Erneute Messerattacke: Geduldeter Intensivtäter aus Eritrea sorgt für Entsetzen
Ein 29-jähriger Eritreer steht erneut wegen einer Messerattacke in Dresden vor Gericht, nur wenige Monate nach seiner Haftentlassung. Trotz Widerrufs seines Asylstatus bleibt er aufgrund einer laufenden Klage gegen den Abschiebebescheid vorerst in Deutschland geduldet.
Ein weiterer Vorfall erschüttert Dresden
Ein eritreischer Intensivtäter steht erneut wegen einer Messerstecherei vor Gericht. Nur wenige Monate nach seiner Haftentlassung hat der 29-jährige Messerangreifer in Dresden einen weiteren Menschen schwer verletzt. Zwar hatte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) seinen „Schutzstatus als Asylsuchender“ widerrufen, doch gleichzeitig wurde ein Abschiebeverbot verhängt, da Khalid O. gegen den Widerruf klagte. Bis das Gericht ein Urteil fällt, bleibt er offiziell geduldet – und kann nicht in Abschiebehaft genommen werden.
Die jüngste Tat
Die jüngste Tat ereignete sich in einer Plattenbauwohnung in Dresden. Khalid O. wird beschuldigt, einen 33-jährigen Libyer niedergestochen zu haben. Nach bisherigen Erkenntnissen der Ermittler ging es bei der Auseinandersetzung vermutlich um Drogen. Das Opfer erlitt schwere Rückenverletzungen und musste in ein Krankenhaus eingeliefert werden. Der Dresdner Oberstaatsanwalt Jürgen Schmidt bestätigte: „Der Ermittlungsrichter erließ Haftbefehl wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung.“
Ein Blick in die Vergangenheit
Es ist nicht das erste Mal, dass Khalid O. mit einem Messer um sich sticht. Khalid O. war erst am 11. Juni 2024 aus einer vierjährigen Haftstrafe entlassen worden. Er war verurteilt worden, nachdem er 2019 drei Flüchtlinge in Dresden-Gorbitz brutal angegriffen hatte. Dabei stach er einem von ihnen in den Bauch und die Brust, versuchte, einem anderen in den Hals zu stechen, während der dritte aus Angst aus dem Fenster sprang und sich dabei schwer verletzte. Khalid O. hatte damals drei Messer in seiner Hosentasche.
Fortgesetzte Gewaltbereitschaft
In der Justizvollzugsanstalt setzte sich das aggressive Verhalten von O. fort. Er attackierte Justizbeamte, beleidigte Mitinsassen und versuchte sogar, sich unter einem Sicherheitszaun hindurchzugraben. Bereits sechs Tage nach seiner Freilassung sorgte er erneut für Ärger, als er in einem Polizeirevier randalierte. Kurz darauf griff er eine Bahnmitarbeiterin an, die ihn beim Schwarzfahren erwischte. Auch bei dieser Gelegenheit war Khalid O. wieder mit einem Küchenmesser bewaffnet.
Abschiebung in weiter Ferne
Selbst wenn Khalid O. den Rechtsstreit um seine Abschiebung verliert, scheint eine Abschiebung unwahrscheinlich. Er besitzt keine gültigen Reisedokumente, was die Abschiebung nach Eritrea praktisch unmöglich macht. Gegenüber der Bild erklärte ein Insider, dass diese Problematik ein gängiges Problem bei Tätern aus Somalia und Eritrea sei. Diese bekomme Deutschland „schon seit Jahren nicht los.“
Diese erneute Messerattacke wirft ein Schlaglicht auf die Versäumnisse der deutschen Asyl- und Abschiebepolitik. Die Bürger haben ein Recht auf Sicherheit und Schutz vor solchen Intensivtätern. Es wird Zeit, dass die Politik endlich handelt und die notwendigen Maßnahmen ergreift, um solche Vorfälle in Zukunft zu verhindern.
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