Neuer Anlauf: WHO plant Pandemievertrag im Frühjahr 2025
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) unternimmt einen erneuten Versuch, einen globalen Pandemievertrag zu verabschieden. Nachdem es beim letzten Weltgesundheitstreffen Ende Mai 2024 nicht gelungen war, einen fertigen Entwurf vorzulegen, hat WHO-Generaldirektor Dr. Tedros Adhanom Ghebreyesus angekündigt, weiterhin an diesem Abkommen festzuhalten. Im Mai 2025 soll der Vertrag von allen Mitgliedsstaaten angenommen und der WHO mehr gesundheitspolitische Macht zugesichert werden.
Ein ambitioniertes Vorhaben
Der sogenannte Pandemievertrag, der von der WHO vorangetrieben wird, soll im kommenden Jahr auf dem Weltgesundheitstreffen vom 19. bis 27. Mai 2025 verabschiedet werden. Bis dahin hat das Internationale Verhandlungsgremium (ING) noch gut neun Monate Zeit, um die letzten 23 Prozent des Abkommens auszuarbeiten.
Das Mandat des ING, das ursprünglich nur bis 2024 vorgesehen war, wurde bis 2025 verlängert. Zusätzliche Treffen sind für den 9. bis 20. September sowie den 4. bis 15. November geplant. Bereits zuvor soll am 3. und 4. September ein interaktiver Dialog mit Experten stattfinden, um unter anderem die rechtliche Struktur des geplanten Abkommens zu evaluieren.
Kritik und Unsicherheiten
Die rechtliche Struktur des Abkommens wird weiterhin kritisiert. Aus den bislang veröffentlichten Entwürfen geht beispielsweise nicht hervor, in welcher Beziehung das Abkommen zu den Internationalen Gesundheitsvorschriften (IHR) stehen würde. Diese sollten ebenfalls novelliert werden, was jedoch bislang nicht vollständig gelungen ist.
Die IHR regeln derzeit vor allem Formalien und Abläufe im Umgang mit Krankheiten. Das Pandemieabkommen würde diese Regelungen ergänzen und die gesundheitspolitischen Befugnisse der WHO erheblich erweitern. So könnte der Generaldirektor der WHO künftig einen Gesundheitsnotstand ausrufen, ohne die Zustimmung der Mitgliedsstaaten einzuholen.
Ein fragwürdiges Machtspiel
Für das Ausrufen einer Pandemie war im letzten Abkommensentwurf aus März 2024 lediglich festgehalten, dass es dafür einen „Erreger pandemischen Potenzials“ bräuchte. Diese vage Definition könnte den Entscheidungshorizont des Generaldirektors erheblich erweitern, was bei vielen Mitgliedsstaaten auf Skepsis stößt.
Sollte das Abkommen auf dem kommenden Weltgesundheitstreffen beschlossen werden, muss jedes teilnehmende Land das Abkommen auf nationaler Ebene ratifizieren. In Deutschland müsste dies durch den Bundestag geschehen, der bereits entschieden hat, für das Abkommen zu stimmen. Eine Ratifizierung auf Bundesebene gilt daher als Formsache.
Fazit
Das Vorhaben der WHO, einen globalen Pandemievertrag zu verabschieden, stößt auf gemischte Reaktionen. Während einige die Notwendigkeit eines solchen Abkommens betonen, sehen Kritiker darin eine bedenkliche Machtkonzentration bei der WHO. Es bleibt abzuwarten, ob die Mitgliedsstaaten sich auf einen finalen Entwurf einigen können und welche Auswirkungen dies auf die nationale Souveränität haben wird.
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