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27.11.2024
15:57 Uhr

Bayern modernisiert Ladenschlussgesetz: Mehr Flexibilität für Händler bei strengem Arbeitnehmerschutz

Die bayerische Staatsregierung hat einen neuen Gesetzentwurf zum Ladenschlussgesetz beschlossen, der Mitte 2025 in Kraft treten könnte und erstmals seit 1956 die veralteten Regelungen modernisiert. Die Standard-Öffnungszeiten von Montag bis Samstag zwischen 6 und 20 Uhr bleiben dabei bestehen, während Kommunen künftig bis zu acht verkaufsoffene Einkaufsnächte ohne Anlassbezug und einzelne Läden vier individuelle Einkaufsnächte bis 24 Uhr anbieten können. Digitale Kleinstsupermärkte mit einer Verkaufsfläche bis 150 Quadratmeter dürfen künftig rund um die Uhr und auch an Sonn- und Feiertagen öffnen. Weitergehende Liberalisierungsforderungen wurden nicht berücksichtigt, was auch dem Schutz kleinerer, familiengeführter Betriebe dienen soll. Mit dieser zurückhaltenden Modernisierung zeigt Bayern seinen Sonderweg, der im Gegensatz zu anderen Bundesländern an bewährten Strukturen festhält und nur behutsame Anpassungen vornimmt.
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