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27.08.2024
15:12 Uhr

Verwaltungsgericht Köln: Vergabe der 5G-Lizenzen war rechtswidrig

Verwaltungsgericht Köln: Vergabe der 5G-Lizenzen war rechtswidrig

Die Vergabe der 5G-Mobilfunkfrequenzen im Jahr 2019 durch die Bundesnetzagentur ist einem Urteil des Verwaltungsgerichts Köln zufolge rechtswidrig gewesen. Das Gericht stellte fest, dass das Bundesverkehrsministerium unter dem damaligen Minister Andreas Scheuer (CSU) „massiv“ und „rechtswidrig“ Einfluss auf die Netzagentur genommen habe. Kleinere Mobilfunkanbieter begrüßten das Urteil und hoffen nun auf einen faireren Wettbewerb.

Massiver Druck auf die Netzagentur

Das Kölner Gericht sieht es als erwiesen an, dass das Verkehrsministerium „auf erhebliche Weise“ auf die Netzagentur einwirkte und dass das zuständige Gremium, die Präsidentenkammer, diesem „massiven Druck“ teilweise nachgab. Infolgedessen müssen nun Klagen kleinerer Mobilfunkanbieter neu verhandelt werden. Diese Anbieter streben an, die damals versteigerten Frequenzen zu niedrigeren Preisen mitnutzen zu können.

Diensteanbieterverpflichtung im Fokus

Im Detail geht es um die sogenannte Diensteanbieterverpflichtung. Diese Verpflichtung würde große Anbieter wie die Telekom, Vodafone und Telefónica dazu zwingen, kleineren Anbietern die Nutzung ihrer Netze zu regulierten Preisen zu erlauben. Medienberichte hatten bereits darauf hingewiesen, dass Minister Scheuer dies gezielt verhinderte.

Wie aus dem Urteil hervorgeht, setzten sich Scheuer und weitere Mitglieder der Bundesregierung, darunter Wirtschaftsminister Peter Altmaier und Kanzleramtsminister Helge Braun (beide CDU), für strengere Versorgungsverpflichtungen für die Netzbetreiber ein. Sie erhofften sich, dass die großen Anbieter im Gegenzug mehr Funkmasten für ein besseres Netz bauen würden.

Fehlende Diensteanbieterverpflichtung belastet den Markt

Die 2018 von der Bundesnetzagentur festgelegten Regeln für die Frequenz-Versteigerung 2019 sehen lediglich vor, dass die großen Anbieter mit den kleineren über die Mitnutzung verhandeln müssen. In der Praxis führte dies dazu, dass kleinere Anbieter 5G-Tarife nur zu höheren Preisen anbieten können. Der fehlende Wettbewerb hat allgemein höhere Mobilfunkpreise in Deutschland zur Folge.

Kleinere Anbieter hatten wiederholt gegen die Regelungen geklagt, scheiterten jedoch zunächst vor den unteren Instanzen. 2021 entschied das Bundesverwaltungsgericht anders und verwies den Fall zurück nach Köln. Das Verwaltungsgericht sollte prüfen, ob die Bundesnetzagentur in ihrer Entscheidung befangen gewesen sei, da es Anhaltspunkte für unzulässige Einflussnahme seitens der Politik gebe.

Unabhängigkeit der Bundesnetzagentur beeinträchtigt

Das Kölner Gericht bestätigte diese Vorwürfe nun im Wesentlichen. Die Einflussnahme von Scheuers Ministerium ist demnach erwiesen und so nachdrücklich gewesen, dass die EU-rechtlich garantierte Unabhängigkeit der Bundesnetzagentur geschädigt wurde. Das Gericht führte aus, dass die Bundesnetzagentur ihre Entscheidung „ohne die massive Einflussnahme durch das BMVI im Einzelnen anders ausgestaltet hätte“.

Der Oldenburger Telekommunikationsanbieter Ewe Tel begrüßte das Urteil. Norbert Westfal von Ewe Tel erklärte, dass die fehlende Diensteanbieterverpflichtung den Mobilfunkmarkt bis heute belaste und die Bundesnetzagentur nun hoffentlich etwas ändern werde. „Wir wollen nichts geschenkt bekommen. Aber bisher erhalten wir nicht die Angebote von den Netzbetreibern, die wir für die Bedürfnisse unserer Kunden benötigen“, so Westfal.

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