Steueränderungen 2025: Ampel plant höhere Freibeträge trotz politischer Unsicherheit
Die deutsche Steuerlandschaft, bekannt für ihre außergewöhnliche Komplexität und Regelungsdichte, steht vor weiteren Anpassungen. Auch für das Jahr 2025 plant die scheidende Ampelkoalition verschiedene steuerliche Änderungen, die allerdings noch der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat bedürfen.
Minimale Erhöhung des Grundfreibetrags geplant
Die wohl wichtigste Änderung betrifft den steuerlichen Grundfreibetrag, der das Existenzminimum der Bürger absichern soll. Dieser würde von derzeit 11.784 Euro um magere 312 Euro auf 12.096 Euro steigen. Für Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften würde sich dieser Betrag verdoppeln. Angesichts der anhaltend hohen Inflation erscheint diese Erhöhung jedoch als Tropfen auf den heißen Stein.
Familien im Fokus der Steuerpolitik
Bei der steuerlichen Entlastung von Familien setzt die Regierung gleich mehrere Hebel an. Der Kinderfreibetrag soll um 60 Euro auf 6.672 Euro angehoben werden. Eine deutlich spürbarere Verbesserung ergibt sich bei den Kinderbetreuungskosten: Hier können Eltern künftig 80 Prozent statt bisher zwei Drittel der Aufwendungen als Sonderausgaben geltend machen. Die maximale Entlastung steigt damit um 800 Euro auf 4.800 Euro pro Jahr.
Verschlechterungen bei Abfindungszahlungen
In Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit und zunehmender Entlassungen plant die Regierung ausgerechnet eine Verschlechterung bei der steuerlichen Behandlung von Abfindungen. Die bisher vom Arbeitgeber direkt anwendbare Fünftelregelung soll künftig nur noch über die Steuererklärung möglich sein. Dies würde zu erheblichen Verzögerungen bei der steuerlichen Entlastung führen.
Diese Änderung zeigt einmal mehr, wie wenig Verständnis die aktuelle Regierung für die Sorgen der Arbeitnehmer hat, die unverschuldet ihren Arbeitsplatz verlieren.
Erleichterungen bei Immobilienvererbung
Eine positive Entwicklung gibt es bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer für Immobilien. Erben oder Beschenkte können die Steuerzahlung künftig bis zu zehn Jahre stunden lassen, wenn sie die Immobilie andernfalls verkaufen müssten. Bei Erbschaften entfallen sogar die Stundungszinsen - eine wichtige Erleichterung in Zeiten explodierender Immobilienpreise.
Kuriose Randnotiz: Mehr steuerfreies Bier für Hobbybrauer
Fast schon amüsant mutet die Erhöhung der steuerfreien Menge für selbstgebrautes Bier an. Hobbybrauer dürfen ab 2025 statt bisher 200 nun 500 Liter Bier pro Jahr steuerfrei herstellen - eine Änderung, die wohl nur wenige Steuerzahler betreffen dürfte.
Insgesamt zeigen die geplanten Änderungen einmal mehr, dass die deutsche Steuerpolitik dringend einer grundlegenden Reform bedarf. Die minimalen Anpassungen der Freibeträge werden der tatsächlichen Inflation nicht gerecht und die Komplexität des Steuersystems wird weiter erhöht statt reduziert.
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