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01.11.2024
09:09 Uhr

Rechnungshof kritisiert „Job-Turbo“ für ukrainische Flüchtlinge: Weniger als ein Drittel der Ukrainer arbeitet

Rechnungshof kritisiert „Job-Turbo“ für ukrainische Flüchtlinge: Weniger als ein Drittel der Ukrainer arbeitet

Der Bundesrechnungshof hat in einem aktuellen Prüfbericht an den Haushaltsausschuss des Bundestags den sogenannten „Job-Turbo“ für ukrainische Flüchtlinge scharf kritisiert. Trotz der massiven finanziellen Aufwendungen und Integrationsmaßnahmen konnte die Arbeitsmarktintegration der ukrainischen Flüchtlinge nicht wie erhofft vorangetrieben werden. Dies berichtet die „Bild“ unter Berufung auf das Dokument.

Hohe Kosten, geringe Erfolge

Nach Angaben des Bundesrechnungshofs stiegen die monatlichen Kosten für ukrainische Flüchtlinge im Jahr 2024 auf rund 539 Millionen Euro. Dies stellt eine deutliche Erhöhung im Vergleich zu den 445 Millionen Euro im November 2022 dar. Der Bericht zeigt, dass von den etwa 1,14 Millionen ukrainischen Flüchtlingen, die seit dem Kriegsbeginn 2022 nach Deutschland gekommen sind, rund 720.000 Leistungsbezieher sind, darunter etwa 500.000 Arbeitsfähige.

Integrationskurse ohne Wirkung

Trotz der Teilnahme an Integrationskursen konnte 2023 kein einziger ukrainischer Flüchtling in eine Arbeitsstelle vermittelt werden. Auch 2024 lag die Vermittlungsquote bei weniger als einem Prozent. Der Bundesrechnungshof spricht von erheblichen Schwierigkeiten, die einer erfolgreichen Arbeitsmarktintegration im Weg stehen. Dazu gehören lange Wartezeiten auf Integrationskurse, häufige Abbrüche aus „gesundheitlichen Gründen“ ohne ärztlichen Nachweis und zu seltene Beratungskontakte zwischen Jobcenter und Geflüchteten.

Politische Reaktionen und Kritik

Kai Whittaker, CDU-Mitglied im Arbeitsausschuss des Bundestags, äußerte scharfe Kritik an Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD). „Statt Einsparungen durch den Job-Turbo explodieren die Kosten fürs Bürgergeld“, so Whittaker. Er bezeichnete den Job-Turbo als „Flop-Turbo“ und nannte die geringe Arbeitsmarktintegration ein „Armutszeugnis“.

Unzureichende Beratung und Betreuung

Der Bundesrechnungshof bemängelt auch die geringe Kontaktdichte zwischen Jobcentern und Arbeitslosen. Nach dem Ende eines Integrationskurses sollten Beratungstermine grundsätzlich alle sechs Wochen stattfinden. Die Prüfung ergab jedoch, dass im Jahr 2023 durchschnittlich 180 Tage (6 Monate) zwischen den Beratungsterminen vergingen, im Jahr 2024 waren es im Schnitt noch 115 Tage.

Forderungen nach Veränderungen

Angesichts dieser ernüchternden Ergebnisse fordert die Union ein Umdenken in der Integrationspolitik. Es müsse sichergestellt werden, dass die finanziellen Mittel effizienter eingesetzt und die Integrationsmaßnahmen besser auf die Bedürfnisse der Geflüchteten abgestimmt werden. Nur so könne eine nachhaltige Arbeitsmarktintegration erreicht werden.

Diese Entwicklungen werfen ein kritisches Licht auf die aktuelle Integrationspolitik und zeigen die dringende Notwendigkeit, bestehende Strukturen und Maßnahmen zu überdenken und anzupassen. Die deutsche Gesellschaft und Wirtschaft können es sich nicht leisten, dass ein so großer Teil der Flüchtlinge dauerhaft auf staatliche Unterstützung angewiesen bleibt.

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