Kostenlose Beratung
+49 7930-2699
150.000
Kunden
Sicherer
Versand
Keine
Meldepflicht
Kettner Edelmetalle
Menü
01.04.2024
11:00 Uhr

Bayerns Kampf gegen die "Kiffer-Hochburg": Polizei steht vor Herausforderung

Bayerns Kampf gegen die "Kiffer-Hochburg": Polizei steht vor Herausforderung

Die bayerische Staatsregierung zeigt Härte im Umgang mit dem Thema Cannabis. Ministerpräsident Markus Söder und Gesundheitsministerin Judith Gerlach haben unmissverständlich klar gemacht, dass Bayern kein Paradies für Cannabis-Konsumenten werden soll. Doch während die Politik entschlossen wirkt, stehen die Vollzugsbehörden vor einem Rätsel: Wie sollen die neuen Abstandsregeln für den Cannabis-Konsum, die ab Montag gelten, kontrolliert werden?

Die Regelungen sind minutiös: Kein Konsum in 100 Metern Nähe zu Kitas, Schulen, Jugendclubs oder Spielplätzen, keine berauschten Zustände in öffentlichen Sportstätten oder Fußgängerzonen während der Stoßzeiten. Die sozialen Medien überschlagen sich mit Spott und Kritik, denn die Umsetzung scheint unrealistisch. In den größeren bayerischen Städten wie München, Nürnberg oder Augsburg sind die Verbotszonen nahezu flächendeckend, was die Durchsetzung der Gesetze zu einer Herkulesaufgabe macht.

Polizei vor logistischem Alptraum

Die Deutsche Polizeigewerkschaft und die Gewerkschaft der Polizei in Bayern prognostizieren einen "Berg zusätzlicher Arbeit" für die Beamten. Söders Aussagen, dass Bayern kein "Kifferland" werde, setzt die Polizei unter Druck, doch es mangelt an klaren Vorschriften und Ressourcen. Die Polizei sieht sich mit einem "Bürokratiemonster" konfrontiert, das kaum handhabbare Verwaltungsvorschriften nach sich zieht.

Die Frage, wie die 100-Meter-Abstände in der Praxis überwacht werden sollen, bleibt unbeantwortet. Gewerkschaftsvertreter beklagen, dass die Polizisten nicht mit dem Metermaß um Schulen patrouillieren können. Es fehlen einfache Hilfsmittel wie Waagen oder Messgeräte für den Cannabis-Wirkstoff THC.

Uneinheitliche Handhabung erwartet

Es zeichnet sich ab, dass die Polizei in Bayern je nach Region unterschiedlich streng vorgehen wird. Während in Oberfranken ein erhöhter Kontrollaufwand erwartet wird, plant die Polizei in Niederbayern und der Oberpfalz keine speziellen Überwachungsmaßnahmen. In München hingegen soll der Konsum an Schulen und in Fußgängerzonen streng überwacht werden.

Die Vollzugspraxis wird sich wohl erst in der Anwendung der neuen Gesetze herauskristallisieren. Dabei wird es auf Erfahrungswerte und Einzelfallentscheidungen ankommen, was ein erhebliches Konfliktpotenzial birgt.

Keine Entwarnung für Konsumenten

Für Cannabis-Konsumenten in Bayern bedeutet dies eine Zeit der Unsicherheit. Während die einen darauf hoffen mögen, dass die Polizei nicht in der Lage sein wird, die komplexen Regeln zu überwachen, warnen andere vor einem aufblühenden Schwarzmarkt. Die Gesundheitsministerin Gerlach betont, dass es derzeit noch kein legal produziertes Cannabis geben könne und somit auch der Besitz von bis zu 25 Gramm, der eigentlich erlaubt ist, in der Praxis problematisch wird.

Bayern macht deutlich, dass es nicht bereit ist, den Cannabis-Konsum zu tolerieren, und setzt auf strenge Regulierung. Doch die Umsetzung dieser Regulierung steht auf wackeligen Beinen, und es bleibt abzuwarten, wie sich die Situation in der Praxis entwickeln wird.

Die Europäische Perspektive bei BR24 – "Hier ist Bayern": Der BR24 Newsletter informiert Sie immer montags bis freitags zum Feierabend über das Wichtigste vom Tag auf einen Blick – kompakt und direkt in Ihrem privaten Postfach. Hier geht’s zur Anmeldung!

Wissenswertes zum Thema

Erhalten Sie kostenlose Tipps um Ihr Vermögen zu schützen und als erster von neuen Produkten zu erfahren

Sie möchten regelmäßig über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert werden? Dann melden Sie sich hier für den kostenfreien Kettner Edelmetalle Newsletter an.

Durch Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Abschicken“ geben Sie die folgende Einwilligungserklärung ab: „Ich bin damit einverstanden, per E-Mail über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert zu werden und willige daher in die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse zum Zwecke der Zusendung des Newsletters ein. Diese Einwilligung kann ich jederzeit und ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt im Falle des Widerrufs unberührt.“