Ampel-Koalition beschließt umfassende Steuerreformen: Was sich für Steuerzahler ändert
Die Bundesregierung hat mehrere Reformen für Steuerzahler auf den Weg gebracht, die vor allem Ehepaare und Lebenspartner betreffen dürften. Diese Änderungen sind Teil des zweiten Jahressteuergesetzes von Finanzminister Christian Lindner (FDP) und sollen im Herbst den Bundestag passieren. Die wichtigsten Anpassungen betreffen steuerliche Freibeträge, Kindergeld, Steuerklassen und die Inflationsanpassung im Steuertarif.
Erhöhung der steuerlichen Freibeträge
Das Bundesverfassungsgericht hat festgelegt, dass das Existenzminimum nicht besteuert werden darf. Aus diesem Grund müssen Freibeträge in der Einkommensteuer regelmäßig angepasst werden. Diese Anpassungen sollen nicht nur für kommende Jahre, sondern auch rückwirkend für das laufende Jahr 2024 gelten. Der Grundfreibetrag, bis zu dem keine Einkommensteuer anfällt, soll in diesem Jahr um 180 Euro auf 11.784 Euro steigen. Im kommenden Jahr ist eine weitere Erhöhung um 300 Euro auf 12.084 Euro geplant, und 2026 soll der Betrag um weitere 252 Euro auf dann 12.336 Euro angehoben werden.
Auch der steuerliche Kinderfreibetrag wird angepasst: In diesem Jahr soll er um 228 Euro auf 6.612 Euro steigen. Für 2025 ist eine Erhöhung um weitere 60 Euro auf 6.672 Euro vorgesehen, und 2026 soll der Betrag um 156 Euro auf 6.828 Euro steigen. Diese Zahlen sind jedoch vorläufig und können mit dem Progressionsbericht im Herbst noch angepasst werden.
Erhöhung des Kindergeldes
Ab Januar 2025 sollen Familien pro Monat und Kind fünf Euro mehr Kindergeld erhalten, was einer Erhöhung von 250 auf 255 Euro monatlich entspricht. Diese Maßnahme soll Familien finanziell entlasten und ihnen mehr Spielraum im Alltag bieten.
Reform der Steuerklassen für Paare
Die Steuerklassen 3 und 5, die bisher von Paaren mit unterschiedlich hohen Einkommen genutzt wurden, sollen abgeschafft werden. Stattdessen sollen Partner ab 2030 automatisch in Steuerklasse 4 mit dem sogenannten Faktorverfahren eingestuft werden. Das Finanzamt berechnet dann konkret, wer wie viel netto zum Einkommen beiträgt und besteuert entsprechend. Diese Maßnahme soll die Lohnsteuerbelastung gerechter auf beide Eheleute oder Lebenspartner verteilen und Nachzahlungen seltener machen.
Inflationsanpassung im Steuertarif
Finanzminister Lindner hat durchgesetzt, dass die Eckwerte in der Einkommensteuer erneut an die Inflation angepasst werden. Die Einkommensgrenzen, ab denen der nächsthöhere Steuersatz fällig wird, werden nach oben verschoben. Ausgenommen davon ist die Reichensteuer, die weiterhin ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 227.826 Euro mit einem Steuersatz von 45 Prozent gilt. Die Freigrenzen für den Solidaritätszuschlag werden ebenfalls angehoben, um die sogenannte kalte Progression auszugleichen. Ohne diese Anpassung würde ein Gehaltsplus in Höhe der Inflation zu höheren Steuern führen, obwohl die Kaufkraft des Betroffenen nicht steigt.
Diese Reformen sind ein Schritt in die richtige Richtung, um die Steuerlast gerechter zu verteilen und die finanzielle Belastung der Bürger zu mindern. Es bleibt abzuwarten, wie diese Maßnahmen im Bundestag diskutiert und letztlich umgesetzt werden.
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