Kostenlose Beratung
+49 7930-2699
150.000
Kunden
Sicherer
Versand
Keine
Meldepflicht
Kettner Edelmetalle
Menü
18.09.2024
06:06 Uhr

AfD hofft auf Anerkennung von Formfehlern durch das Bundesverwaltungsgericht

AfD hofft auf Anerkennung von Formfehlern durch das Bundesverwaltungsgericht

Die Alternative für Deutschland (AfD) setzt große Hoffnungen auf das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig. Das höchste deutsche Verwaltungsgericht soll entscheiden, ob drei Nichtzulassungsbeschwerden der AfD zu Recht oder zu Unrecht vom Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster abgelehnt wurden. Der langwierige Rechtsstreit dreht sich um die geheimdienstlichen Einstufungen der Gesamtpartei, ihres inzwischen aufgelösten „Flügels“ und ihrer Jugendorganisation „Junge Alternative“ (JA) durch den Bundesverfassungsschutz (BfV).

Formale Fehler im Fokus

Im Zentrum der Auseinandersetzung stehen mögliche formale Fehler des OVG Münster. Dieses hatte die Revision im Rechtsstreit „AfD vs. Bundesrepublik Deutschland“ abgelehnt und die gesetzlichen Voraussetzungen für eine solche Revision als nicht gegeben erachtet. Die entscheidenden Rechtsfragen seien in der höchstrichterlichen und verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung längst geklärt, so das OVG. Die AfD sieht das anders und hat umfangreiche Nichtzulassungsbeschwerden eingereicht, die nun in Leipzig geprüft werden.

Argumente der AfD-Anwälte

Die Anwälte der AfD, die aus der Kölner Kanzlei Höcker stammen, haben auf fast 400 Seiten diverse Argumente vorgebracht. Einer der Hauptpunkte betrifft die mutmaßliche Befangenheit eines OVG-Laienrichters, der sich kritisch über die AfD geäußert haben soll. Weitere Argumente beziehen sich auf die Aufhebung des Compact-Verbots durch das BVerwG und andere vermeintliche Verfahrensmängel.

Rechtsstreit um Einstufungen durch den Verfassungsschutz

Die AfD hatte bereits in erster Instanz vor dem Verwaltungsgericht Köln gegen die Einstufung als „rechtsextremer Verdachtsfall“ geklagt, war jedoch gescheitert. Auch in zweiter Instanz vor dem OVG Münster konnte die Partei keinen Erfolg verbuchen. Die Münsteraner Richter bestätigten die Einstufung der AfD, der JA und des „Flügels“ als „Verdachtsfälle“ und erlaubten dem Verfassungsschutz, die Partei mit geheimdienstlichen Mitteln zu beobachten.

Landtagswahl in Brandenburg

Parallel zu den juristischen Auseinandersetzungen steht die AfD auch politisch im Fokus. Am kommenden Sonntag, dem 22. September, wird in Brandenburg ein neuer Landtag gewählt. Laut einer aktuellen Umfrage der Forschungsgruppe Wahlen liegt die AfD mit 29 Prozent knapp vor der SPD, die auf 26 Prozent kommt. Die CDU und das BSW folgen mit deutlichem Abstand.

Das Ergebnis dieser Wahl könnte auch Einfluss auf die politische Landschaft Deutschlands haben. Die AfD hofft auf einen weiteren Aufschwung, während die etablierten Parteien versuchen, ihre Positionen zu verteidigen.

Fazit

Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts wird mit Spannung erwartet. Sollte das Gericht den Argumenten der AfD-Anwälte folgen, könnte dies weitreichende Konsequenzen für die Partei und ihre Einstufung durch den Verfassungsschutz haben. Gleichzeitig bleibt abzuwarten, wie die politische Landschaft nach der Landtagswahl in Brandenburg aussehen wird. Eines steht fest: Die AfD bleibt ein umstrittenes Thema in der deutschen Politik.

Wissenswertes zum Thema

Erhalten Sie kostenlose Tipps um Ihr Vermögen zu schützen und als erster von neuen Produkten zu erfahren

Sie möchten regelmäßig über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert werden? Dann melden Sie sich hier für den kostenfreien Kettner Edelmetalle Newsletter an.

Durch Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Abschicken“ geben Sie die folgende Einwilligungserklärung ab: „Ich bin damit einverstanden, per E-Mail über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert zu werden und willige daher in die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse zum Zwecke der Zusendung des Newsletters ein. Diese Einwilligung kann ich jederzeit und ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt im Falle des Widerrufs unberührt.“