Die schleichende Zensur: Bundesnetzagentur und REspect! unter Beschuss
Die Ernennung der vom Staat finanzierten Meldestelle REspect! zum „vertrauenswürdigen Hinweisgeber“ hat nun selbst in Teilen der Mainstream-Presse eine Diskussion über verdeckte staatliche Zensur aufkeimen lassen. Die Bundesnetzagentur hat am 1. Oktober verkündet, dass die Meldestelle REspect! gemäß dem Digital Services Act (DSA) als erster Trusted Flagger zugelassen wurde. Diese Organisationen sollen illegale Inhalte im Netz identifizieren und melden, wobei Plattformen gesetzlich verpflichtet sind, deren Meldungen prioritär zu behandeln und unverzüglich Maßnahmen wie die Löschung der Inhalte zu ergreifen.
Verdeckte Zensur durch staatliche Vollmacht
Die amtlich ernannten Hinweisgeber haben somit die staatliche Vollmacht, soziale Medienplattformen zu nötigen, bestimmte Inhalte vom Netz zu nehmen oder an deren Verbreitung zu hindern. Dies hat zu einer Diskussion geführt, da das Grundgesetz klar festlegt: „Eine Zensur findet nicht statt“. Doch die Praxis zeigt, dass staatliche Stellen und zensierende Plattformen zunehmend zusammenarbeiten, um regierungs- und behördenkritische Meinungen zu unterdrücken.
Kritik an der Definition von „illegalen Inhalten“
Ein zentraler Kritikpunkt ist die unscharfe Definition von „illegalen Inhalten“. Behördenchef Klaus Müller erklärte, dass neben illegalen Inhalten auch Hass und Fake News schnell und ohne bürokratische Hürde entfernt werden könnten. Dies wirft die Frage auf, wie Hass und Fake News definiert werden und ob diese Begriffe nicht zu weit gefasst sind, um eine legitime Meinungsäußerung zu unterdrücken.
Was können wir tun?
Es gibt einige Möglichkeiten, gegen diese Form der Zensur vorzugehen. Der Rechtsprofessor Martin Schwab weist darauf hin, dass die Meldestelle REspect! und ähnliche Organisationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) auskunftspflichtig sind. Man könnte beispielsweise regelmäßig erfragen, wie viele Hinweise auf Hassrede im öffentlich-rechtlichen Rundfunk nachgegangen wurden und mit welchem Ergebnis. Diese Informationen könnten dann medial verbreitet und für Gerichtsverfahren genutzt werden.
Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) als Werkzeug
Auch die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) könnte den zensorischen Subunternehmern des Staates Kopfzerbrechen bereiten. Da die Hinweisgeber aktiv Daten sammeln, aufbereiten und speichern, haben betroffene natürliche Personen einen Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO. Dies könnte wertvolles Material für kritische Berichterstattung liefern und den Klageweg gegen die Meldestelle selbst eröffnen.
Europäische Dimension der Zensur
Die Kritik an der Bundesnetzagentur und dem Digital Services Act (DSA) geht über Deutschland hinaus. Der DSA eröffnet die Möglichkeit, auch nicht rechtswidrige Inhalte zu löschen, wenn diese als „anderweitig schädlich“ eingestuft werden. Dies könnte politisch unliebsame Meinungen betreffen und verstößt mutmaßlich gegen höherrangiges europäisches Recht, das das Grundrecht auf Meinungsfreiheit schützt.
Die Rolle von Militär und Geheimdiensten
Ein weiterer Aspekt ist die Rolle von Militär und Geheimdiensten bei der Einschränkung der freien Meinungsäußerung. Technische Methoden zur Überwachung des Internets, die von Faktencheckern und Hinweisgebern verwendet werden, wurden im Auftrag des US-Militärs entwickelt. Nato- und geheimdienstnahe Organisationen spielen eine wichtige Rolle im „Kampf gegen Hass und Hetze“, was die Eliminierung behördenkritischer Meinungsäußerungen betrifft.
Es ist wichtig, sich klar zu machen, wer auf der anderen Seite steht, um die Macht der Gegenseite realistisch einschätzen und die Vorgänge verstehen zu können. Nur so kann man wirksam gegen den Angriff auf die Meinungsfreiheit vorgehen.