Kostenlose Beratung
+49 7930-2699
150.000
Kunden
Sicherer
Versand
Keine
Meldepflicht
Kettner Edelmetalle
Menü
11.07.2024
12:35 Uhr

Mehr Geld für Bremen und Saarland, weniger für Berlin im Länderfinanzausgleich

Mehr Geld für Bremen und Saarland, weniger für Berlin im Länderfinanzausgleich

Die kürzlich veröffentlichte Berechnung des ifo-Instituts zeigt, dass die Korrektur der Bevölkerungszahlen im Zensus 2022 erhebliche Auswirkungen auf den Länderfinanzausgleich hat. Besonders erfreulich ist dies für die finanzschwachen Bundesländer Bremen und Saarland, während die Bundeshauptstadt Berlin erhebliche Einbußen hinnehmen muss.

Zusätzliche Einnahmen für Bremen und Saarland

Für Bremen und das Saarland bedeutet die nach oben korrigierte Einwohnerzahl eine deutliche Erhöhung der Einnahmen aus dem Länderfinanzausgleich. Bremen kann mit zusätzlichen 242 Euro pro Einwohner rechnen, während das Saarland 192 Euro pro Einwohner mehr erhält. Diese zusätzlichen Mittel könnten für die beiden Bundesländer eine dringend benötigte finanzielle Entlastung darstellen.

Berlin und Hamburg als größte Verlierer

Die größten Verlierer dieser Korrektur sind Berlin, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern. Besonders dramatisch ist die Situation in Berlin, wo die Einwohnerzahl stark nach unten korrigiert wurde. Dies führt zu einem Verlust von 129 Euro pro Einwohner. Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern müssen sich mit 103 Euro bzw. 107 Euro weniger pro Einwohner abfinden.

Für Berlin bedeutet dies in absoluten Zahlen einen Verlust von bis zu 550 Millionen Euro pro Jahr bis 2028. Diese Entwicklung stellt den Berliner Senat vor erhebliche finanzielle Herausforderungen und könnte weitreichende Konsequenzen für die städtische Haushaltsplanung haben.

Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg profitieren

Auf der anderen Seite der Skala steht Nordrhein-Westfalen, das aufgrund seiner hohen Bevölkerungszahlen fast 584 Millionen Euro mehr erhalten dürfte. Auch Baden-Württemberg kann sich über zusätzliche 220 Millionen Euro freuen. Diese Bundesländer profitieren von der Korrektur der Bevölkerungszahlen und können ihre finanziellen Spielräume erweitern.

Bund muss mehr zahlen

Nicht nur die Bundesländer sind betroffen, auch der Bund muss tiefer in die Tasche greifen. Die Bundesergänzungszuweisungen steigen um 160 Millionen Euro. Joachim Ragnitz, stellvertretender Leiter der ifo-Niederlassung Dresden, betonte jedoch, dass dieser Betrag angesichts der Größe des Bundeshaushalts kaum ins Gewicht falle.

Hintergrund der Korrekturen

Die jüngsten Ergebnisse des Statistischen Bundesamtes zum Zensus 2022 zeigen, dass in Deutschland im Jahr 2022 knapp 1,4 Millionen Menschen weniger lebten als bislang gedacht, was einem Rückgang von 1,6 Prozent entspricht. Diese neuen Daten wurden für die Berechnungen des Länderfinanzausgleichs herangezogen und haben zu den beschriebenen Veränderungen geführt.

Für die Berechnungen wurden die Daten des Bundesministeriums der Finanzen über die finanzausgleichsrelevanten Steuereinnahmen für das Jahr 2023 verwendet. Die Einwohnerzahlen wurden dabei ausgehend von den Zensusergebnissen auf dieses Jahr hin fortgeschrieben.

Diese Entwicklungen zeigen einmal mehr, wie stark die finanziellen Mittel der Bundesländer von den demografischen Daten abhängen. Es bleibt zu hoffen, dass die betroffenen Bundesländer die notwendigen Anpassungen vornehmen und die zusätzlichen Mittel sinnvoll einsetzen können.

Wissenswertes zum Thema

Erhalten Sie kostenlose Tipps um Ihr Vermögen zu schützen und als erster von neuen Produkten zu erfahren

Sie möchten regelmäßig über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert werden? Dann melden Sie sich hier für den kostenfreien Kettner Edelmetalle Newsletter an.

Durch Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Abschicken“ geben Sie die folgende Einwilligungserklärung ab: „Ich bin damit einverstanden, per E-Mail über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert zu werden und willige daher in die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse zum Zwecke der Zusendung des Newsletters ein. Diese Einwilligung kann ich jederzeit und ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt im Falle des Widerrufs unberührt.“