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17.02.2024
11:38 Uhr

Steuerschrauben angezogen: Wie der Staat Anleger zur Kasse bittet

Steuerschrauben angezogen: Wie der Staat Anleger zur Kasse bittet

Die deutsche Finanzpolitik zeigt einmal mehr ihr strenges Gesicht gegenüber den Sparern und Anlegern der Nation. Mit der Einführung der Vorabpauschale im Jahr 2018, die nun in diesem Jahr erstmals greift, wird deutlich, dass der Fiskus seine Hände tiefer in die Taschen der Bürger legt – und dies ohne Rücksicht auf tatsächliche Gewinne.

Die Vorabpauschale: Eine Steuer ohne Gewinne

Es ist ein Szenario, das bei vielen Anlegern für Kopfschütteln sorgt: Die Vorabpauschale, die Teil der Investmentsteuerreform von 2018 ist, fordert nun ihren Tribut. In einer Zeit, in der die Märkte zwar positive Signale senden und die Zinsen endlich wieder ein Sparbuch lohnenswert machen, kommt diese steuerliche Neuerung für viele überraschend. Anleger, die in Fonds und ETFs investiert haben, sehen sich mit der Tatsache konfrontiert, dass sie Steuern zahlen müssen, selbst wenn keine realisierten Gewinne vorliegen.

Der Basiszins als Grundlage für die Besteuerung

Die Basis für die Berechnung der Vorabpauschale ist der von der Bundesbank festgelegte Basiszins, der nach langen Jahren der Stagnation nun bei 2,55 Prozent liegt. Dies führt dazu, dass Anleger mit einer neuen finanziellen Belastung rechnen müssen. Der Basisertrag, der sich aus dem Fondswert zu Beginn des Jahres multipliziert mit dem Basiszins ergibt, wird um 30 Prozent gemindert, um Kosten des Fonds zu berücksichtigen. Auf den verbleibenden Betrag fallen dann die Kapitalertragsteuer sowie der Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls die Kirchensteuer an.

Steuerliche Einbahnstraße und bürokratischer Aufwand

Die Kritik an der Vorabpauschale ist nicht unbegründet, denn sie stellt eine steuerliche Einbahnstraße dar: In positiven Marktphasen werden Steuern erhoben, in negativen Phasen gibt es jedoch keine Erstattung. Hier zeigt sich ein bürokratischer Aufwand, der scheinbar nur dazu dient, die Gewinnsteuer früher als bisher zu vereinnahmen. Obwohl die Vorabpauschale eine steuerliche Gleichbehandlung von ausschüttenden und thesaurierenden Fonds anstrebt, bleibt der Beigeschmack einer unfairen Belastung für den Anleger.

Die Folgen für die Anleger

Das Ergebnis dieser steuerlichen Neuregelung ist klar: Der Anleger wird zur Kasse gebeten, ohne dass ihm liquide Mittel zugeflossen sind. Dies ist nicht nur cashflow-negativ, sondern auch ein deutliches Zeichen dafür, dass der Staat seine Einnahmen auf Kosten der individuellen finanziellen Freiheit und Planungssicherheit der Bürger maximiert. Es ist ein weiterer Schritt in eine Richtung, die das Vertrauen in die staatliche Finanzpolitik und die Attraktivität des Finanzstandorts Deutschland untergräbt.

Fazit: Wachsamkeit ist geboten

Die Einführung der Vorabpauschale erfordert von Anlegern ein hohes Maß an Wachsamkeit und eine gründliche Planung ihrer Finanzen. Es ist essenziell, sich mit den Details der Steuergesetze auseinanderzusetzen und gegebenenfalls professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen, um nicht von solchen steuerlichen Neuerungen überrumpelt zu werden. Die Botschaft ist klar: Der Staat zeigt wenig Gnade, wenn es um die Besteuerung von Kapitalerträgen geht, und die Bürger müssen umso mehr auf der Hut sein.

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