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14.08.2024
10:17 Uhr

BKA soll künftig heimlich Wohnungen betreten und durchsuchen dürfen

BKA soll künftig heimlich Wohnungen betreten und durchsuchen dürfen

Das Bundeskriminalamt (BKA) soll nach einem neuen Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums weitreichende Befugnisse erhalten, um den internationalen Terrorismus effektiver bekämpfen zu können. Diese Reform sieht vor, dass das BKA heimlich Wohnungen betreten und durchsuchen darf, sowie Spähsoftware auf IT-Geräten wie Desktops und Smartphones installieren kann.

Erweiterte Befugnisse zur Terrorabwehr

Der Entwurf des neuen BKA-Gesetzes umfasst die "Befugnis zum verdeckten Betreten von Wohnungen als Begleitmaßnahme für die Online-Durchsuchung und Quellen-Telekommunikationsüberwachung". Dies bedeutet, dass BKA-Beamte zukünftig unbemerkt in Wohnungen eindringen und dort Spionagesoftware anbringen dürfen. Diese Maßnahmen sollen jedoch nur unter sehr hohen Hürden und ausschließlich zur Terrorismusbekämpfung eingesetzt werden.

Grünen-Politiker fordert verfassungskonforme Umsetzung

Konstantin von Notz, stellvertretender Vorsitzender der Grünen-Bundestagsfraktion, betonte gegenüber dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND), dass das BKA in "ernsten Zeiten" moderne Ermittlungsbefugnisse und -mittel benötige. Gleichzeitig müsse jedoch sichergestellt sein, dass diese Befugnisse im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung eingesetzt werden. Das Bundesverfassungsgericht habe klare Vorgaben zum Thema Lauschangriff und Umgang mit technischen Geräten gemacht, die bei der Prüfung des Gesetzentwurfs zu berücksichtigen seien.

Rechtliche Rahmenbedingungen und Ausnahmen

Normalerweise muss die Polizei bei Wohnungsdurchsuchungen den Beschuldigten und die Straftat nennen sowie angeben, was gefunden werden soll. Der entsprechende Antrag muss der Staatsanwaltschaft vorgelegt werden, die ihn wiederum beim zuständigen Ermittlungsrichter stellt. Der Betroffene muss informiert werden. Ausnahmen sind lediglich bei Gefahr im Verzug möglich.

Kritische Stimmen und gesellschaftliche Auswirkungen

Die geplanten Maßnahmen könnten weitreichende Konsequenzen für die Privatsphäre und Grundrechte der Bürger haben. Kritiker befürchten, dass durch die erweiterten Befugnisse des BKA ein Überwachungsstaat entstehen könnte, in dem die Grenzen zwischen Sicherheit und Freiheit zunehmend verschwimmen. Es bleibt abzuwarten, wie der Gesetzentwurf im Bundestag diskutiert und letztlich verabschiedet wird.

Fazit

Die geplante Reform des BKA-Gesetzes zeigt, wie ernst die Bedrohung durch den internationalen Terrorismus genommen wird. Gleichzeitig wirft sie jedoch auch wichtige Fragen zur Wahrung der Grundrechte und zur Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen auf. Eine sorgfältige und verfassungskonforme Umsetzung ist daher unerlässlich, um das Vertrauen der Bürger in den Rechtsstaat zu erhalten.

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