Gericht erlaubt Sperrung der A 27 für „Versammlung“ von Klima-Aktivisten
Mit richterlicher Genehmigung wurde die Autobahn A 27 gesperrt, um Klima-Aktivisten zu ermöglichen, sich von einer Brücke abzuseilen und dort Plakate anzubringen. Diese Aktion führte zu einem erheblichen Stau und einem Unfall am Stauende. Die Frage stellt sich nun: Gilt das Versammlungsrecht demnächst auch für Klimakleber auf Startbahnen?
Richterliche Entscheidung und ihre Folgen
Am 28. August 2024 sperrte die Polizei die Autobahn A 27 nahe des Bremer Kreuzes für mehr als eine Stunde. Der Grund war nicht etwa eine Baustelle oder ein Unfall, sondern die Aktion von Klima-Aktivisten, die sich von einer Brücke abseilten und Plakate anbrachten. Dies führte zu einem etwa sechs Kilometer langen Stau und einem Unfall, bei dem vier Personen leicht verletzt wurden und sich ein Auto überschlug.
Juristische Auseinandersetzungen
Die Aktion der Aktivisten war Gegenstand juristischer Auseinandersetzungen. Ursprünglich wollte die Stadt Achim das Abseilen bei laufendem Verkehr verhindern und erlaubte lediglich eine Demonstration auf der Brücke. Die Aktivisten klagten jedoch beim Verwaltungsgericht Stade, das entschied, dass die Autobahn für eine Stunde gesperrt werden müsse. Später verkürzte das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Sperrung auf eine halbe Stunde, betonte jedoch, dass es die Sicht des Gerichts in Stade nicht teile.
Kritik an der Entscheidung
Die Entscheidung, eine Autobahn für eine Demonstration zu sperren, stieß auf scharfe Kritik. Bernard Soika, Landesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) in Bremen, bezeichnete den künstlich erzeugten Stau als hohes Risiko. „Eine solche Versammlungsfreiheit höher zu hängen als die Sicherheit und das Leben anderer ist absolut fahrlässig“, kritisierte Soika.
Politische Dimension
Diese Ereignisse werfen ein Licht auf die politische Dimension der Klimaproteste. Mit dem Rückenwind des „Klima“-Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 24. März 2021 und der Unterstützung durch mehrere „grüne“ und „rote“ Bundesministerien fühlen sich Klimaaktivisten bestärkt, solche Aktionen durchzuführen. Die richterliche Genehmigung könnte als Präzedenzfall dienen und zukünftige Aktionen dieser Art weiter legitimieren.
Fazit
Die Entscheidung, die A 27 für eine Demonstration zu sperren, zeigt die Spannungen zwischen dem Recht auf Versammlungsfreiheit und der Sicherheit der Allgemeinheit. Die Frage bleibt, ob solche Maßnahmen gerechtfertigt sind und welche langfristigen Auswirkungen sie auf den Rechtsstaat und die öffentliche Ordnung haben werden.
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