Justizskandal in Weimar: BGH bestätigt Urteil gegen Corona-kritischen Richter
In einem aufsehenerregenden Fall hat der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil gegen den Weimarer Familienrichter Christian Dettmar wegen Rechtsbeugung bestätigt. Der zweite Strafsenat in Karlsruhe verwarf die Revision des Richters, der im April 2021 Corona-Schutzmaßnahmen an zwei Schulen aufgehoben hatte. Die Konsequenzen für den Richter sind weitreichend - er verliert nicht nur sein Amt, sondern auch seine Pensionsansprüche.
Umstrittene Entscheidung zum Kindeswohl
Der Fall erregte bundesweit Aufsehen, als Dettmar als Familienrichter die Corona-Maßnahmen an zwei Schulen per Eilverfahren außer Kraft setzte. Seine Begründung: Eine Gefährdung des Kindeswohls durch die staatlich verordneten Maßnahmen. Bemerkenswert und äußerst fragwürdig erscheint, dass die tatsächliche Frage nach einer möglichen Kindeswohlgefährdung weder vor dem Landgericht Erfurt noch vor dem BGH eine Rolle spielte.
Vorwurf der politischen Motivation
Die Vorsitzende BGH-Richterin Eva Menges warf Dettmar vor, aus "persönlichen und politischen Überzeugungen" zur Corona-Pandemie gehandelt zu haben. Er habe bereits im Februar 2021, also vor Beginn des eigentlichen Verfahrens, den Entschluss gefasst, eine öffentlichkeitswirksame Entscheidung zu treffen.
"Richter müssen unparteilich sein, das ist ein fundamentales rechtsstaatliches Prinzip"
Kritische Stimmen zum Urteil
Der renommierte Strafverteidiger Dirk Sattelmaier äußerte sich nach der Urteilsverkündung enttäuscht darüber, dass die materielle Rechtmäßigkeit der Entscheidung keine Rolle spielte. Ein Beweisantrag der Verteidigung zur Prüfung der tatsächlichen Kindeswohlgefährdung wurde bereits vom Landgericht Erfurt abgelehnt.
Weitreichende Konsequenzen für die Justiz
Das Urteil könnte weitreichende Folgen für die richterliche Unabhängigkeit haben. Kritiker sehen darin ein problematisches Signal an die Justiz, dass abweichende Rechtsauffassungen in politisch sensiblen Fragen möglicherweise zu persönlichen Konsequenzen führen können.
Verbleibende Rechtsmittel
- Gang zum Bundesverfassungsgericht möglich
- Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte denkbar
- Erfolgsaussichten werden als gering eingeschätzt
Die Verurteilung zu zwei Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung ist nun rechtskräftig. Dieser Fall wird sicherlich noch lange die juristische Fachwelt beschäftigen und wirft grundsätzliche Fragen zur Unabhängigkeit der Justiz in Krisenzeiten auf.
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