Kostenlose Beratung
+49 7930-2699
150.000
Kunden
Sicherer
Versand
Keine
Meldepflicht
Kettner Edelmetalle
Menü
25.04.2025
16:10 Uhr

Gerichtssieg für AfD: Linke Blockadepolitik in Hessen gescheitert

Ein bemerkenswertes Urteil des Verwaltungsgerichts Gießen zeigt einmal mehr, wie demokratiefeindlich der Umgang mit der Opposition in Deutschland geworden ist. Die AfD-Kreistagsfraktion hat sich erfolgreich gegen den Versuch gewehrt, ihr die Nutzung eines öffentlichen Dorfgemeinschaftshauses in Lollar zu verwehren.

Fadenscheinige Begründung der Stadt durchschaut

Der Fall offenbart ein mittlerweile bekanntes Muster: Zunächst wurde mit der AfD-Fraktion im März ein regulärer Benutzungsvertrag geschlossen. Doch dann griff die politische Maschinerie ein - der Magistrat verweigerte plötzlich seine Zustimmung. Die vorgeschobene Begründung: Das Dorfgemeinschaftshaus stehe nur Bürgern aus Lollar zur Verfügung. Eine Argumentation, die das Gericht nun klar als unhaltbar entlarvt hat.

Richter stärken demokratische Grundrechte

Die Richter stellten unmissverständlich klar: Eine Kreistagsfraktion hat selbstverständlich einen ausreichenden örtlichen Bezug. Der Gleichbehandlungsgrundsatz und die Selbstbindung der Verwaltung seien zu beachten. Die Verweigerung der Raumnutzung erfolgte ohne jeden sachlichen Grund - ein deutlicher Wink mit dem Zaunpfahl in Richtung der Verantwortlichen.

Systematische Ausgrenzungsversuche nehmen zu

Dieser Fall reiht sich ein in eine bedenkliche Serie von Versuchen, die größte Oppositionspartei von der Nutzung öffentlicher Einrichtungen auszuschließen. Erst im Juni 2024 musste das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen die Stadt Essen in die Schranken weisen, als diese der AfD Steine für einen Parteitag in den Weg legen wollte.

Ein Sieg für die Demokratie

Das Urteil ist ein wichtiges Signal für den Erhalt demokratischer Grundrechte in unserem Land. Es zeigt, dass der Rechtsstaat noch funktioniert - auch wenn bestimmte politische Kreise dies offenbar anders sähen. Die geplante Bürgerdialogsveranstaltung kann nun am Freitagabend wie vorgesehen stattfinden.

Besonders pikant: Während sich etablierte Parteien gerne als Hüter der Demokratie inszenieren, sind es oft genau diese Kräfte, die demokratische Grundrechte mit Füßen treten, wenn es um unliebsame politische Konkurrenz geht. Das Gießener Urteil macht deutlich: Eine solche Ausgrenzungspolitik hat in unserem Rechtsstaat keinen Bestand.

Auch wenn die Entscheidung noch nicht rechtskräftig ist, sendet sie ein wichtiges Signal: In einer funktionierenden Demokratie müssen alle gewählten Volksvertreter gleiche Rechte genießen - unabhängig von ihrer politischen Ausrichtung. Es bleibt zu hoffen, dass dieses Urteil auch anderen Kommunen als mahnendes Beispiel dient.

Wissenswertes zum Thema

Erhalten Sie kostenlose Tipps um Ihr Vermögen zu schützen und als erster von neuen Produkten zu erfahren

Sie möchten regelmäßig über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert werden? Dann melden Sie sich hier für den kostenfreien Kettner Edelmetalle Newsletter an.

Durch Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Abschicken“ geben Sie die folgende Einwilligungserklärung ab: „Ich bin damit einverstanden, per E-Mail über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert zu werden und willige daher in die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse zum Zwecke der Zusendung des Newsletters ein. Diese Einwilligung kann ich jederzeit und ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt im Falle des Widerrufs unberührt.“