Deutschland kriminalisiert den Anbau alter Obst- und Gemüsesorten
In Deutschland werden Kleingärtner, die alte Obst- und Gemüsesorten anbauen, mit drakonischen Bußgeldern belegt. Obwohl es noch Saatgut von Jahrhunderte alten Sorten gibt, das widerstandsfähig und leicht reproduzierbar ist, ist dessen Nutzung verboten. Das Saatgutverkehrsgesetz untersagt den Handel, Tausch und die Weitergabe von altem Saatgut. Stattdessen sollen die Menschen genmanipuliertes Saatgut von Großkonzernen verwenden.
Traditionelle Pflanzenzucht im Wandel der Zeit
Seit Jahrtausenden war es üblich, Obst und Gemüse anzubauen, neue Sorten zu züchten und das Saatgut weiterzugeben. Durch langjährige Züchtungsprozesse entstanden Sorten, die perfekt an die lokalen Umweltbedingungen angepasst waren. Diese Vielfalt wurde über Generationen hinweg gepflegt und weiterentwickelt.
Doch mit der „Grünen Revolution“ in den 1950er Jahren und der Einführung der „Grünen Gentechnik“ in den 1980er Jahren, begann eine neue Ära. Gentechnisch veränderte Pflanzen werden seit 1996 kommerziell angebaut und nehmen mittlerweile rund 12 Prozent des weltweit nutzbaren Ackerlandes ein. Besonders in armen Ländern wird versucht, mit geringem finanziellem Aufwand hohe Erträge zu erzielen.
Gefahren der Gentechnik
Der Protest gegen die Genmanipulierung von Nutzpflanzen ist nicht unbegründet. Die Auswirkungen auf Menschen, Tiere und Umwelt sind unkontrollierbar und stellen eine potenzielle Gefahr dar. Dennoch dominieren Großkonzerne wie Bayer und Monsanto den Saatgutmarkt und fördern die Verbreitung genmanipulierter Lebensmittel.
Das Saatgutverkehrsgesetz und seine Folgen
Das Saatgutverkehrsgesetz aus dem Jahr 1930 sollte ursprünglich den Verbraucher schützen. Nur zugelassenes Saatgut darf vertrieben oder verschenkt werden. Doch mittlerweile wird dieses Gesetz ad absurdum geführt. Das Bundessortenamt klassifiziert beispielsweise Kartoffeln nach 42 Kriterien, wobei der Geschmack keine Rolle spielt. Eine genmanipulierte Kartoffel kann somit sehr gut abschneiden, obwohl sie geschmacklich minderwertig ist.
Wer alte Sorten anbaut und das Saatgut weitergibt, macht sich strafbar und riskiert Geldbußen bis zu 25.000 Euro. Dies obwohl alte Sorten oft mehr Nährstoffe enthalten als marktübliches Obst und Gemüse. Der Vertrieb dieser Sorten ist in Deutschland illegal, was Fragen aufwirft, ob hier nicht die Interessen der Pharmaindustrie bedient werden, die von einer weniger gesunden Bevölkerung profitiert.
Fazit
Die Kriminalisierung des Anbaus alter Obst- und Gemüsesorten in Deutschland zeigt die problematische Verquickung von Politik und Wirtschaft. Während traditionelle Werte und die Gesundheit der Bürger auf der Strecke bleiben, profitieren Großkonzerne von der gesetzlichen Regelung. Es ist höchste Zeit, dass sich die Bürger gegen diese Entwicklungen wehren und für den Erhalt unserer landwirtschaftlichen Vielfalt kämpfen.
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