Sicherheitspaket der Ampelkoalition: Verschärfte Maßnahmen und gescheiterte Pläne
Die deutsche Bundesregierung hat kürzlich ein neues Sicherheitspaket verabschiedet, das eine Reihe von Verschärfungen im Asyl- und Aufenthaltsrecht sowie im Waffenrecht umfasst. Dies geschieht als Reaktion auf den tragischen, mutmaßlich islamistischen Messeranschlag in Solingen. Trotz der Verabschiedung durch den Bundestag konnte die Ampelkoalition jedoch nicht alle geplanten Maßnahmen durchsetzen, da der Bundesrat einigen Vorhaben die Zustimmung verweigerte.
Streichung von Sozialleistungen für Ausreisepflichtige
Eine der zentralen Maßnahmen des neuen Sicherheitspakets betrifft die Streichung von Sozialleistungen für ausreisepflichtige Flüchtlinge. Diese Regelung soll für diejenigen gelten, die zuvor in einem anderen EU-Land registriert wurden und somit nach den Dublin-Regeln verpflichtet gewesen wären, dort Asyl zu beantragen. Ziel dieser Maßnahme ist es, den Druck auf ausreisepflichtige Flüchtlinge zu erhöhen, sich selbst mit den Abschiebebehörden in Verbindung zu setzen oder freiwillig auszureisen.
Allerdings wurde die ursprünglich geplante Verschärfung durch die Ampelfraktionen abgeschwächt. Die Streichung der Sozialleistungen soll nur noch bei jenen Ausreisepflichtigen möglich sein, bei denen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge festgestellt hat, dass eine Ausreise tatsächlich möglich ist. In vielen Fällen ist dies jedoch nicht der Fall, da der zuständige Staat die Rücknahme verweigert.
Verlust des Schutzstatus bei Reisen ins Heimatland
Eine weitere Maßnahme sieht vor, dass Asylberechtigten der Schutzstatus aberkannt wird, wenn sie in ihr Heimatland reisen. Ausnahmen gelten für Geflüchtete aus der Ukraine sowie für Reisen, die sittlich zwingend geboten sind, wie etwa zur Beisetzung naher Angehöriger. Diese Reisen müssen den Behörden vorher angekündigt werden.
Weitere Ausschlussgründe für Schutzgewährung
Bereits nach geltendem Recht kann Geflüchteten der Schutz verweigert oder aberkannt werden, wenn sie schwere Straftaten begangen haben. Künftig soll bei der Entscheidung auch berücksichtigt werden, ob die Straftaten aus antisemitischen, rassistischen, fremdenfeindlichen, geschlechtsspezifischen oder sonstigen menschenverachtenden Beweggründen begangen wurden.
Mehr Messerverbote
Ein weiterer zentraler Punkt des Sicherheitspakets ist die Einführung eines absoluten Messerverbots bei Volksfesten, Sportveranstaltungen, Messen, Märkten und anderen Großveranstaltungen. Zudem sollen die Länder im öffentlichen Nahverkehr Messer- und Waffenverbote erlassen können. Im Fernverkehr mit Bahn, Bus oder Schiff ist ein generelles Verbot vorgesehen. Alle Springmesser werden verboten, wobei Ausnahmen für bestimmte Berufsgruppen wie Jäger gelten.
Nutzung biometrischer Daten
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) soll künftig die Befugnis erhalten, bei der Feststellung der Identität von Ausländern einen biometrischen Abgleich mit öffentlich zugänglichen Daten aus dem Internet vorzunehmen.
Abgelehnt: Mehr Befugnisse für Sicherheitsbehörden
Ein Teil des Sicherheitspakets, der vom Bundesrat gestoppt wurde, hätte dem Bundeskriminalamt (BKA) mehr Befugnisse zur Terrorismusbekämpfung und der Bundespolizei mehr Befugnisse beim Grenzschutz eingeräumt. Dies hätte insbesondere den Datenzugriff und die Datenauswertung betroffen, um bei großen Datenmengen Verbindungen und Beziehungen zwischen Informationen herzustellen. Auch stichprobenartige Befragungen, Identitätskontrollen und Personendurchsuchungen in Waffenverbotszonen wären ermöglicht worden.
Die Ablehnung dieser Maßnahmen durch den Bundesrat zeigt einmal mehr die Uneinigkeit innerhalb der deutschen Politik und die Schwierigkeit, umfassende Sicherheitsmaßnahmen durchzusetzen. Kritiker könnten argumentieren, dass die Sicherheit der Bürger dadurch gefährdet wird, während Befürworter die Wahrung der Bürgerrechte betonen.
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