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28.01.2025
11:37 Uhr

Berliner Wahlchaos: Verfassungsgericht bestätigt Totalversagen der Hauptstadt-Politik

In einer bemerkenswerten Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht die Beschwerden gegen die Wiederholung der Berliner Abgeordnetenhauswahl endgültig abgewiesen. Diese Entscheidung wirft ein bezeichnendes Licht auf das administrative Versagen der damaligen rot-rot-grünen Landesregierung, die es nicht einmal schaffte, eine ordnungsgemäße Wahl zu organisieren.

Chronik eines vorhersehbaren Desasters

Die Hauptstadt hatte sich 2021 mit ihrer chaotischen Wahlorganisation bundesweit zum Gespött gemacht. Fehlende Stimmzettel, geschlossene Wahllokale und stundenlanges Warten - was in anderen Bundesländern eine Selbstverständlichkeit ist, erwies sich für Berlin als unlösbare Herausforderung. Ein Armutszeugnis für die damalige Landesregierung, die offenbar mehr damit beschäftigt war, ideologische Grabenkämpfe auszutragen als ihre grundlegenden Verwaltungsaufgaben zu erfüllen.

Föderalismus siegt über Chaos

Die Karlsruher Richter haben mit ihrer Entscheidung die Eigenständigkeit der Bundesländer gestärkt. Sie betonten ausdrücklich, dass das Bundesverfassungsgericht keine zweite Instanz über den Landesverfassungsgerichten sei. Eine Klarstellung, die in Zeiten zunehmender Zentralisierungstendenzen durch die Ampel-Regierung besondere Bedeutung gewinnt.

Politische Konsequenzen

Die notwendig gewordene Wiederholungswahl im Februar 2023 führte zu einem längst überfälligen Machtwechsel. Die Berliner wählten die CDU zur stärksten Kraft, was das Ende der links-grünen Experimentierphase in der Hauptstadt bedeutete. Unter dem neuen Regierenden Bürgermeister Kai Wegner zeigt sich, dass eine bürgerlich geführte Koalition durchaus in der Lage ist, grundlegende Verwaltungsaufgaben kompetent zu bewältigen.

Die Entscheidung des Verfassungsgerichts markiert das finale Kapitel einer beispiellosen Serie von Pleiten, Pech und Pannen, die Berlin bundesweit zur Lachnummer machte.

Lehren für die Zukunft

Das Berliner Wahldebakel sollte als mahnendes Beispiel dafür dienen, was passiert, wenn ideologische Träumereien Vorrang vor solider Verwaltungsarbeit bekommen. Die Hauptstadt hat schmerzlich lernen müssen, dass grundlegende demokratische Prozesse wichtiger sind als Gender-Sternchen und Klimakleber-Sympathien. Es bleibt zu hoffen, dass andere Bundesländer aus diesem Desaster ihre Lehren ziehen.

Die jetzige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts setzt einen Schlusspunkt unter eine der peinlichsten Episoden deutscher Verwaltungsgeschichte. Sie zeigt aber auch, dass unser föderales System durchaus in der Lage ist, selbst größte Verwaltungspannen verfassungskonform zu korrigieren - auch wenn der Weg dorthin manchmal steinig ist.

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