Kostenlose Beratung
+49 7930-2699
150.000
Kunden
Sicherer
Versand
Keine
Meldepflicht
Kettner Edelmetalle
Menü
02.07.2024
13:32 Uhr

Geheimpreise bei Arzneimitteln: Ampelfraktionen einigen sich auf umstrittene Regelung

Geheimpreise bei Arzneimitteln: Ampelfraktionen einigen sich auf umstrittene Regelung

Die Ampelbundestagsfraktionen haben sich darauf geeinigt, dass Pharmaunternehmen unter bestimmten Bedingungen mit den Gesetzlichen Krankenkassen „Geheimpreise“ für patentgeschützte Medikamente aushandeln dürfen. Dies berichtete das Nachrichtenportal „Politico“ am 2. Juli unter Berufung auf „Fraktionskreise“.

Was sind Geheimpreise?

Geheimpreise für Arzneimittel bedeuten, dass die tatsächlichen Preise, die Krankenkassen für neue Medikamente an Pharmaunternehmen zahlen, nicht öffentlich gemacht werden. Stattdessen werden nur höhere Listenpreise veröffentlicht, während die tatsächlichen Erstattungsbeträge vertraulich bleiben. Entsprechende Änderungsanträge zum Medizinforschungsgesetz sollen noch am selben Tag von den Fraktionen beschlossen werden.

Sunset-Klausel und Abschlag

Der Kompromiss sieht eine sogenannte Sunset-Klausel vor, nach der die Regelung am 30. Juni 2028 ausläuft, wenn sie nicht verlängert wird. Außerdem wird festgelegt, dass die Geheimhaltung „zwingend zu einem Abschlag von neun Prozent“ führt. Das bedeutet, dass die gesetzlichen Kassen das Medikament um diesen Satz billiger bekommen. „So wird sichergestellt, dass mit der Vertraulichkeit auch spezifische Kostenvorteile für die GKV einhergehen, und es wird ein Anreiz für Forschung und Entwicklung in Deutschland gesetzt“, heißt es in den Änderungsanträgen.

Kontroverse um Transparenz und Kosten

Deutschland ist nach wie vor weltweit der einzige Markt mit transparenten Preisen für patentgeschützte Arzneimittel. Der Punkt war bis zuletzt umstritten: Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hatte sich für geheime Preise ausgesprochen, während die Fraktionen und die gesetzlichen Krankenkassen vor steigenden Arzneimittelausgaben warnten.

Vorteile der Geheimhaltung

Befürworter argumentieren, dass eine Geheimhaltung Deutschland attraktiver für die Pharmabranche machen und die Arzneimittelentwicklung fördern könnte. Es verhindert, dass andere Länder die niedrigeren deutschen Preise als Referenz nutzen, was möglicherweise zu höheren Rabatten für das deutsche Gesundheitssystem führen könnte.

Kritik an der Intransparenz

Kritiker monieren hingegen die mangelnde Transparenz. Ärzte könnten ohne Kenntnis der tatsächlichen Preise Arzneimittel nicht wirtschaftlich verordnen. Geheimpreise erschweren die Überprüfung von Einsparungen und Preisvergleichen. Der bürokratische Aufwand ist höher, Krankenkassen müssen neue Prozesse zur Rückerstattung von Überzahlungen einführen. Finanziell werden die Versicherten möglicherweise belastet, es könnte zu steigenden Arzneimittelausgaben führen. Selbstzahler und Privatversicherte müssten möglicherweise höhere Listenpreise zahlen.

Folgen für das Gesundheitssystem

Geheimpreise könnten das Anreizsystem für kostenbewusstes Verhalten in PKV-Tarifen mit Selbstbehalt beeinträchtigen. Zudem könnten bestehende Steuerungsinstrumente, die auf Arzneimittelpreisen basieren, unwirksam werden. Diese Debatte zeigt einmal mehr die tiefen Gräben zwischen wirtschaftlichen Interessen und dem Bedürfnis nach Transparenz und Kontrolle im deutschen Gesundheitssystem.

Die Entscheidung der Ampelfraktionen stellt einen bedeutenden Wandel in der deutschen Arzneimittelpolitik dar. Es bleibt abzuwarten, wie sich diese Maßnahme auf die Preisgestaltung und die Verfügbarkeit von Medikamenten auswirken wird.

Wissenswertes zum Thema

Erhalten Sie kostenlose Tipps um Ihr Vermögen zu schützen und als erster von neuen Produkten zu erfahren

Sie möchten regelmäßig über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert werden? Dann melden Sie sich hier für den kostenfreien Kettner Edelmetalle Newsletter an.

Durch Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Abschicken“ geben Sie die folgende Einwilligungserklärung ab: „Ich bin damit einverstanden, per E-Mail über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert zu werden und willige daher in die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse zum Zwecke der Zusendung des Newsletters ein. Diese Einwilligung kann ich jederzeit und ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt im Falle des Widerrufs unberührt.“