Ausschluss von Thüringer AfD-Wahlparty: Medien gehen vor Gericht
Mehrere Medienunternehmen haben angekündigt, gerichtlich gegen den Ausschluss von der Wahlparty der Thüringer AfD am 1. September vorzugehen. Die betroffenen Medien, darunter „Welt“, „Bild“, „Spiegel“ und „taz“, wurden mit der Begründung abgewiesen, dass die räumlichen Kapazitäten für eine Akkreditierung zu gering seien. Andere Medienvertreter erhielten jedoch Zugang.
Gerichtliche Schritte eingeleitet
Die genannten Medien reichten beim Landgericht Erfurt einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die AfD Thüringen ein. Ziel ist es, wie andere Pressevertreter Zugang zur Wahlveranstaltung zu erhalten. Ein Sprecher des Axel-Springer-Verlags erklärte gegenüber „Welt“, man befürchte eine Einschränkung der Pressefreiheit.
Eine Gerichtssprecherin bestätigte den Eingang des Antrags und erwartet eine zeitnahe Entscheidung. Ob es zu einem Hauptsacheverfahren kommt, hängt vom Richterspruch zum Antrag ab.
Räumliche Kapazitäten und Pressefreiheit
Der Landesverband der AfD Thüringen bestätigte gegenüber der Epoch Times die Abweisung aufgrund fehlender räumlicher Kapazitäten. Bereits über 50 Pressevertreter seien akkreditiert, und der Raum könne nicht mehr Personen aufnehmen.
Die Teilnahme von Pressevertretern bei solchen Veranstaltungen ist üblicherweise für beide Seiten vorteilhaft. Die Partei erhält mediale Aufmerksamkeit und kann Stellung zum Wahlergebnis nehmen. Die Medien können direkt mit Teilnehmern und Gästen ins Gespräch kommen, Analysen sammeln und Stimmungen beobachten.
AfD in Umfragen führend
Die Wahlparty der AfD in Thüringen ist für viele Medien besonders interessant, da Umfragen zufolge die Partei voraussichtlich die stärkste Kraft bei den Landtagswahlen werden wird. Laut einer Forsa-Umfrage vom 20. August liegt die AfD in Thüringen mit 30 Prozent an erster Stelle.
Im Vergleich zum Vorjahr hat die Partei jedoch an Zustimmung verloren, was unter anderem dem Aufstieg der BSW zuzuschreiben ist, die laut derselben Umfrage 18 Prozent erreichen könnte. Weitere Parteien im Landtag wären die CDU (21 Prozent), die Linkspartei (13 Prozent) und die SPD (7 Prozent).
Vorangegangene Rechtsstreitigkeiten
Die AfD hat bereits mehrfach vor Gericht verloren, wenn es um den Ausschluss von Medienvertretern ging. Im November 2023 klagte der „Westdeutsche Rundfunk“ erfolgreich gegen die Thüringer AfD, nachdem einem Reporterteam der Zugang zu einem Landesparteitag verwehrt wurde. Auch andere Medien wie das ARD-Magazin „Kontraste“ und der „Rundfunk Berlin-Brandenburg“ erstritten erfolgreich Zugang zu AfD-Veranstaltungen.
Gespanntes Verhältnis zur Presse
Ein Sprecher der Bundespartei erklärte gegenüber der Epoch Times, dass man mit Journalisten schlechte Erfahrungen gemacht habe. Auf dem letzten Bundesparteitag in Essen seien rund 150 Reporter vor Ort gewesen, von denen nur zehn objektiv und neutral berichtet hätten. Die AfD rechtfertigt das Unterbringen von Pressevertretern in abgetrennten Bereichen, um das „Bedrängen“ von Politikern und das „Abfotografieren“ von Delegierten zu verhindern.
Die Entscheidung des Landgerichts Erfurt wird mit Spannung erwartet, da sie Auswirkungen auf die Pressefreiheit und den Zugang zu politischen Veranstaltungen haben könnte.
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