Grüne Ideologie siegt: Karlsruhe segnet umstrittene Tübinger Verpackungssteuer ab
Das Bundesverfassungsgericht hat am Mittwoch eine richtungsweisende Entscheidung getroffen, die das Portemonnaie vieler Bürger weiter belasten dürfte. Die Richter wiesen eine Verfassungsbeschwerde gegen die umstrittene Tübinger Verpackungssteuer zurück und ebneten damit den Weg für weitere kommunale Abgaben im Namen des Klimaschutzes.
Grüner Vorstoß erhält höchstrichterlichen Segen
Die von Tübingens grünem Oberbürgermeister Boris Palmer initiierte Steuer auf Einwegverpackungen, -geschirr und -besteck darf weiterhin von Letztverkäufern erhoben werden. Dies betrifft insbesondere den Verkauf von Speisen und Getränken zum unmittelbaren Verzehr oder als Take-away-Angebot - ein weiterer Schlag ins Gesicht der ohnehin schon gebeutelten Gastronomiebranche.
Fragwürdige Argumentation der Verfassungsrichter
Die Karlsruher Richter argumentieren mit einer bemerkenswerten Logik: Auch wenn die gekauften Speisen außerhalb des Stadtgebiets verzehrt würden, handle es sich dennoch um eine "örtliche" Verbrauchsteuer. Der "typische Fall" des örtlichen Verbrauchs reiche als Begründung aus - eine Argumentation, die viele Kritiker als juristischen Kunstgriff bewerten dürften.
Mehrwegsysteme als ideologisches Heilsversprechen
Besonders bemerkenswert ist die Feststellung des Gerichts, dass der "Anreiz zur Verwendung von Mehrwegsystemen" nicht dem bundesrechtlichen Abfallrecht widerspreche. Dabei wird geflissentlich übersehen, dass die hygienischen Vorteile von Einwegverpackungen gerade in Pandemiezeiten deutlich geworden sind.
Die Entscheidung zeigt einmal mehr, wie ideologische Klimaschutzmaßnahmen unter dem Deckmantel kommunaler Selbstverwaltung durchgesetzt werden.
Weitreichende Folgen für Wirtschaft und Verbraucher
Die Auswirkungen dieses Urteils dürften weitreichend sein. Andere Kommunen werden dem Tübinger Beispiel folgen und ähnliche Steuern einführen. Für die bereits durch Inflation und steigende Energiekosten belasteten Bürger bedeutet dies weitere finanzielle Einschnitte. Besonders der Mittelstand und kleine Gastronomiebetriebe werden unter der zusätzlichen Kostenbelastung leiden.
Bürokratischer Mehraufwand vorprogrammiert
Die praktische Umsetzung der Steuer wird zu einem erheblichen Verwaltungsaufwand führen. Gastronomen müssen nun penibel dokumentieren, welche Verpackungen sie verwenden und entsprechende Steuern abführen. Ein weiteres Beispiel dafür, wie überbordende Bürokratie die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland hemmt.
Mit diesem Urteil wird einmal mehr deutlich, wie weit sich Deutschland von einer vernunftgeleiteten, wirtschaftsfreundlichen Politik entfernt hat. Während andere Länder ihre Unternehmen entlasten, werden hierzulande immer neue Wege gefunden, Betriebe und Verbraucher zur Kasse zu bitten - natürlich alles im Namen des Klimaschutzes.
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