Linken-Vorsitzende Wissler fordert AfD-Verbotsverfahren
Janine Wissler, die Vorsitzende der Linken, hat sich als erste Parteichefin für ein Verbotsverfahren gegen die Alternative für Deutschland (AfD) ausgesprochen. Diese Forderung unterstützt die Initiative des CDU-Politikers Marco Wanderwitz, der ebenfalls ein Verbot der AfD anstrebt.
Wisslers scharfe Kritik an der AfD
In einem Interview mit dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) bezeichnete Wissler die AfD als „im Kern faschistische Partei“ und warnte davor, dass die zunehmende Unterstützung für die AfD „eine wachsende Bedrohung für die Demokratie“ darstelle. „Genau für solche Fälle ist die Möglichkeit eines Parteienverbots gedacht“, erklärte Wissler. Sie betonte, dass die AfD nicht zufällig als „parlamentarischer Arm des Rechtsterrorismus“ bezeichnet werde und rechte Gewalttäter bestärke, vernetze und legitimiere.
Historische Ironie
Bemerkenswert ist, dass Wissler als Vorsitzende der Nachfolgepartei der SED – jener Partei, die in der DDR fast 40 Jahre lang jede Opposition brutal unterdrückte – nun ein Verbot einer anderen Partei fordert. Diese historische Ironie wird von vielen Beobachtern kritisch gesehen.
Die politische Debatte
Wissler sieht in einem möglichen Verbot der AfD die Chance, „der extremen Rechten Zugänge zu Öffentlichkeit und staatlicher Parteienfinanzierung“ zu nehmen. „Ein Verbot der AfD wäre ein Schlag gegen rechte Strukturen. Es ist höchste Zeit, dass ein solches Verfahren beantragt wird“, betonte sie. Gleichzeitig warnte sie davor, ein Verbotsverfahren als Allheilmittel zu betrachten und forderte stattdessen eine „praktische Politik des gesellschaftlichen Zusammenhalts und eine Politik, die gute Lebensbedingungen für alle ermöglicht“.
Unterstützung und Widerstand
Der CDU-Politiker Marco Wanderwitz plant, den Antrag bereits im November zu stellen. Er hofft auf Rückenwind durch eine mögliche Neueinstufung der AfD als „gesichert rechtsextrem“ durch den Verfassungsschutz. Das Bundesamt hat angekündigt, noch vor Jahresende ein neues Gutachten vorzulegen. Mindestens zehn Abgeordnete aus den Fraktionen der CDU/CSU, der SPD, der Grünen und der Linkspartei sprechen sich für einen Verbotsantrag aus.
Jedoch wenden sich die meisten Parteispitzen, wie Friedrich Merz und Olaf Scholz, gegen ein solches Verfahren. Ein Verbotsantrag muss zuerst von mindestens fünf Prozent der Abgeordneten im Bundestag gestellt und von einer Mehrheit beschlossen werden. Dann folgt wahrscheinlich ein jahrelanges Verbotsverfahren, an dessen Ende ein Urteilsspruch durch das Bundesverfassungsgericht stehen wird. Die Hürden für ein Parteiverbot sind hoch. Das letzte erfolgreiche Verfahren in der Bundesrepublik richtete sich 1956 gegen die kommunistische KPD.
Die Forderung nach einem AfD-Verbot sorgt für hitzige Debatten und zeigt einmal mehr die tiefen politischen Gräben in Deutschland. Während einige Politiker das Verbot als notwendigen Schritt zum Schutz der Demokratie sehen, warnen andere vor den Gefahren eines solchen Präzedenzfalls.
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