Rechtswidrig: Familienministerium hisst erneut umstrittene „Progress-Flagge“
Das Bundesfamilienministerium unter der Leitung von Lisa Paus (Grüne) hat erneut die sogenannte „Progress-Pride-Flagge“ gehisst und damit zum wiederholten Male gegen geltende Rechtslage verstoßen. Ein Erlass des Innenministeriums verbietet das Hissen dieser Flagge an und vor Dienstgebäuden des Bundes.
Wiederholter Rechtsverstoß
Bereits im vergangenen Jahr hatte Lisa Paus die umstrittene Flagge rechtswidrig am Ministerium gehisst. Am 28. Juni hissten Lisa Paus und ihr Staatssekretär, der „Queerbeauftragte“ Sven Lehmann, die Flagge erneut am Dienstsitz des Familienministeriums in Berlin. Dies sei „als Zeichen für Akzeptanz und Selbstbestimmung, gegen Gewalt und Diskriminierung“ zu verstehen, heißt es in einer Erklärung des Ministeriums.
„Europaweit erleben wir einen gesellschaftspolitischen Backlash: immer mehr Gewalt gegen LSBTIQ*, auch hier in Deutschland. Die Antwort muss sein: mehr Schutz, bessere Gesetze gegen Diskriminierung und mehr Solidarität mit LSBTIQ*“, so die Erklärung weiter.
Innenministerium: Paus darf nicht „beliebig“ beflaggen
Der Flaggenerlass des Bundes erlaubt diese Flagge jedoch nicht. Der Erlass des Innenministeriums genehmigt zwar seit kurzem auf Betreiben von Ministerin Faeser die normale Regenbogenflagge, nicht jedoch die „Progress-Pride-Flagge“, eine neue, „inklusivere“ Version der Regenbogenflagge, die mit ihren Farben auch trans- sowie intersexuelle Menschen repräsentieren soll.
Ein Sprecher des Innenministeriums stellte klar: „Es könne nicht beliebig irgendwas geflaggt werden.“ Die Genehmigung von „anderen Logo-Flaggen an Bundesgebäuden“ werde „grundsätzlich nicht erteilt“. Dabei gehe es auch um „die Akzeptanz staatlicher Symbole in unserer Bevölkerung“.
Ignoranz gegenüber der Rechtslage
Lisa Paus setzt sich jedoch einfach über diesen Erlass und damit die Rechtslage hinweg – sie ist ihr egal, denn der Aktivismus ist wichtiger als das Gesetz. Bereits 2022 und 2023 hisste Paus‘ Ministerium die umstrittene, nicht zulässige Fahne.
Eine Sprecherin der Familienministerin erklärte 2022 gegenüber der Süddeutschen Zeitung: „Wir als Haus beanspruchen ja die Vorreiterrolle für die Sichtbarkeit von sexueller und geschlechtlicher Vielfalt“ und sprach von einem „Zeichen der Solidarität mit Trans- und Interpersonen“.
Symbol gegen Rechts
Der „Queerbeauftragte“ Sven Lehmann nutzte den diesjährigen offiziellen Anlass auch, um vor dem politischen Gegner zu warnen – die Beflaggung sei auch ein Symbol gegen Rechts. „Ich möchte herzlich dazu aufrufen, dass alle Menschen, die keinen Rechtsruck wollen, die CSDs [„Christopher Street Day“ oder auch Pride-Parade, Anm. d. Red.] überall im Land unterstützen. Denn unsere Demokratie wird auch auf den CSDs verteidigt“, so Lehmann.
Für die rechtswidrige Maßnahme wird es keine Konsequenzen geben – Paus‘ Verstoß gegen den Flaggenerlass bleibt ohne Folgen, wie bereits in den vergangenen Jahren erklärt wurde.
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