Thüringer Landtag: CDU und BSW planen Änderung der Geschäftsordnung vor Präsidentenwahl
Im Thüringer Landtag bahnt sich eine kontroverse Auseinandersetzung an: Die Fraktionen der CDU und des Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) wollen die Geschäftsordnung ändern, um eine AfD-Dominanz bei der Wahl des Landtagspräsidenten zu verhindern. Die geplante Änderung soll noch vor der konstituierenden Sitzung am 26. September eingebracht werden.
Der Hintergrund
Die Wahl des Landtagspräsidenten ist ein entscheidender Schritt, um das Parlament arbeitsfähig zu machen. Laut aktueller Geschäftsordnung leitet der Alterspräsident die konstituierende Sitzung, bis ein neuer Präsident gewählt ist. Dieses Amt fällt diesmal an Jürgen Treutler von der AfD, was die anderen Fraktionen in Alarmbereitschaft versetzt hat.
Die geplante Änderung
CDU und BSW möchten das Vorschlagsrecht für den Landtagspräsidenten bereits im ersten Wahlgang allen Fraktionen zuteilen. Dies soll verhindern, dass die AfD, die nach der Wahl vom 1. September die stärkste Fraktion stellt, den Präsidentenposten besetzt. Unterstützt wird dieser Vorstoß von den Fraktionen der SPD und der Linken.
„Wir wollen ein wochenlanges Gezerre vermeiden und schnell zu einem handlungsfähigen Landtag kommen“, erklärte Tilo Kummer von der BSW.
Reaktionen und rechtliche Bedenken
Die AfD hat bereits Widerstand angekündigt. Torben Braga, parlamentarischer Geschäftsführer der Thüringer AfD-Fraktion, äußerte Zweifel an der rechtlichen Grundlage der geplanten Änderung. Er verwies darauf, dass eine Änderung der Geschäftsordnung erst nach der Wahl des Landtagspräsidenten möglich sei.
AfD-Fraktionsvorsitzender Björn Höcke sprach auf sozialen Medien von einem „weiteren historischen Tabubruch“ und warf den anderen Parteien vor, die Wahlergebnisse und die parlamentarische Partizipation eines Drittels der Thüringer Wähler aushebeln zu wollen.
Die Rolle des Alterspräsidenten
Der Alterspräsident hat die Aufgabe, die konstituierende Sitzung zu leiten und die Wahl des Landtagspräsidenten durchzuführen. Sollte Jürgen Treutler wider Erwarten verzichten, würde das Amt an das nächstälteste Mitglied des Landtags fallen. Seine Befugnisse enden erst, wenn ein neuer Präsident gewählt ist.
Was steht auf dem Spiel?
Die Wahl des Landtagspräsidenten ist nicht nur eine formale Angelegenheit. Sie könnte weitreichende politische Konsequenzen haben. Sollte die AfD ihre Kandidatin Wiebke Muhsal nicht durchsetzen können, könnten die anderen Fraktionen ihre eigenen Kandidaten ins Rennen schicken. Dies könnte zu einer langwierigen und möglicherweise verfassungsrechtlich relevanten Auseinandersetzung führen.
Die nächsten Schritte
Die konstituierende Sitzung am 26. September wird zeigen, ob die geplante Änderung der Geschäftsordnung durchgesetzt werden kann. Sollte die Änderung scheitern, könnte die AfD weiterhin das Vorschlagsrecht für den Landtagspräsidenten beanspruchen. In jedem Fall bleibt die Situation angespannt und könnte zu einem Fall für das thüringische Verfassungsgericht werden.
Die Regierungsbildung in Thüringen bleibt somit weiterhin spannend und ungewiss. Es wird abzuwarten sein, ob die CDU und BSW ihre Pläne durchsetzen können oder ob die AfD einen weiteren politischen Erfolg verbuchen wird.
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