Cum-Ex-Skandal: Schlüsselfigur Hanno Berger muss mit bis zu 15 Jahren Haft rechnen
In einem der größten Steuerskandale der deutschen Geschichte hat der Bundesgerichtshof (BGH) nun das zweite Urteil gegen den Steueranwalt Hanno Berger bestätigt. Der als "Mr. Cum-Ex" bekannte Berger, der als einer der Hauptarchitekten des milliardenschweren Steuerbetrugs gilt, muss sich auf eine lange Haftstrafe einstellen.
Wegbereiter eines gigantischen Steuerraubs
Der Fall Berger steht symbolisch für einen der dreistesten Raubzüge gegen den deutschen Steuerzahler. Als führender Kopf der Cum-Ex-Geschäfte hatte er ein System mitentwickelt, das den deutschen Staat um mindestens zehn Milliarden Euro geschädigt haben soll. Besonders verwerflich erscheint, dass Berger diese dubiosen Geschäfte gezielt bei vermögenden Privatpersonen und Banken als vermeintlich legale Steueroptimierung anpries.
Doppelte Verurteilung mit weitreichenden Konsequenzen
Nach seiner Auslieferung aus der Schweiz im Februar 2022 wurde Berger in zwei separaten Verfahren verurteilt:
- Das Landgericht Bonn verhängte eine Haftstrafe von acht Jahren
- Das Landgericht Wiesbaden sprach eine Strafe von acht Jahren und drei Monaten aus
Millionenschwere Rückzahlungen
Neben den Haftstrafen muss Berger erhebliche finanzielle Konsequenzen tragen. Allein aus dem Bonner Urteil resultiert eine Rückzahlungsverpflichtung von 13,7 Millionen Euro, während das Wiesbadener Urteil weitere 1,1 Millionen Euro an Taterträgen einfordert.
Systematischer Betrug zu Lasten der Steuerzahler
Die Cum-Ex-Geschäfte, die zwischen 2006 und 2011 ihre Blütezeit erlebten, basierten auf einem perfiden System: Durch das schnelle Hin- und Herschieben von Aktien mit ("cum") und ohne ("ex") Dividendenanspruch gelang es den Beteiligten, sich Kapitalertragssteuern mehrfach erstatten zu lassen - Steuern, die zuvor nur einmal gezahlt worden waren.
Dieser systematische Griff in die Staatskasse zeigt einmal mehr, wie dringend notwendig eine konsequente Strafverfolgung von Wirtschaftskriminalität ist. Die jahrelange Flucht Bergers in die Schweiz unterstreicht dabei die mangelnde Einsicht in das eigene Fehlverhalten.
Ausblick und Konsequenzen
Mit der Bestätigung beider Urteile wird nun am Landgericht Bonn eine Gesamtstrafe gebildet. Theoretisch drohen Berger bis zu 15 Jahre Haft, auch wenn Experten von einer deutlich geringeren Gesamtstrafe ausgehen. Seine Ankündigung, den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anzurufen, wirkt angesichts der eindeutigen Beweislage wie ein letzter verzweifelter Versuch, der Verantwortung zu entgehen.
Der Fall Berger sollte als mahnendes Beispiel dienen und zeigt deutlich, dass auch vermeintlich clevere Steuergestaltungen irgendwann von der Justiz eingeholt werden. Gleichzeitig wirft der Fall ein bezeichnendes Licht auf die mangelnde Kontrolle im deutschen Finanzsystem, das solche Machenschaften über Jahre hinweg ermöglichte.
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