Kostenlose Beratung
+49 7930-2699
150.000
Kunden
Sicherer
Versand
Keine
Meldepflicht
Kettner Edelmetalle
Menü
07.07.2024
21:09 Uhr

Geständnis des Scheiterns: Ampel beschließt Bürgergeldwende

Geständnis des Scheiterns: Ampel beschließt Bürgergeldwende

Die Ampel-Koalition hat sich auf eine drastische Wende beim Bürgergeld geeinigt und verschärft die Maßnahmen gegen Arbeitsverweigerer. Mit dieser Entscheidung gestehen die Ampelparteien ein, dass das Bürgergeld ein Fehler war und kehren damit teilweise zu den Prinzipien von Hartz IV zurück.

Von Hartz IV zum Bürgergeld und wieder zurück

Das Bürgergeld war ein Herzensprojekt von SPD und Grünen. Es sollte das von beiden Parteien verhasste Hartz IV ersetzen und ein menschenwürdiges, aber auch zur Arbeit animierendes Grundeinkommen bieten. Doch die Realität sah anders aus: Die Kosten für das Bürgergeld explodierten. Während 2022 alle Hartz-IV-Empfänger zusammen 36,6 Milliarden Euro erhielten, stiegen die Ausgaben im folgenden Jahr auf 42,6 Milliarden Euro. Ein Anstieg um sechs Milliarden Euro für den ohnehin schon teuersten Sozialstaat aller Zeiten.

Bürgergeldwende: Verschärfte Maßnahmen

Nun haben sich die Ampelparteien auf eine „Bürgergeldwende“ geeinigt. Künftig sollen drei Stunden Arbeitsweg für Pendler zumutbar sein, wobei diese Zeit für Hin- und Rückweg zusammen gilt. Bisher galten mehr als zweieinhalb Stunden als unzumutbar. Diese Neuregelung ermöglicht es, Bürgergeldempfängern Jobs im Umkreis von bis zu 50 Kilometern anzubieten. Wer sich weigert, eine Ausbildung, Eingliederungsmaßnahme oder zumutbare Arbeit anzunehmen, muss zukünftig schneller mit Kürzungen beim Bürgergeld rechnen.

Außerdem sollen Totalverweigerern zukünftig häufiger 1-Euro-Jobs angeboten werden. Alle, die dem Arbeitsmarkt sofort zur Verfügung stehen, weil sie niemanden zu Hause betreuen und auch nicht in einer Fortbildungsmaßnahme sind, müssen sich künftig einmal im Monat beim Arbeitsamt melden. Besonders brisant: Das Schonvermögen, das im ersten Jahr bei 40.000 Euro lag, wird auf ein halbes Jahr reduziert und beträgt danach nur noch 15.000 Euro.

Strengere Sanktionen bei Schwarzarbeit

Bei Schwarzarbeit von Bürgergeldempfängern soll das Bürgergeld zukünftig drei Monate lang um 30 Prozent gekürzt werden. Diese Maßnahmen kommen spät, aber sie zeigen deutlich: Das Ampel-Projekt Bürgergeld ist gescheitert. Sozialromantik und Vollversorgungs-Mentalität sind keine Mittel, um einen funktionsfähigen Sozialstaat zu gestalten – das hatten SPD und Grüne, die einst Hartz IV durchsetzten, schon einmal verstanden.

Ein teures Experiment

Die Einführung des Bürgergelds war ein teures Experiment, das die Schwächen eines übermäßig großzügigen Sozialstaats offenlegte. Die Ampel-Koalition hat erkannt, dass ein zu lascher Kurs und die finanzielle Verbesserung der Sozialleistungen nicht zum gewünschten Erfolg führen. Im Gegenteil, sie haben die Kosten in die Höhe getrieben und das System überlastet.

Fazit

Die Bürgergeldwende ist ein notwendiger Schritt, um die Fehler der Vergangenheit zu korrigieren. Es bleibt abzuwarten, ob diese Maßnahmen ausreichen, um die Probleme des deutschen Sozialstaats zu lösen. Klar ist jedoch, dass die Ampel-Koalition mit dieser Entscheidung ein Scheitern ihres ursprünglichen Projekts eingesteht.

Wissenswertes zum Thema

Erhalten Sie kostenlose Tipps um Ihr Vermögen zu schützen und als erster von neuen Produkten zu erfahren

Sie möchten regelmäßig über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert werden? Dann melden Sie sich hier für den kostenfreien Kettner Edelmetalle Newsletter an.

Durch Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Abschicken“ geben Sie die folgende Einwilligungserklärung ab: „Ich bin damit einverstanden, per E-Mail über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert zu werden und willige daher in die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse zum Zwecke der Zusendung des Newsletters ein. Diese Einwilligung kann ich jederzeit und ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt im Falle des Widerrufs unberührt.“