Österreich: Grünes Licht für E-Impfpass und zentrales Impfregister – kein Recht auf Widerspruch
Der Nationalrat in Österreich hat im Rahmen seines jüngst beschlossenen Gesundheitspakets auch den E-Impfpass und das zentrale Impfregister auf den Weg gebracht. Kritiker befürchten nach den Erfahrungen der Corona-Zeit einen weiteren Schritt zum gläsernen Bürger.
E-Impfpass als zentrales Planungstool
Der Grünen-Abgeordnete Ralph Schallmeiner begrüßte den Gesetzesbeschluss. Auf diese Weise lasse sich der E-Impfpass zum „zentralen Planungstool für die Gesundheitsentwicklung im Land“ ausbauen. Eine definierte Gruppe von Behörden, Organisationen und Berufsgruppen solle darüber auch Zugriff auf wichtige Gesundheitsdaten erhalten. Zu diesen gehörten auch Gesundheitsdienstleister. Damit schließe Österreich zu einem längst etablierten Standard anderer Länder auf.
Der alte Papierausweis wird ersetzt
Der E-Impfpass wird den alten Papierausweis vollständig ersetzen. Mit diesem gekoppelt wird das zentrale Impfregister, das alle bei einer Person durchgeführten Impfungen dokumentieren und mögliche impfrelevante Informationen enthalten soll. Bislang hatte der Verlust des Papierimpfpasses zur Folge, dass im Fall einer erforderlichen Dokumentation erfolgter Immunisierungen die Ärzte, bei denen sie stattfanden, diese bestätigen mussten. Im Regelfall ist dies mit zusätzlichen Kosten verbunden.
Projekt älter als die Corona-Pandemie
Das Projekt wird von der 2009 ins Leben gerufenen ELGA GmbH durchgeführt und ist Teil der unter dem Banner der elektronischen Gesundheitsakte anvisierten Digitalisierung des Gesundheitswesens. Die Idee, einen E-Impfpass und ein dazugehöriges Impfregister zu schaffen, ist dabei schon deutlich älter als die Coronakrise. Diese hat die Entwicklung allerdings beschleunigt und die COVID-19-Impfung wurde ab Oktober 2020 zur ersten zentralen Anwendung für den E-Impfpass.
Schnellere behördliche Maßnahmen im Krisenfall
Der E-Impfpass soll künftig den Bürgern als Instrument zur Primärdokumentation des Impfschutzes dienen. Ergänzungen seien nur dort erforderlich, wo bestimmte Länder das Dokument in Papierform verlangen. Das Projekt soll zudem eine effizientere Abwicklung von kostenlosen Impfprogrammen und eine Reduktion der Fehlerquote ermöglichen. Der Bürger selbst soll die Möglichkeit bekommen, zu kontrollieren, welche empfohlenen Impfungen er wann in Anspruch genommen hat. Zudem soll er den E-Impfpass auch als elektronisches Erinnerungssystem nutzen können.
Die Gesundheitsbehörden erhoffen sich durch den Zugriff auf bestimmte Daten auch eine Verbesserung des Ausbruchs- und Krisenmanagements im Ernstfall. So soll das zentrale Impfregister schnellere und gezieltere behördliche Maßnahmen im Krisenfall ermöglichen.
FPÖ sieht Potenzial für Wiederholung der Corona-Erfahrungen
Genau dieser Aspekt ist es jedoch, der bei Kritikern die Alarmglocken schrillen lässt – insbesondere nach den Erfahrungen mit übergriffiger Corona-Politik. In Österreich wurde neben unterschiedlichen Varianten von 2G- und 3G-Regelungen kurzfristig sogar eine allgemeine COVID-Impfpflicht beschlossen. Diese kam allerdings am Ende nicht zur Anwendung. Dennoch hält beispielsweise die FPÖ, die im Nationalrat gegen das Gesetz gestimmt hat, dieses für einen Schritt in die falsche Richtung. Die Daten, die man vonseiten der Bundesregierung sammeln will, seien nicht anonym. Zudem gebe es – anders als bezüglich der elektronischen Gesundheitsakte als solcher – keine Möglichkeit, sich vom System abzumelden.
Kein Recht auf Widerspruch
Dies sei auch bewusst so konzipiert worden, heißt es vonseiten der Regierung selbst. Ein Widerspruchsrecht gegen eine Speicherung der Impfdaten im zentralen Impfregister liefe „dem erheblichen öffentlichen Interesse der Gesellschaft insgesamt zuwider“.
Bürger müssen sich mit Auskunftsansprüchen begnügen
Anders als im Fall des ELGA-Widerspruchsrechts würde eines gegen den E-Impfpass die „verbesserte Reaktionsfähigkeit im Falle von Ausbrüchen von durch Impfung vermeidbaren Krankheiten“ unterminieren. Außerdem liefe sie der „Einhaltung von Verpflichtungen zur Verfolgung internationaler Eliminations- und Eradikationsziele“ zuwider. Neben „organisatorischen und technischen Datensicherheitsmaßnahmen“ seien systemische Maßnahmen in diesen eingebaut, die den Bürgern eine adäquate Wahrung von Rechten ermöglichten. So hätten diese Anspruch auf Auskunft über die sie betreffenden, im zentralen Impfregister gespeicherten Daten und Protokolldaten. Ausüben könnten sie dieses elektronisch im Wege des ELGA-Zugangsportals oder schriftlich gegenüber der ELGA-Ombudsstelle.
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