Marie-Agnes Strack-Zimmermann: Anzeigen-Flut überlastet die Justiz
Die FDP-Politikerin Marie-Agnes Strack-Zimmermann sorgt derzeit für Schlagzeilen, indem sie monatlich rund 200 Strafanzeigen wegen Beleidigung erstattet. Diese Anzeigen richten sich gegen Personen, die sie im Internet kritisieren oder beleidigen. Strack-Zimmermann beschäftigt eigens eine Rechtsanwaltskanzlei, die soziale Medien nach entsprechenden Äußerungen durchsucht. Laut Berichten der Staatsanwaltschaft Köln reichen oft schon Begriffe wie „Kriegstreiberin“, „Marionette der Waffenlobby“ oder „Flintenweib“, um die Justiz einzuschalten.
Strack-Zimmermann und ihre harsche Wortwahl
Die 66-jährige Politikerin ist selbst nicht zimperlich, wenn es darum geht, auszuteilen. Im Mai 2022 prahlte sie damit, einen Besucher einer Gaststätte als „Arschloch“ bezeichnet zu haben. Der Vorfall ereignete sich, als ein Gast sie „Kriegstreiberin“ nannte und sie daraufhin zurückkehrte, um ihn zu konfrontieren. Bereits vor diesem Vorfall hatte sie politische Gegner massenhaft mit Anzeigen überzogen, insbesondere jene, die ihre kompromisslose Befürwortung von Waffenlieferungen an die Ukraine kritisierten.
Überlastung der Justiz
Die Staatsanwaltschaft Köln teilte mit, dass in den vergangenen drei Jahren rund 1.800 Sachverhalte angezeigt und entsprechende Strafanträge gestellt wurden. Diese Anzeigen stammen von einem von Strack-Zimmermann beauftragten Rechtsanwalt. In einem dieser Fälle erlitt die Politikerin jedoch eine Niederlage. Ein Mann hatte unter einen Post, der pro-ukrainische Politiker wie Strack-Zimmermann auflistete, kommentiert: „Eine Aufzählung von Rüstungslobbyisten und Arschkriechern, die dem USA-Imperium am liebsten ganz und in voller Güte den Arsch lecken und hineinkriechen wollen.“ Das Gericht lehnte einen Strafbefehl gegen den Angezeigten ab und stellte fest, dass es sich um eine Machtkritik und nicht um eine Schmähung oder Formalbeleidigung handelte. Dies falle unter die Meinungsfreiheit.
Kritik an der Anzeigen-Flut
Rechtsanwalt Carsten Brennecke, der den Angezeigten vertrat, kritisierte, dass Strack-Zimmermann die ohnehin stark überlasteten Ressourcen der Justiz überstrapaziere. „Die durch den Steuerzahler finanzierten Staatsanwaltschaften und Gerichte sind nicht dafür da, im Kampf gegen die verletzte Eitelkeit von Politikern sinnlos beschäftigt zu werden“, so Brennecke.
Diese Praxis wirft grundlegende Fragen auf, wie die Justiz mit der Flut an Anzeigen umgehen soll und ob die Ressourcen nicht besser für ernsthaftere Fälle genutzt werden könnten. Die Überlastung der Justiz durch solche Anzeigen zeigt einmal mehr, wie fragil die Balance zwischen Meinungsfreiheit und dem Schutz vor Beleidigung im digitalen Zeitalter ist.
Fazit
Die Vorgehensweise von Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Kritiker massenhaft anzuzeigen, hat zu einer erheblichen Belastung der Justiz geführt. Während die Meinungsfreiheit ein hohes Gut darstellt, stellt sich die Frage, ob die Justiz für solche Fälle beansprucht werden sollte. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Situation weiterentwickelt und welche Konsequenzen dies für die politische Kultur in Deutschland haben wird.
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