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17.10.2024
06:03 Uhr

Verein Finanzwende fordert Widerstand gegen Bürokratieabbau-Gesetz

Verein Finanzwende fordert Widerstand gegen Bürokratieabbau-Gesetz

Die Bundesregierung plant mit einem neuen Gesetz zum Bürokratieabbau, Unternehmen zu entlasten. Doch der Verein Finanzwende warnt vor erheblichen negativen Folgen im Kampf gegen Steuerbetrug und ruft die Bundesländer zum Widerstand auf. Die Bürgerbewegung befürchtet, dass kürzere Aufbewahrungsfristen für Belege die Aufklärung von Steuerdelikten erheblich erschweren könnten.

Gefahr durch verkürzte Aufbewahrungsfristen

Das Bürokratie-Entlastungsgesetz IV sieht vor, dass Buchungsbelege und Rechnungen künftig nur noch acht statt zehn Jahre aufbewahrt werden müssen. Der Bundestag hat dem Vorhaben Ende September zugestimmt. Diese Verkürzung der Fristen könnte jedoch schwerwiegende Konsequenzen haben, warnt der Verein Finanzwende. Belege sind wichtige Beweismittel bei der Aufklärung schwerer Steuerdelikte wie Cum-Ex und Cum-Cum-Aktiendeals, bei denen eine Verjährungsfrist von 15 Jahren gilt.

Gerhard Schick, Geschäftsführer der Bürgerbewegung Finanzwende, äußerte gegenüber der Deutschen Presse-Agentur: „Der Bundestag hätte das Bürokratie-Entlastungsgesetz mit der Verkürzung der Aufbewahrungsfristen nie verabschieden dürfen – diese Regelung entlastet vor allem Steuerhinterzieher, für die meisten ehrlichen Unternehmen ist die Reduzierung von Bürokratielasten minimal, weil die Belege digital aufbewahrt werden.“

Kritik aus den Landesfinanzministerien

Seit Monaten liegen kritische Stellungnahmen aus den Landesfinanzministerien vor. „Fast alle Landesfinanzminister haben gegen die Verkürzung der Aufbewahrungsfristen votiert – kein Wunder, es geht ja auch um ihre Steuergelder“, kritisierte Schick. Besonders hervorzuheben ist die kritische Haltung von NRW-Finanzminister Marcus Optendrenk.

Der Verein Finanzwende fordert nun die Ministerpräsidenten der Länder auf, bei der Abstimmung im Bundesrat an diesem Freitag Widerstand gegen das Bürokratie-Entlastungsgesetz zu leisten. „Der Bundesrat hat die Gelegenheit, das Gesetz über den Vermittlungsausschuss noch zu ändern“, so Schick

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