit gefasst ist.

Reaktionen und Kritik

Die irische Medienministerin Catherine Martin von den Grünen bezeichnete die neuen Vorschriften als einen „großen Schritt vorwärts in Sachen Online-Sicherheit“. Sie betonte, dass die Vorschriften eine echte Rechenschaftspflicht für Online-Video-Sharing-Plattformen einführen und sie verpflichten, Maßnahmen zum Schutz der Nutzer zu ergreifen, unter anderem durch robuste Beschwerdeverfahren und die Einführung einer wirksamen Altersüberprüfung.

Jedoch gibt es erhebliche Bedenken hinsichtlich der Meinungsfreiheit. Kritiker argumentieren, dass die vagen Formulierungen und die weitreichenden Zensurbefugnisse der Plattformen dazu führen könnten, dass legitime Meinungen und Debatten unterdrückt werden. Dies könnte insbesondere konservative und traditionelle Ansichten betreffen, die zunehmend unter Druck geraten.

Fazit

Die neuen EU-weiten Social Media-Vorschriften werfen ernsthafte Fragen zur Zukunft der Meinungsfreiheit im digitalen Raum auf. Während der Schutz vor Gewalt und Hass wichtig ist, darf dies nicht als Vorwand für eine übermäßige Zensur und die Unterdrückung legitimer Meinungen dienen. Es bleibt abzuwarten, wie sich diese Vorschriften in der Praxis auswirken werden und ob sie tatsächlich zu einer sichereren Online-Umgebung beitragen oder die Meinungsfreiheit weiter einschränken.

Wissenswertes zum Thema

Erhalten Sie kostenlose Tipps um Ihr Vermögen zu schützen und als erster von neuen Produkten zu erfahren

Sie möchten regelmäßig über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert werden? Dann melden Sie sich hier für den kostenfreien Kettner Edelmetalle Newsletter an.

Durch Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Abschicken“ geben Sie die folgende Einwilligungserklärung ab: „Ich bin damit einverstanden, per E-Mail über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert zu werden und willige daher in die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse zum Zwecke der Zusendung des Newsletters ein. Diese Einwilligung kann ich jederzeit und ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt im Falle des Widerrufs unberührt.“