Gefängnis für Corona-Ärztin, Bewährung für Vergewaltiger: Ein Justizskandal in Dresden
Am Landgericht Dresden kam es zu einem Urteil, das für erhebliche Diskussionen sorgt. Die sächsische Ärztin Bianca Witzschel wurde wegen des Ausstellens falscher Corona-Atteste zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt. Im Gegensatz dazu erhielt ein mehrfacher Sexualstraftäter im März lediglich eine Bewährungsstrafe und ist wieder auf freiem Fuß.
Ein fragwürdiges Urteil
Der vorsitzende Richter Jürgen Scheuring verurteilte die Ärztin wegen Betrugs zu fast drei Jahren Haft. Witzschel soll zwischen 2021 und 2022 über 1.000 gefälschte Corona-Atteste ausgestellt haben, die vom Tragen einer Maske und dem Impf- sowie Testnachweis befreiten. Damit soll sie 47.000 Euro erwirtschaftet haben. Zudem wurde ihr der illegale Besitz eines Elektroschockers zur Last gelegt.
Ein ungleiches Strafmaß
Im Gegensatz dazu verurteilte derselbe Richter im März einen dreifachen Vergewaltiger nur zu einer Bewährungsstrafe. Der Mann hatte eine Mitarbeiterin seiner Kanzlei jahrelang misshandelt und dreifach vergewaltigt. Das Strafgesetzbuch sieht dafür eine Mindeststrafe von zwei Jahren vor. Diese wurde zur Bewährung ausgesetzt, sodass der Täter nach siebenmonatiger Untersuchungshaft wieder auf freiem Fuß ist.
Eine Frage der Verhältnismäßigkeit
Die Verurteilung von Bianca Witzschel zeigt eine deutliche Diskrepanz in der Rechtsprechung. Während die Ärztin, die niemandem körperlich schaden wollte, ins Gefängnis muss, bleibt der Sexualstraftäter auf freiem Fuß – obwohl sein Opfer dermaßen traumatisiert wurde, dass die 45-jährige Frau nicht einmal verhandlungsfähig war.
Ein politisches Exempel?
Der Fall Witzschel könnte auch als politisches Exempel dienen. Die Ermittlungen gegen sie waren umfangreich: Zahlreiche Hausdurchsuchungen, vor allem in Bayern, wurden durchgeführt, bei denen 360 Polizisten im Einsatz waren. Insgesamt wurden 174 unrichtige Atteste sichergestellt. Es drängt sich der Eindruck auf, dass durch ihren Fall ein politisches Signal gesetzt werden sollte.
Die Konsequenzen für Witzschel
Die Ärztin erhielt neben der Freiheitsstrafe auch ein dreijähriges Berufsverbot und muss die illegal eingenommenen 47.000 Euro zurückzahlen. Bereits im Vorfeld der Verhandlungen musste sie neun Monate in Untersuchungshaft verbringen. Der erste Verhandlungstag fand am 14. November 2023 statt, und Witzschel wurde in Handschellen von mehreren Sicherheitsbeamten in den Gerichtssaal geführt.
Ein Vergleich, der Fragen aufwirft
Der Prozess gegen den Sexualstraftäter fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Der Richter begründete das milde Urteil damit, dass der 62-Jährige in der lokalen Presse erkenntlich gemacht worden sei und bereits sieben Monate in Untersuchungshaft gesessen habe. Die Staatsanwaltschaft zeigte sich im Falle des Sexualstraftäters offenbar zurückhaltender – sie kam nur zufällig auf seine Spur.
Dieser Fall zeigt deutlich die Ungleichheit in der Rechtsprechung und wirft Fragen zur Verhältnismäßigkeit der Urteile auf. Während eine Ärztin für das Ausstellen falscher Atteste fast drei Jahre ins Gefängnis muss, bleibt ein mehrfacher Sexualstraftäter auf freiem Fuß. Dies sollte uns alle zum Nachdenken anregen.
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