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10.04.2025
13:11 Uhr

Rot-Grün in Hamburg will Schuldenbremse aufweichen - CDU-Stimmen für Verfassungsänderung nötig

In der Hansestadt Hamburg bahnt sich eine folgenschwere Entscheidung an. Die rot-grüne Regierungskoalition plant eine Änderung der Landesverfassung, um die strikte Schuldenbremse aufzuweichen. Ein entsprechender Antrag soll bereits in zwei Wochen in der Bürgerschaft beraten werden. Doch ohne die Unterstützung der Opposition wird das Vorhaben scheitern.

Der nächste Angriff auf die Schuldenbremse

Was sich harmlos als "Anpassung" tarnt, könnte sich als weiterer Sargnagel für die finanzpolitische Stabilität erweisen. Die geplante Verfassungsänderung soll es ermöglichen, dass Hamburg künftig auch für "dringende Investitionen" neue Schulden aufnehmen kann. Als Grundlage dient eine bereits erfolgte Änderung des Grundgesetzes auf Bundesebene, die den Ländern eine "begrenzte strukturelle Kreditaufnahme" gestattet.

SPD und Grüne beschwichtigen

Der SPD-Haushaltsexperte Milan Pein versucht zu beruhigen: Es gehe lediglich um eine "rechtssichere Umsetzung der Bundesregelung". Der Grundsatz der Schuldenbremse solle bestehen bleiben. Neue Kredite seien nur im Ausnahmefall möglich. Auch die Grünen, vertreten durch Dennis Paustian-Döscher, sprechen von mehr "Flexibilität" - ein Euphemismus, der aufhorchen lässt.

Die wahren Absichten scheinen durch

Konkret soll Artikel 72 der Hamburgischen Verfassung um einen entscheidenden Passus erweitert werden. Künftig wäre eine Kreditaufnahme möglich, solange sie die Grenzen eines noch zu beschließenden Bundesgesetzes nicht überschreitet. Eine schwammige Formulierung, die Tür und Tor für neue Schulden öffnen könnte.

Zweidrittelmehrheit erforderlich

Für diese weitreichende Verfassungsänderung benötigen SPD und Grüne allerdings eine Zweidrittelmehrheit in der Bürgerschaft. Sie sind also auf die Stimmen der CDU angewiesen. Hier zeigt sich einmal mehr die Bedeutung der Opposition als letztes Bollwerk gegen die finanzpolitische Aufweichung.

Kritische Analyse der Situation

Die geplante Verfassungsänderung reiht sich nahtlos ein in den bundesweiten Trend, die Schuldenbremse scheibchenweise auszuhöhlen. Was als Ausnahme für Notfälle gedacht war, droht zur Regel zu werden. Die Erfahrung lehrt: Ist die Tür zur Schuldenaufnahme erst einmal einen Spalt geöffnet, wird sie sich kaum wieder schließen lassen.

Besonders bedenklich erscheint der Zeitpunkt dieser Initiative. In Zeiten, in denen die Staatsausgaben ohnehin explodieren und die Inflation die Bürger belastet, sendet eine Lockerung der Schuldenbremse ein fatales Signal. Die nächste Generation wird die Zeche für diese Politik bezahlen müssen.

Fazit

Die kommenden Wochen werden zeigen, ob die CDU standhaft bleibt und ihre Rolle als Hüterin solider Finanzen ernst nimmt. Die Hamburger Bürger sollten die Entwicklung aufmerksam verfolgen. Denn am Ende sind es ihre Steuergelder, mit denen die politischen Entscheidungen von heute finanziert werden müssen.

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